Wie mach die RIAA das?Thema ist geschlossen! |
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#0
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09.10.2003, 13:04
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Beiträge: 23 |
#1
Die RIAA hat 261 User verklagt, mich würde interessieren nach welchen Methoden die vorgehen, um User ausfindig zu machen usw., von Anfang bis Ende (Knast )
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09.10.2003, 14:36
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Beiträge: 3306 |
#2
1. Bei Emule, Kazaa oder sonstewo reingehen wo kein Mindestshare besteht.
2. In den Share von ein paar Leuten schauen oder direkt nach bestimmten Dateien suchen. 3. Per Netstat o. ä. IP rausfinden und zusammen mit der Uhrzeit aufschreiben. 4. Gericht einschalten damit der Provider die Daten rausrückt. 5. Provider anschreiben wer zu der Uhrzeit x die IP y hatte. 6. Leute auf schwachsinnige Summen verklagen. So oder so ähnlich funktioniert das. Wohlgemerkt in den USA. __________ Bitte keine Anfragen per PM, diese werden nicht beantwortet. Dieser Beitrag wurde am 09.10.2003 um 14:37 Uhr von asdrubael editiert.
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09.10.2003, 14:46
Member
Themenstarter Beiträge: 23 |
#3
das heisst, wenn man im muli den share für nicht-freunde sperrt, kommen sie auch nicht auf die idee, einen zu verklagen?
und was bringt mir mein peer guardian? bisher hat er noch nicht viel gemeldet, ab und an mal doubleclick. mal BMG oder so. Und müssen die nicht ersma ne Hausdurchsuchung durchführen? Was für Rechte haben die da? |
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09.10.2003, 15:46
Member
Beiträge: 117 |
#4
@Tek:
Was die USA angeht, hat asdrubael absolut Recht. Was Deutschland angeht: Ob alleine der Nachweis, dass irgendwann mal ein File mit einem bestimmten Namen bei Dir auf der Festplatte lag, für eine Schadenersatz-Forderung oder ein Strafverfahren als Beweis ausreicht, wage ich stark zu bezweifeln. Immerhin könnte es sich dabei auch um ein Fake-File gehandelt haben. Hausdurchsuchungen können bei uns in Deutschland nur von staatlichen Behörden, im Normalfall Staatsanwaltschaft in Verbindung mit der Polizei, (manchmal auch von der Steuerfahndung ) durchgeführt werden. Und die haben die gesetzlich vorgesehenen Rechte für solche Fälle, will heissen: alles durchsuchen, Beweismaterial sicherstellen oder beschlagnahmen. Die RIAA oder sonstige private Unternehmen, oder z. B. die "Kontrolleure" der deutsche GEZ haben keinerlei Recht, deine Wohnung auch nur zu betreten. Unter KEINEN UMSTÄNDEN - es sei denn, du lädst sie ausdrücklich dazu ein. Sicherstellunen und Beschlagnahmen dürfen diese privaten Organisationen genauso wenig. Wichtig: NIE mit der Sicherstellung einverstanden sein, IMMER der Sicherstellung widersprechen, so dass eine Beschlagnahme durchgeführt werden muss. Das Ergebnis ist zwar in beiden Fällen etwa gleich, aber es gibt einen kleinen Unterschied: BESCHLAGNAHMTE Beweismittel müssen schnellstmöglich zurückgegeben werden - SICHERGESTELLTE Beweismittel können ruhig bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag in irgendwelchen Asservaten-Kammern verschimmeln. Stellen sie also einen Computer oder CDs oder eine Festplatte sicher, bekommst Du die vielleicht in dreissig Jahren mal zurück. Mussten sie aber beschlagnahmen, bekommst Du sie schnellstmöglich nach der Beweissicherung zurück, du hast ein RECHT auf schnellstmögliche Rückgabe. Das ändert allerdings nichts daran, dass der Richter möglicherweise eine Einziehung von Gegenständen, die zur Begehung einer Straftat verwendet wurden, anordnen kann. Das ist aber Sache des Strafrichters, NICHT des Zivil-Richters, der über eine eventuelle Schadenersatzforderungen entscheidet. Schadenersatzforderungen wie in den USA sind bei uns eher unwahrscheinlich, da ein entstandener Schaden bewiesen werden muss, und nicht einfach irgendwie hochgerechnet werden kann. Übrigens: das Recht auf Privatkopie besteht bei uns immer noch. Und die Umgehung eines Kopierschutzes zur Anfertigung einer Privatkopie ist zwar illegal, bleibt aber ausdrücklich straffrei. Eine ähnliche Gesetzeslage haben wir im Abtreibungsrecht: eine Abtreibung ist hier in Deutschland IMMER illegal - bleibt aber bei Vorlage der entsprechenden Indikationen und Beratungsscheine straffrei. Privatkopien dürfen von jedem Datenträger angefertigt werden, der sich rechtmässig im BESITZ des Kopierenden befindet - also auch von aus der Videothek oder einem Kumpel ausgeliehenen Originalen. Und damit es jetzt auch jeder versteht und nicht über die Begriffe stolpert: BESITZ ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache. EIGENTUM an der Sache ist NICHT erforderlich, um eine Privatkopie anfertigen zu dürfen!!! Beispiel Besitzer / Eigentümer: Leihe ich mir von einem Kumpel ein Auto, ist mein Kumel zwar weiterhin der Eigentümer des Autos, aber mit der Übergabe der Schlüssel und des Autos an mich werde ICH zum BESITZER des Autos, weil mein Kumpel mir die tatsächliche Gewalt über das Auto überlässt. Gruss Aahz Dieser Beitrag wurde am 09.10.2003 um 15:55 Uhr von Aahz editiert.
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10.10.2003, 20:55
Member
Themenstarter Beiträge: 23 |
#5
Vielen Dank, sehr aufschlußreich, Aahz.
Also darf die Polizei auch meine Festplatte durchsuchen? Was ist denn dann mit der Privatsphäre? Und unter welchen Umständen sollte man sich sorgen machen, verklagt zu werden, unter welchen nicht? |
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10.10.2003, 21:31
Member
Beiträge: 117 |
#6
Privatsphäre für Leute, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben? Witzbold!
Wenn die Polizei bei Dir vor der Tür steht, um eine Durchsuchung durchzuführen, machst Du am besten die Tür schnell ganz weit auf - sonst ist die Tür nämlich bald Konfetti. Du kannst zwar anschliessend eine richterliche Überpüfung dieser Massnahme erwirken - also prüfen lassen, ob die Durchsuchung rechtmässig war. Aber das schützt dich zunächst mal nicht vor der Durchführung der Massnahme. Es regelt nur eventuelle spätere Schadensersatzansprüche - wenn z. B. bei einer rechtswidrigen Durchsuchung tatsächlich eine Tür zu Konfetti verarbeitet wurde. War die Durchsuchung rechtmässig, bleibt man auf dem Schaden sitzen, selbst wenn sich nachher die Unschuld herausstellt. War die Durchsuchung dagegen rechtswidrig, bekommt man den Schaden ersetzt - und die Beamten böse einen verbraten, bis hin zur Entlassung aus dem Polizeidienst. Aber Sprüche wie "Haben sie einen Durchsuchungsbefehl?" spart man sich auch besser - bei "Gefahr im Verzuge" braucht die Polizei keinen Durchsuchungsbefehl. Wird man allerdings nach seinem Einverständnis gefragt, ob eine Massnahme durchgeführt werden DARF, sollte man in aller Regel verneinen - es sei denn, man verspricht sich Vorteile davon. Es macht z. B. IMHO wenig Sinn, der Polizei den Eintritt zu verweigern, wenn sie nach einem entflohenen Mörder sucht, der sich möglicherweise gerade unbemerkt in mein Haus geschlichen und sich dort versteckt haben könnte. In dem Fall sollte man wohl froh sein, wenn die Polizei mal nachsieht. Zurück zum Thema "Durchsuchung": Einzig die persönliche / private Post darf nicht ohne richterliche Anordnung geöffnet / gelesen werden. Aber das ist eher Theorie. Wenn nach irgendwelchen Beweismitteln gesucht wird und dabei z. B. Aktenordner durchgewälzt werden, muss der Beamte ja ohnehin einen Blick auf jedes Schriftstück werfen, um es überhaupt erst mal als "persönliche / private Post" identifizieren zu können. Aber es gibt da auch eine echte "Schranke": offensichtlich noch geschlossene Briefe dürfen ohne richterlichen Beschluss nicht geöffnet werden. Ungeöffnet und ungelesen BESCHLAGNAHMT werden darf diese private Post aber schon - zur Vorlegung beim Richter, um einen entsprechenden Beschluss zu erwirken. Es macht ja wenig Sinn, diese Post beim Verdächtigen zu belassen - weil er die belastenden Materialien in dieser Zeit verschwinden lassen würde. Auch das Abhören von Telefonanschlüssen unterliegt dem Richter-Vorbehalt - darf also nur auf richterliche Anordnung geschehen. Langer Rede kurzer Unsinn: die entsprechend ermächtigten staatlichen Organe, sei es Polizei oder Steuerfahndung o. ä., darf auch deine Festplatte "durchsuchen" und beschlagnahmen. Aber NUR diese staatlichen Organe - NICHT die RIAA oder irgend ein privates Unternehmen. Auch Privatdetektive haben dieses Recht NICHT! Ich kriege immer einen Horror, wenn ich diese komische Serie "Lentzen & Partner" (oder so ähnlich) sehe ... diese komischen "Ermittler" von dem Typ begehen Straftaten am laufenden Band - und werden von ihrem "Chef" auch noch dazu angestiftet. Die sässen im realen Leben samt ihres komischen "Anwalts" schneller selbst hinter Gittern als sie "Piep!" sagen könnten - und alle zusammen wären ratz-fatz ihre Lizenzen und der Anwalt seine Kanzlei los. Der bekäme wahrscheinlich Berufsverbot bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Sorgen darüber machen, verklagt zu werden, musst Du dir immer dann, wenn Du einen Rechtsverstoss begehst. Denk' immer daran, dass die meisten Raubkopierer aufgrund von anonymen Anzeigen "ermittelt" werden - z. B. von entlassenen Mitarbeitern, die sich rächen wollen, böswilligen Ex-Ehefrauen, Ex-Freund(inn)en etc. pp. Sei also vorsichtig, wem Du den Inhalt deiner Festplatte zeigst oder wem Du eine Kopie von irgendwas gibst - selbst mit dem besten Kumpel oder deinem Bruder kannst Du morgen schon aus nichtigstem Anlass tierischen Streit haben. Gruss Aahz |
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10.10.2003, 22:07
Member
Themenstarter Beiträge: 23 |
#7
ok, aber ist man (abgesehn von verlorenen freunden usw *g*) in gefahr, von GEMA und Konsorten verklagt zu werden, wenn man im muli saugt (ohne groß was anzubieten) oder eher nur wenn man im netz zuviel preisgibt, dass man das macht?
@Lenssen & Partner: yeah die gehn in ein Haus von Verdächtigen und bringen einfach so Kameras an und filmen die beim Vögeln oder so ich find die Serie soo witzig aber danke nochmal, du kennst dich echt mal aus |
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10.10.2003, 23:04
Member
Beiträge: 117 |
#8
Ähhh ... preisgeben, dass man WAS macht? Über den MULI saugen?
Herr Richter, natürlich sauge ich über den Muli! Massig! Aber selbstverständlich nur sauberes Material, das frei von Rechten Dritter ist. Ja, Herr Richter, und ich habe sogar Dateien auf meinem Rechner und im Share freigegeben, die vom Namen und der Grösse, ja sogar der MD5-Checksum den Rückschluss zulassen könnten, dass es sich um bedenkliches Material handelt. Das ist sogar Absicht! Aber das sind natürlich alles nur Fakes, um meinen Share-Ordner interessanter aussehen zu lassen - denn immerhin erzielt man ja bessere Download-Raten, wenn man selbst viel uploaded, oder? Und was ich da so erzählt habe: na ja, es ist mir zwar peinlich, das zuzugeben, Herr Richter, aber ich gebe nun mal gerne an - und erzähle deshalb überall rum, dass ich einer von den ganz bösen Jungs bin, die da jede beliebige Software, alle möglichen Filme und selbst die aktuellsten Chart-Hits saugen. Aber das ist wirklich Alles nur Angabe gewesen, Herr Richter .... Ach - und was das Musikstück aus den Charts angeht, das ich neulich geladen habe: den Anbieter kannte ich, das ist ein guter Kumpel von mir, der das Original hat und mir eine Kopie zur Verfügung stellen wollte. Das fällt doch noch unter das "Recht auf Privatkopie", Herr Richter! Wir haben uns verstanden? Begründen lässt sich fast Alles. Peinlich wird es dann nur, wenn wirklich mal nachgewiesen werden kann, dass Du "versehentlich" tatsächlich geschütztes Material zum Download angeboten hast und die Jungs von der GEMA z. B. ein komplettes Musikstück von deinem Rechner gesaugt haben. Dann wird die Argumentation schon etwas schwieriger: "Ja, Herr Richter, das ist MEIN Rechner. Und MEIN Internet-Anschluss. Aber MULI? Ich weiss gar nicht was das ist - und ich kann mir auch nicht erklären, wie dieses Programm auf meinen Rechner kommt. Vielleicht hat jemand aus meiner Familie das installiert ...!" Dann kriegt der Richter ein Problem - nämlich das Problem, zu beweisen, WER denn nun tatsächlich den Rechtsverstoss begangen hat. Es ist selten schwer, festzustellen, von welchem Computer aus eine Straftat (auch z. B. Hacking) begangen wurde. Viel schwerer ist es meistens, festzustellen, wer da gerade an der Tastatur gesessen hat! Aber bei allen Tipps und Tricks, es gibt einen alten Spruch: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir Alle nur in Gottes Hand." Wenn der Richter dich verurteilt, hast Du die A....-Karte - er ist nur sich selbst und dem Gesetz verpflichtet und muss seine Entscheidungen nicht grossartig rechtfertigen. Und wenn der arme Schwiegersohn des Richters zufällig gerade Mitglied der "Söhne Mannheims" ist, denen durch solchen "Musik-Diebstahl" ja tierischer Schaden entsteht - hmmm, da würde ich meine Hand nicht für einen Freispruch ins Feuer legen, selbst wenn es wirklich dein 6-jähriger Sohn war! Da hilft dann nur noch das Einlegen von Rechtsmitteln und hoffen, dass der nächste Richter anders entscheidet. Im Moment gibt es die Praxis, dass nur ANBIETER von geschützten Dateien zur Verantwortung gezogen werden - nicht die Sauger. Das kann sich zwar irgendwann, vielleicht sogar BALD, auf der Basis des neuen Urheberrechtes mal ändern, aber darüber unterhalten wir uns, wenn es soweit ist. Aber es gibt auch ganze einfache Möglichkeiten, eben NICHT zum Anbieter solchen Materials zu werden ... dann saugt man eben mit einer Low-ID und braucht ein bisschen länger, weil man keine Credits bekommt. Aber ob man jetzt einen Tag länger oder kürzer auf einen Download wartet, dürfte mit einer Flatrate ziemlich schnuppe sein, oder? Einfach per Firewall die entsprechenden Ports für den Zugriff von aussen dicht machen ... damit ist man im Moment ziemlich aus dem Schneider. Gruss Aahz |
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11.10.2003, 01:34
Member
Themenstarter Beiträge: 23 |
#9
wie jetzt - mit einer low id ist man sorgenfrei? oder wenigstens fast
*gg* aber amüsant dein text wie wahrscheinlich darf man denn damit rechnen, vor den kadi gezogen zu werden? nur wenn man im großen stil shared oder auch wenn man ab und zu was saugt (wie ich) |
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11.10.2003, 03:26
Member
Beiträge: 117 |
#10
@Tek:
Die "Low ID" ist FOLGE der Massnahmen, mit denen Du einigermassen sorgenfrei lebst - nicht URSACHE. Oder nur zum Teil. Bei den Inhabern einer "Low ID" ist die IP nicht feststellbar - u. a. deshalb gibt es eine "Low ID". Frag' doch mal die Admins / MODs hier im Forum, welche IP die für meine Postings angezeigt bekommen. Glaubst Du, das wäre MEINE? Nein - eigentlich müsste "unknown" angezeigt werden. Schlimmstenfalls die des von mir verwendeten Proxys. Und jetzt frage mich nicht, wie man das macht - sondern les' einfach mal hier im Forum ein bisschen rum. Was die Wahrscheinlichkeit einer Klage angeht: neulich gab es mal irgendwo eine Hochrechnung (CT oder PC Pro, glaube ich), dass die einschlägigen Unternehmen rd. 200 Jahre bräuchten, um jeden Filesharer zu ermitteln und zu verklagen. Und dass die Gerichte damit hoffnungslos überfordert würden. Statistisch betrachtet dürfte ich also so ca. in 100 Jahren dran sein - und dann interessiert es mich wohl eher nicht mehr. "Kleine Fische" wie z. B. ich sind da also ziemlich sicher noch nicht dran. Besonders, weil Filesharing nicht gerade zu meinen Hobbies gehört. Ausserdem muss man mal Eins ganz klar sagen: Filesharing ist Massensport und wird entsprechend verfolgt, schon um die "breiten Massen" zu verunsichern und abzuschrecken. Es gibt viel nettere Möglichkeiten - mit weit höheren Download-Raten und geringerem Risiko, weil man nicht uppen muss. Allerdings auch mit geringerem Angebot, was "Nischen-Interessen" betrifft. Diese Möglichkeiten sind nicht so bekannt - aber gerade da liegt der grosse Vorteil. Deshalb lasse ich mich hier auch nicht weiter darüber aus - und deshalb werden sie auch nicht so intensiv beobachtet und verfolgt. Sagen wir mal so: ich brauche für einen aktuellen deutschsprachigen Kino-Film rd. 3 Std. Download-Zeit pro GB Film-Daten mit DSL. Und mein persönlicher Rekord für den Bezugstermin liegt 6 Wochen vor dem deutschen Kinostart. Ups - schade, dass ich oben schon zugegeben habe, wie gerne ich prahle und dass das Alles gelogen ist. Sorry also. Und wie oben schon geschrieben: das reine SAUGEN ist eigentlich die ungefährlichere Variante. Eher gefährlich ist die aktive Zurverfügungstellung von "geschütztem" Material. Gruss Aahz |
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11.10.2003, 14:47
Member
Themenstarter Beiträge: 23 |
#11
ok, danke
hat spaß gemacht mit dir zu reden, du weisst echt einiges meine fragen wären damit beantwortet! |
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11.10.2003, 17:34
Ehrenmitglied
Beiträge: 2283 |
#12
Zitat Aahz postete Ähm, also ich nehm das jetzt mal als Aufforderung - es ist eine IP der Deutschen Telekom. Also befindest Du Dich in deren Backbone.... Ich habe es an anderer Stelle schon mal ähnlich gesagt und will es hier mal drastischer formulieren: Das ganze P2P Gelumpe ist selbst dran schuld, daß es soweit gekommen ist. Bis vor knapp 2 Jahren war eine solche Situation kaum denkbar, denn da wurde nicht jedem Computerneuling von angeblichen Fachzeitschriften (C't, PC Welt ...) Schritt für Schritt erklärt, wie das funktioniert. Da musste man sich noch richtig kümmern, um an das was man sucht heranzukommen. Aber trotzdem hatte fast jeder was er braucht, denn irgendwee kannte man immer jemanden, der jemanden kannte .... Ich hoffe, daß endlich mal jemand durchgreift, so daß wiueder Ruhe einkehrt und ähnliche Strukturen wieder entstehen, dann leben wir alle sicherer - zumindest in dieser Hinsicht. Und ganz neben bei ist ein guter FTP Server wesentlich schneller als das P2P Zeugs - da brauch ich für einen Film zirka 2 Stunden mit DSL. Mit einer E1 natürlich grad mal 40 Minuten... R. __________ powered by http://different-thinking.de - Netze, Protokolle, Sicherheit, ... |
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12.10.2003, 19:35
Member
Beiträge: 117 |
#13
@Robert:
Genausogut könnte ich einen anonymen Proxy aus einem anderen Netz nutzen - und nicht den T-Online-Proxy. Aber ich denke, wir wissen beide, wovon wir reden. Gruss Aahz |
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12.10.2003, 19:41
Member
Themenstarter Beiträge: 23 |
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12.10.2003, 23:18
Member
Beiträge: 293 |
#15
hab von nem bekannten der bei der polizei arbeitet erfahren,dass wohl auch in deutschland demnächst ne überprüfung ansteht.
wann genau wollte er mir nicht sagen,aber kazaa,imesh,mx und noch ein paar andere sollen wohl überprüft werden. __________ Wir leben in einer kranken welt,aber ich bin stolz,dass ich dazu gehöre! |
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