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Spammer erwirkt einstweilige Verfügung gegen Blacklisting |
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19.10.2007, 11:06
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Beiträge: 3306
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Zitat
Die Urteilsbegründung:Zitat
Sollte man bis jetzt noch nicht erschaudern, dann spätestens bei dem Hinweis bei Spam möge doch bitte jeder einzelne Betroffene eine Unterlassungserklärung erwirken. Und überhaupt sei Blacklisting nur in sehr begrenzen Ausnahmefällen zulässig z. B. bei Viren.Nach diesem Urteil kann prinzipiell jeder Spammer der eine Wettbewerbsbehinderung nachweisen kann gegen Provider vorgehen die keinen Spam annehmen. Mal wieder eine selten weltfremde und dämliche Entscheidung deutscher Gerichte.
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