weitere Website Reputation & Verbraucherschutz Bewertungen auf » Webutation.net.

Lizenz Abmahnungen durch Matthias Balzer

Thema ist geschlossen!
Thema ist geschlossen!
#0
03.03.2011, 11:01
Member
Avatar Jagge

Beiträge: 702
#1 Wir haben eine Abmahnung Matthias Balzer erhalten und dieser scheint auch in diesem Falle im Recht zu sein.

Trotzdem sehe ich den Fall als Gradwanderung und Ausnutzung von juristischem Fachwissen - daher die Frage ob es sich um eine Massenabmahnung handelt?

Wer ist noch betroffen?

Zitat

Sehr geehrter Herr xxx,

wie ich kürzlich festgestellt habe, nutzen Sie auf Ihrer Internetseite xxx die ihnen mit dieser Email zu gestellte Fotografie, dessen alleiniger Urheber und Nutzungsberechtigter ich bin. Das Bild wurde von Ihnen offenbar aus der Bilddatenbank unter www.pixelio.de Image-ID : xxx entnommen und sie Verstoßen der dem Bild zugeordneten Lizenz, das Bild war und ist stets für die Redaktionelle Art freigegeben, was auf Ihrer Seite nicht zutrifft eine Seite deren Inhalt es ist Dienstleistungen etc. anzubieten oder dafür zu Werben ist fernab einer redaktionellen Nutzung. Dieser Text in dem das Bild als Begleitbild verwendet wird liest sich als Werbetext ...



Kleine Erklärung unterschied kommerziell / Redaktionell

Kommerziell:
Jede Seite, deren Inhalt es ist, für eine zu zahlende Tätigkeit oder Produkt (egal, ob man Gewinne damit macht oder dies zu Selbstkosten anbietet) wirbt, ist kommerziell. Ebenso gelten (auch private) Seiten, auf denen z.B. Google Adverts Anzeigen geschaltet sind (denn damit verdient der Inhaber auch Geld).

Redaktionell:
Alle Seiten, sowie Zeitschriften, deren Inhalt "Berichtscharakter" hat oder Reportagen sind.

Sie haben hierfür keine Nutzungsgenehmigung von mir erhalten. Aus diesem Grunde fordere ich Sie dazu auf, die Nutzung der Aufnahmen zu unterlassen. Für die ungenehmigte Nutzung muss ich Ihnen gegenüber einen Schadensersatzanspruch in Höhe des unten genannten Betrages geltend machen, dessen Zusammensetzung Sie der Rechnung entnehmen können

Der genannte Lizenzverstoß wurde beweissicher dokumentiert.

Gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 65,00 Euro biete ich Ihnen an, die Angelegenheit ohne anwaltliche und/oder gerichtliche Hilfe zu erledigen. Bitte überweisen Sie dafür den genannten Betrag bis zum xxx auf das folgende Konto.

Balzer Matthias
Deutsche Bank
Kontonummer: xxx
Blz: xxx

Sollte ich einen fristgemäßen Zahlungseingang nicht feststellen können, , sehe ich mich gezwungen, zivil- und ggf. strafrechtliche Schritte gegen Sie zu ergreifen, die zu erheblich höheren Kosten für Sie führen würden. Ferner weise ich Sie daraufhin, dass, sollte ich weitere Aufnahmen von mir auf Ihren Webseiten entdecken, ich einen Zuschlag des fünffachen Honorars [OLG FfM Az 11U 49/61(I/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96] als Vertragsstrafe erheben kann.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Nutzungsrechte an den Aufnahmen nachträglich zu erwerben. Sollten Sie daran interessiert sein, bitte ich Sie, mich zu kontaktieren. Die Honorare beruhen auf der Grundlage der Bildhonorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)



Mit freundlichen Grüßen
Balzer Matthias


Anhang: scan.png
Seitenanfang Seitenende
03.03.2011, 14:51
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#2 Ausnutzung von juristischem Fachwissen? Wozu sollte das Fachwissen denn sonst da sein, wenn nicht zum Ausnutzen?

Zum Thema "Kommerziell" kann ich nur sagen, dass die Rechtslage da umstritten ist, wenn es um wenige Werbebanner auf einer privaten Internetseite geht.
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser
Seitenanfang Seitenende
04.03.2011, 08:27
Member
Avatar TurnRstereO

Beiträge: 1543
#3 Na ja, der Herr Balzer ist ja recht aktiv, wenn es darum geht, schöne Bilder ins Netz zu stellen.
Ich finde aber nix gross in Sachen Abmahnung über ihn.

Aber mal ehrlich Jagge... bist doch lange genug bei, dass dir solch ein Schnitzer nicht passieren dürfte?

T S

Und zur Sache: Keine Ahnung wie ich reagieren würde....ich finde hier in diesem Zusammenhang das Wort Nutzungsentschädigung (siehe Wiki http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&client=12&sid=9b1c6f11ca0e66dce708ad0a5856fa1f ) fehl am Platze. Evtl. kann man da doch was machen?
Seitenanfang Seitenende
04.03.2011, 14:29
Member

Themenstarter
Avatar Jagge

Beiträge: 702
#4

Zitat

TurnRstereO postete

Aber mal ehrlich Jagge... bist doch lange genug bei, dass dir solch ein Schnitzer nicht passieren dürfte?
Denkt man immer als versierter Internetnutzer ;)
Haben die Bilder ja auch eigentlich sauber bei Pixelio gekauft, lediglich die Lizenzbedingungen falsch interpretiert oO
Seitenanfang Seitenende
10.03.2011, 09:25
...neu hier

Beiträge: 9
#5 guten morgen
Ich muss ehrlich sagen, ich sehe das nicht als eine Abmahnung sondern als Möglichkeit, einen Fehler auf einfachste Weise zu bereinigen. So wie Du das hier darstellst hast Du einen Fehler gemacht und solltest schlicht dazu stehen. Hätte Herr Balzer einen Anwalt eingeschaltet, wäre das ganze vermutlich viel teurer geworden.

Ob und wie aktiv Herr Balzer ist, spielt dabei keine Rolle. Er bietet die Bilder zu ganz klaren Bedingungen an. Wann wo welches Bild zu welchen Bedingungen ist seine Entscheidung.

Gruss aus der schönen Schweiz
Christian
__________
zuerst mal was schreiben, dann die Signatur ;)
Seitenanfang Seitenende
14.03.2011, 17:10
...neu hier

Beiträge: 3
#6

Zitat

Trotzdem sehe ich den Fall als Gradwanderung und Ausnutzung von juristischem Fachwissen - daher die Frage ob es sich um eine Massenabmahnung handelt?
Ausnutzen? Nein, als Berufsfotograf weis man es einfach, das UhrG gehört zur Ausbildung!. Massenabmahnung= Na klar! Autofahren ist auch unstrittig (so heißt das übrigens) gestattet! Wenn man nun die Kleinigkeit vergessen hat, den Führerschein zu machen, wird man gleich bestraft...eigentlich eine Unverschämtheit! Da könnte doch freundlich einfach mal darauf hingewiesen werden!

- ca. 95% der User bei Pixelio halten sich und an die lizenzbestimmungen und an die Regeln und das ist auch gut so.

Zitat

Haben die Bilder ja auch eigentlich sauber bei Pixelio gekauft, lediglich die Lizenzbedingungen falsch interpretiert
bei pixelio werden keine Bilder oder Lizenzen Ver/gekauft, es ist eine kostenlose Plattform. Für die eigene Interpretation der AGBs kann keiner etwas, in den Lizenzbestimmungen steht alles deutlich genug.

Ich bin es wirklich leid hier immer wieder solch einen Schwachsinn zu lesen!! "Ich wusste doch nicht...". "Hab ich vergessen..."
Es kann helfen die Nutzungsbedingungen von Pixelio zu lesen! Wer einen Fön nutzt, sollte vorher die Gebrauchsanleitung lesen, ansonsten darf er sich nicht über die Folgen beklagen, wenn er diesen mit in die Badewanne nimmt!

Zitat

Ich muss ehrlich sagen, ich sehe das nicht als eine Abmahnung sondern als Möglichkeit, einen Fehler auf einfachste Weise zu bereinigen. So wie Du das hier darstellst hast Du einen Fehler gemacht und solltest schlicht dazu stehen. Hätte Herr Balzer einen Anwalt eingeschaltet, wäre das ganze vermutlich viel teurer geworden.

Ob und wie aktiv Herr Balzer ist, spielt dabei keine Rolle. Er bietet die Bilder zu ganz klaren Bedingungen an. Wann wo welches Bild zu welchen Bedingungen ist seine Entscheidung
genau so ist es! Und Jagge stand zu seinem Fehler.

MfG
Balzer Matthias
Seitenanfang Seitenende
06.10.2011, 21:03
...neu hier

Beiträge: 1
#7 Wir sind auch betroffen.Wir haben ein Bild ordnungsgemäß runtergeladen und gekennzeichnet.Doch wir denken wir butzen das Bild redaktinell auf einer kommerziellen Seite.Wer kann uns helfen ??
wir haben direkt diselbe e-mail bekommen mit einer Zahlungsaufforderung
Seitenanfang Seitenende
13.10.2011, 21:45
...neu hier

Beiträge: 3
#8 @lenischmitz

Wenn Sie das Bild richtig verwenden würden und die AGB‘s der Plattform lesen und verstehen würdet, würde Ihnen viel erspart bleiben. Von Hunderten Downloader meiner Bilder gibt es leider hin und wieder ein paar, die sich Absichtlich oder aus purem Unwissen oder auch des nichtverstehen sich einen Dreck um die Lizenzen und die AGBs der Plattform scheren, obwohl bei der Anmeldung und beim Download der Bilder die bestätigt wurden. Zugleich ist es zweckmäßig wen man eine Webseite betreibt sich mit dem Urheberrecht auseinander zusetzen. Es gibt kommerzielle Webseiten mit einem redaktionellen Teil, jedoch sollte dieser gekennzeichnet sein. Hier mal nach dem „Trennungsgebot“ Googeln.
Eine Firmenseite ist nun eine kommerzielle Page schließlich wird mit dieser Seite für das Unternehmen geworben. Und die Verwendung meiner Bilder von dieser Plattform ist auf kommerziellen Webseiten untersagt, es liegen nur redaktionelle freigaben vor. Und dies hat auch einen Grund.
Sie haben doch die Lizenzbestimmungen gelesen beim Download, oder etwa nicht?

Es steht jeden frei bei kommerzieller Nutzung oder wenn man sich bei der Verwendung nicht ganz klar ist sich mit mir oder der Redaktion in Verbindung zusetzen, und eine Anfrage zustellen (viele tun es auch) ich bin der letzte der einer kommerziellen Nutzung nicht zustimmen würde, wenn es sich um ein Seriöses Unternehmen handelt. Und hunderte Forenbeiträge auf der Plattform gibt es auch zur Angelegenheit.
Meine Empfehlung - Rechtsbeistand bei einem Anwalt für Medienrecht holen, ich scheue auch keine Kosten bei Urheberrechtsverletzungen mein Recht geltend zu machen, leider begreifen einige auch nicht den Unterschied zwischen einer Ermahnung und einer anwaltlichen Abmahnung. Es ist nun mal kein Kavaliersdelikt mehr!

MfG
Balzer Matthias
Dieser Beitrag wurde am 13.10.2011 um 22:10 Uhr von le-photos editiert.
Seitenanfang Seitenende
20.10.2011, 10:28
Member

Beiträge: 16
#9 Hallo,

gut zu wissen - wenn man die redaktionellen Bilder auch nicht mehr auf Seiten einstellen darf, nur weil durch Adsense nebenher Geld verdient wird, dann muss man halt alle Bilder rausschmeißen, die diese Nutzungsart mit sich bringen. wobei dann schon fast empfehlen würde, zu einem anderen Dienst zu gehen, wo die Nutzung anderweitig geregelt ist.
Seitenanfang Seitenende
27.05.2012, 14:45
...neu hier

Beiträge: 1
#10 Ich kann nur jedem empfehlen lieber ein professionelles Bildarchiv wie fotolia oder istockphoto zu nutzen, wo man schon für wenig Geld höchst professionelle Bilder mit praktikablen Nutzungsrechten erwerben kann.

Pixelio ist eine Plattform für Hobby-Fotografen und Abmahn-Profis wie dem o.g.
Seitenanfang Seitenende
05.10.2012, 21:10
...neu hier

Beiträge: 3
#11 @kp2000 da hat es wohl wieder einen getroffen der bildungs- oder psychisch bedingte individuelle Defizite im Lesen der Nutzungsbedingen der Plattform Pixelio hat, oder gar bis hin zu völligem Unvermögen in diesen Disziplinen.
Seitenanfang Seitenende
Um auf dieses Thema zu ANTWORTEN
bitte erst » hier kostenlos registrieren!!

Folgende Themen könnten Dich auch interessieren: