Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten

#0
02.02.2011, 13:44
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Beiträge: 690
#1 hallo,

ich dachte immer, dass Ware (Lebensmittel), die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat, aus den Regalen verschwinden muss, also nicht mehr verkauft werden darf? Im Internet habe ich dazu aber keine zufriedenstellenden Informationen ergoogeln können? Kennt sich jemand genauer damit aus?
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02.02.2011, 15:12
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Beiträge: 3306
#2 Also rechtlich gibt es da wohl keine Grundlage:
http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/1329374_l1/index.html:

Zitat

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt wieder, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Ware nicht automatisch verdorben. Sie darf noch verkauft werden, wenn sie einwandfrei ist. Die Verantwortung, dass sie einwandfrei ist, trägt der Lebensmittelunternehmer, der die Ware in Verkehr bringt.
Ich kenne es allerdings so, das "abgelaufene" Ware aus Supermärkten prophylaktisch entfernt wird um kein Risiko einzugehen. Das klappt je nach Laden mal mehr und mal weniger gut, ebenso wie die Alterskontrolle bei Spirituosen etc.
__________
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04.02.2011, 15:49
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Beiträge: 4730
#3 Oftmals werden diese "abgelaufenen" Waren noch als Sonderangebot in einem Extra-Bereich im Kühlregal oder vor der Kasse verkauft.
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Der Grabsteinschubser
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20.02.2011, 23:26
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Beiträge: 30
#4 Eigentlich hast du recht es dürfen keine Abgelaufenen Lebensmittel verkauft werden. Aber wenn es gekenntzeichnet ist bzw. es gesagt wird das ist es erlaubt wird an vielen Restposten angeboten zu billigeren preisen.
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21.02.2011, 15:53
...neu hier

Beiträge: 10
#5 Die meisten sachen kannst man echt getrost noch länger essen..In deutschland is eh immer mit 5 Fach sicherung alles..
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