Bei Ebay sicher kaufen/handeln? Betrug vorbeugen! |
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#0
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07.12.2002, 17:38
Member
Beiträge: 451 |
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07.12.2002, 17:45
Member
Beiträge: 1516 |
#2
http://pages.ebay.de/help/community/index.html
steht eigentlich alles bei ebay oder meinst du was anderes __________ °<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_} |
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07.12.2002, 17:45
Administrator
Beiträge: 1743 |
#3
Zitat Tille postete - sorgfältig informieren und recherchieren - User mit vielen positiven Bewertungen sind natürlich vertrauenswürdiger - Wann war die letzte Auktion des Users? - Welche Zahlungswege bietet er an? Besonders bei größeren Auktionen wo es um größere Summen Geld geht sollte man vorsichtig handeln und ggf. einen Treuhandservice verwenden, der die momentan größte Sicherheit bietet. Bei kleineren Auktionen wo es um nicht soviel Geld geht ist mir persönlich das Risiko egal. more Infos: eBay Käuferschutz und Betrugsprävention Zitat Tille postete Kann man nicht sagen, aber die Möglichkeit besteht immer; und auch wenn 90% der Auktionen problemlos verlaufen sollte man nicht unvorsichtig werden. Zitat Tille postete Mein Vorschlag: - Falls das Geld bereits überwiesen wurde, sollte man versuchen die Überweisung schnellstens per Anwalt und "einstweiliger Verfügung" stoppen. - falls der Verkäufer bereits mehrere erfolgreiche Auktionen (am besten Einkäufe) hinter sich hat, kann man in seinem Profil -> Bewertungen die User die mit ihm gehandelt haben anschreiben und ggf. richtige Adressinformationen bekommen, falls er falsche angegeben hat. [...] __________ Gruß Lukas Dieser Beitrag wurde am 07.12.2002 um 17:58 Uhr von Lukas editiert.
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08.12.2002, 16:26
Isnogod
zu Gast
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#4
Wo ja schon fast alles gesagt ist, mal etwas Unterhaltsames zum Thema Ebay:
http://www.intrado.de/index.html?/funnyauctions.html Isnogod |
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09.01.2003, 14:09
Administrator
Beiträge: 1743 |
#5
und natürlich:
Widerrufsrecht Zitat Für gewerbliche Verkäufer bei eBay gelten die Bestimmungen des BGB §312ff, des früheren Fernabsatzgesetzes. Dabei dürfte jemand mit mehreren hundert Bewertungen kaum noch als privater Verkäufer zählen, das gilt also nicht nur für Verkäufer mit Gewerbeschein... Sachmängelhaftung Zitat Zunächst mal was zur Abgrenzung: Die Begriffe "Sachmängelhaftung" und "Garantie" werden oft verwechselt, sie bedeuten aber keineswegs das Gleiche! Im Folgenden ist nur von der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung die Rede, vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig zusätzlich abgegebene Garantien sind etwas anderes. allgemeine Tips und Tricks gibt es hier: http://www.wortfilter.de/tipps.html Insidertipps zu Ebay auf englisch hier: für Käufer für Verkäufer __________ Gruß Lukas Dieser Beitrag wurde am 09.01.2003 um 14:10 Uhr von Lukas editiert.
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09.02.2003, 19:47
anon_1
zu Gast
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#6
Hallo,
Betrug und Betrug sind zweierlei. Dort wo Bieter um zig-Euro geprlellt werden - keine Frage. Dort wo ein Anbieter unter einem anderen Namen seine Auktionspreise hochtreibt - auch das ist Betrug. Und es gibt sehr viele solcher Verkäufer die diese proktik betreiben. Ebay unterneimmt in der Regel nichts dagegen, logisch ist ja deren Umsatz. |
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05.05.2003, 19:38
Administrator
Beiträge: 1743 |
#7
na endlich, bin gespannt, ob die kompetent sind!
eBay ist nun auch per Telefon-Hotline zu erreichen Zitat Bereits letztes Jahr im September begann eBay, mit einer Telefonhotline zu experimentieren. Damals war das noch eine 0190-Nummer mit Kosten von 1,24 Euro pro Minute. __________ Gruß Lukas |
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09.06.2003, 18:14
...neu hier
Beiträge: 1 |
#8
Hallo
viele gute Tipps sind hier ja schon gegeben worden. Die meisten Tipps zu diesem Thema findet man bei http://www.auktionsnepper.de Schöne Grüße WOLF |
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17.08.2005, 18:46
Member
Beiträge: 2176 |
#9
Hi,
ich bin (und das hätte ich bei meiner Vorsicht nie gedacht) gerade Opfer eines grossen Betrügers (30 positive Bewertungen) geworden, daher meine Tipps für die Zukunft: meine Tipps: • wertvolle Artikel nur bei bewährten Usern über 100 Bewertungen kaufen! • im Profil auf > Angebotene Artikel clicken und prüfen ob der User zufällig zur gleichen Zeit z.B. noch 500 weitere teure Waren eingestellt hat = ggf. misstrauen! • bei teuren Artikeln möglichst Paypal verwenden! • bei Überweisungen ruhig einen falschen Empfänger Namen eingeben sodass Empfänger + Kontonr. nicht übereinstimmen! -> hat man später bessere Chancen das Geld von der Bank zurückzubuchen! siehe auch: http://pages.ebay.de/sicherheitsportal/ ich bin übrigens der Meinung eBay tut zuwenig zum Schutz der User! Greetz Lp |
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03.09.2005, 01:29
...neu hier
Beiträge: 1 |
#10
hi leute ich hab volgendes problem.
hab bei ebay mal wieder nach guenstigen angeboten geschaut und dabei einen neuen bmw fuer nur 5 euro (angebotsende in 4 tagen) gefunden. so dumm wie ich war hab ich erst geboten und dann erst entdeckt das es sich um einen liesingvertrag handelt. bis jetzt bin ich leider immernoch hoechstbieter will aber auf keinern fall die monatliche summe zahlen. rueckgaberecht von 14 tagen faellt auch aus da der kaeufer nicht mehr als 25 artikel verkauft hat. falls mir einer helfen kann mein problem zu loesen bin ich auch gerne bereit mich finanziell zu bedanken. ihr koennt mir auch auf meine private adresse mailen: murderofbraincells@hotmail.de |
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03.09.2005, 01:38
MerlinX
zu Gast
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#11
Da fällt mir dieser Bericht ein>
Zitat "Wir glauben, dass die Menschen gut sind"http://www.wdr.de/themen/computer/internet/ebay/sicherheit.jhtml?rubrikenstyle=computer MfG Merlinx |
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03.09.2005, 23:40
MerlinX
zu Gast
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#12
Noch ne Info!>
http://www.pcwelt.de/know-how/recht/119013/index.html Zitat Ebay: Ein Angebot vorzeitig richtig beenden.MfG Merlinx |
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15.09.2005, 15:49
Member
Beiträge: 29 |
#13
Ähm...bei billigen Artikeln sollte man auch auf die Versandkostens chauen, viele holen sich da den Preis wieder rein...also wenn man ne CD für nen Euro ersteigert hat, udn 7€ versandt (hab ich echt schonmal gesehn!) zahlst, khaste auch kein schnäppchen gemacht
Also zu allererst auf Zahlungsbedingungen gucken, und dann auf die Versandgebür... |
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07.02.2007, 22:41
...neu hier
Beiträge: 1 |
#14
Hallo Lukas
Vielleicht kannst Du mir ja weiter helfen,da ich in solchen Sachen nicht all zu viel Ahnung habe. Ich habe im Internet bei Aquamarkt etwas zum verkaufen inseriert. In dem Inserat habe ich den Artikel angegeben,Preisvorschlag und das dies ein Privatverkauf ist und ich keine Garantie gebe und kein Rückgaberecht. Jetzt schreibt mir der Käufer,das der Artikel nicht funktioniert,er ihn an mich zurück schicken will,das Geld zurück verlangt und ich verpflichtet bin die Sachen zurück zu nehmen. Sonst geht er rechtliche Schritte. Ist das richtig??? Kann er das machen??? Ich habe keine Angaben in der Anzeige dazu gemacht,ob funktionsfähig oder nicht-funktionsfähig. So wie ich den Artikel gebraucht gekauft habe,so habe ich ihn auch wieder verkauft,ohne zu überprüfen ob er überhaupt funktioniert. Der Artikel ist nicht neuwertig sondern gebraucht.Es handelt sich um 2 HQI Strahler. Kann er denn rechtlich gegen mich vorgehen,wenn ich die Strahler nicht zurück nehme????Ich bin kein Händler sondern nur ein Privatverkäufer durch meine Beckenauflösung. Bitte,kann mir da jemand weiterhelfen???Es eilt sehr.... Vielen Dank für die Bemühungen. MFG Tac |
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Ich ersteiger regelmäßig Artikel bei Ebay und habe folgende Fragen:
- Wie schütze ich mich am besten vor Betrug?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es?
- Wie wahrscheinlich ist es, das ich ein schwarzes Schaf trefe?
- Was macht man im Falle von Betrug?
Danke schonmal
Tille
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Anonymität im Internet ist, wenn Du keinen kennst, aber alle Dich.