AVG + Firewall: Wie wird die Lizenz geprüft? |
||
---|---|---|
#0
| ||
13.10.2005, 17:42
...neu hier
Beiträge: 4 |
||
|
||
10.06.2007, 13:14
...neu hier
Beiträge: 8 |
#2
also eigentlich müsste das so möglich sein. das wär schon n bisschen krass sonst.
aber die ham doch sicher ne hotline...vielleicht solltest du dich da mal genauer informieren. die wollen dich immerhin als kunden, von daher kannste bestimmt irgendwas rausschlagen. per mail sind deren antworten eig. immer unzureichend. __________ Die Schwierigkeiten werden immer Größer, je näher man dem Ziel kommt (J. W. Goethe) |
|
|
Nach einem Test der Sicherheits-Suite »AVG + Firewall« der Fa. Grisoft (siehe http://www.grisoft.de/doc/197/lng/de/tpl/tpl01) habe ich einen sehr guten Eindruck von der Software gewonnen. Eine 2-Jahres-Einzelplatz-Lizenz kostet EUR 44,90 - das ist, im Vergleich zu Norton & Co., fair.
Bevor ich eine Lizenz kaufe, wollte ich geklärt haben, was passiert, wenn man während der 2jährigen Laufzeit einer Lizenz mal einen neuen PC kauft und diesen gegen den alten austauscht. Sprich, kann man die Lizenz übertragen, kann man sie auf dem neuen Rechner einfach weiter verwenden, oder ...
Hierzu schrieb ich kürzlich folgende Anfrage an den AVG-Support (Jakob-Software):
__________________________________schnipp__________________________________
[...] Noch eine Frage zum technischen Hintergrund der Lizenzverwaltung in AVG: Ich vermute mal, ein gekaufter und in AVG eingegebener Lizenzschlüssel wird bestimmt online auf Gültigkeit überprüft - oder? Falls dem so ist, werden
dann hardware-bezogene Daten mit übermittelt?
Ich frage deshalb, weil es sein kann, dass ich mir während der zweijährigen
Laufzeit einer Lizenz einmal einen neuen Rechner kaufe. Muss ich die Lizenz
auf dem alten Rechner dann in irgendeiner Form deaktivieren? Oder kann ich
den alten PC ausschalten, so wie er ist in die Ecke stellen und denselben
Lizenzschlüssel in eine neuen AVG-Installation auf dem neuen Rechner
eingeben?
Würde keine Online-Überprüfung erfolgen, müsste ja dann theoretisch die 2-
Jahres-Laufzeit _aus technischer Sicht_ (die rechtliche Seite mal außer Acht
gelassen) von vorne beginnen, und das kann ich mir nicht vorstellen ...
__________________________________schnapp__________________________________
Darauf erhielt ich folgende Antwort:
__________________________________schnipp__________________________________
Aus lizenzrechtlichen Gruenden ist hier die einzig moegliche Antwort: Ein Rechner eine Lizenz! (Analog zu dem Bild ein Buch pro Leser)
Mein Vorschlage waere daher - dass Sie, sollten Sie den "abgeschalteten" Rechner reaktivieren wollen, dann die Auffrischung von AVG per Aufruf der dann neuesten Installationsroutine durchführen sollten (also die Lizenz dann wieder eingeben) - AVG 7 auf dem Rechner deinstallieren ohne die benutzerspezifischen Eintraege mitzuentfernen.
__________________________________schnapp__________________________________
Wenn ich das richtig verstanden habe, will der Verfasser von Jakob-Software damit sagen, dass ich für den neuen Rechner auch eine neue Lizenz kaufen muss. (Was man machen muss, falls man den alten Rechner reaktivieren will, wollte ich gar nicht wissen, denn nach dem Kauf eines neuen Rechners wird bei mir der alte eh nicht reaktiviert.)
Sollte die Regelung so zutreffen würde das ja daselbe sein wie etwa
- Mein CD-Player ist defekt, ich kaufe mir einen neuen, aber darf die alten CDs damit nicht mehr hören, ich muss dieselben CDs neu kaufen, oder
- Mein Rechner wird getauscht, aber ich darf den eigentlich noch funktionierenden Monitor dazu nicht mehr weiter benutzen, sondern muss einen neuen kaufen, der mit dem PC fest verbandelt ist,
und ähnliches.
Man stelle sich vor, Adobe würde es genau so handhaben, und ich müsste mir von InDesign für 1.500 EUR eine neue Vollversion kaufen (noch dazu als Privatanwender), nur weil ich von einem Rechner auf einen neuen umsteige.
Aus rein rechtlicher Sicht dürfte es doch kein Problem sein, wenn ich vor dem Rechnertausch AVG auf dem alten Rechner deinstalliere und die Lizenzinformationen darauf entferne, und anschließend die Software auf dem neuen Rechner installiere und den alten Lizenzschlüssel dort wieder verwende.
Nur ist das technisch auch möglich? Hat hier jemand Erfahrungen, ob bei einer evtl. Online-Überprüfung der Lizenz nach getauschter Hardware oder bei gänzlich neuem Rechner eine Aktivierung seitens Grisoft verhindert wird?
Momentan befinde ich mich im 30-Tage-Tetzeitraum und habe daher noch keinen Lizenzschlüssel gekauft.
Für Antworten vorab besten Dank!
Gruß
Diego