W-Lan mit 7 Benutzern sichern

#0
06.06.2015, 20:42
Gesperrt

Beiträge: 1
#1 Hallo, ich habe bei UnityMedia einen internet Anschluß zu dem 7 Mitbewohner per W-Lan reingehen.Ich selbst wohne nicht in dem Haus.Jetzt habe ich allerdings eine Strafe in höhe von 800.-€ zu zahlen weil einer ein Musik Datei runtergeladen hat.Wie kann ich herausfinden wer es war? Vorallem wie kann ich in der Zukunft vermeiden
dass unerlaubte Seiten besucht werden?Kann jeder der ins internet geht eigener Pin bekommen?
Ich wäre sehr dankbar wenn ihr eine Lösung habt.
Schöne Grüße
kasandram
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07.06.2015, 10:29
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#2 was zahlen denn die 7 pro Monat?

T S
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07.06.2015, 11:21
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Beiträge: 896
#3 Hallo


Was loggt denn der Router 8Modem) so alles ?

MAC sollte doch angezeigt und ev. geloggt werden, dann kann man ja rausfinden, wer es war.
__________
Mfg
schwedenmann
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09.06.2015, 09:59
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Beiträge: 4730
#4 Als Anschlussinhaber ist man doch sowieso nur sehr eingeschränkt haftbar, wenn man nicht selbst Filesharing betrieben hat. Hier mal ein Beispiel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-reduziert-Haftungsrisiken-fuer-Anschlussinhaber-bei-Filesharing-2216493.html

Anwalt nehmen und gut!

Außerdem ist meist nicht das Herunterladen problematisch, sondern das "zur Verfügung stellen" (also die Freigabe von Dateien im Filesharing-Programm)
__________
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Der Grabsteinschubser
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09.06.2015, 15:23
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Beiträge: 896
#5 Hallo

@gool
Das Urteil bezieht sich auf minderjährige Familienmitglieder, für Mitbewohner (WG) gibt es noch kein Urteil, da ist die Rechtslage noch nicht geklärt.
__________
Mfg
schwedenmann
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09.06.2015, 15:30
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09.06.2015, 16:29
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Beiträge: 896
#7 Hallo

@Turnrstereo

Zitat

Eine Überwachung der eigenen Familie könne wegen des grundrechtlichen Schutzes der Familie nach Art. 6 GG von ihm nicht verlangt werden.
aus deinem link, das gilt, genauso, wie das von @Gool verlinkte Urteil nur für Familien, bei WG, z.B. Studentenwohn, wo sich mehrere Personen ein wlan teilen, gilt das Urteil mit Sicherheit nicht.
__________
Mfg
schwedenmann
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10.06.2015, 10:49
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Avatar Gool

Beiträge: 4730
#8 Es ist ja auch nur ein Beispiel dafür, dass die Haftung des Anschlussinhabers durchaus eingeschränkt ist. Inwieweit das hier für Kasandram zutrifft, können wir wohl schlecht beurteilen. Deshalb soll er sich nen Anwalt nehmen, der das prüft.

Ich gehe mal davon aus, dass Kasandram der Vermieter der WG ist. Vielleicht lassen sich die 800€ ja auf die WG umlegen? Ich weiß nicht, inwieweit das zulässig ist, sofern sich keiner dazu bekennt, dass jeder seinen Anteil (~115 €) dazu beitragen muss. Auch das kann ein Anwalt beantworten.
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Der Grabsteinschubser
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