Steuertabelle / Lohnsteuertabelle Download

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#0
23.09.2009, 14:06
Claudiana
zu Gast
#1 Hallo!

Mein Lebensgefährte hat im Januar 2009 den Weg in die Selbstständigkeit gewählt und betreibt ein kleines Dienstleistungsunternehmen in Sachsen. Da es nun auf das Jahresende zugeht, beschäftigen wir uns aktuell mit der Einkommenssteuererklärung, die in Deutschland abgegeben werden muss. Wir möchten uns allerdings den Weg zum Steuerberater sparen und die Einkommenssteuererklärung selbst anfertigen. Wir wissen allerdings nicht, welche Beträge wir dieser zu Grunde legen müssen. Zudem sind wir uns nicht sicher, wie wir die Steuertabelle, die in Deutschland gilt, anwenden müssen. Vielleicht kann uns bei diesen Fragen jemand unter die Arme greifen. Eigentlich reichen mir schon ein paar grundlegende Hinweise, wie man das zu versteuernde Einkommen bei meinem Lebensgefährten berechnen muss. Vielen Dank für eure Mühen.

Grüße Claudia
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24.09.2009, 14:11
taHelper
zu Gast
#2 Hallo Claudia!

Grundsätzlich kannst du dir merken, dass die Steuertabelle bzw. Einkommenssteuertabelle, die von Arbeitnehmern zur Hand genommen wird, auch bei Selbstständigen gilt. Dabei spielt es keine Rolle, welches Gewerbe dein Lebensgefährte betreibt. Allerdings ist das zu versteuernde Einkommen nicht der Umsatz, der erwirtschaftet wird. Versteuert wird bei Selbstständigen der Wert, der nach dem Kostenabzug vorhanden ist. Dieser Wert muss dann anhand der Steuertabelle versteuert werden. Dabei hast du wie jeder Arbeitnehmer auch ein steuerfreies Einkommen. Dieses wird in der Tarifzone eins oder auch der Nullzone der Steuertabelle definiert. Dein steuerfreies Einkommen liegt nach dem aktuellen Steuerrecht in Deutschland bei 7.834 Euro. Alles was darüber liegt, muss nach dem Steuersatz der Tarifzone 2 der geltenden Steuertabelle versteuert werden. Ab dem Jahr 2010 liegt der Satz für das steuerfreie Einkommen höher. Durch die neuen Regelungen beträgt dieser dann 8.004 Euro. Du musst darauf achten, dass bei der Berechnung von dem zu versteuernden Einkommen immer gerundet wird. Ermittelst du also einen Wert von 7.834,10 Euro, rundest du diesen ab und ermittelst dadurch den steuerfreien Wert 7.834 Euro. Liegt dein Wert hingegen bei 7.834,60 Euro, musst du aufrunden und verfügst somit über ein zu versteuerndes Einkommen von 7.835 Euro.

Die Steuertabelle musst du immer als Grundlage für deine Einkommenssteuererklärung ansehen. In dieser werden alle Steuersätze für die einzelnen Beträge, beziehungsweise die Spanne zwischen konkreten Einkommen angegeben. Dadurch kannst du genau berechnen, wie viel du an dein Finanzamt entrichten musst. Grundsätzlich kannst du bei der Einkommenssteuererklärung eines Selbstständigen einige Kosten geltend machen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen minimieren lässt. Dabei nimmst du als Basis immer den Umsatz zur Hand, der von einem Lebensgefährten erreicht werden konnte. Wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, ziehst du von diesem zunächst die Umsatzsteuer ab. Üblicherweise liegt die in einem Dienstleistungsgewerbe in Deutschland bei 19 Prozent, also gilt der volle Umsatzsteuersatz. Im Anschluss nimmst du dir alle vorhanden Ausgaben zur Hand. Diese gliederst du in verschiedene Positionen, wie Versicherungen, Altersvorsorge und außergewöhnliche Belastungen. Ist dein Mann viel unterwegs, kannst du Pauschalbeträge abziehen, die wie die Steuertabelle im Einkommenssteuergesetz geregelt sind. Dabei orientieren sich die Pauschalbeträge grundsätzlich an der Anzahl der Stunden, die dein Lebensgefährte unterwegs war. Auch durch gefahrene Kilometer kannst du dein zu versteuerndes Einkommen minimieren. Dabei gilt pro Kilometer ein Pauschalbetrag, den du mit der Summe der Kilometer multiplizierst. Bedenke jedoch, dass du ausschließlich berufliche Fahrten nutzen darfst.

Nach dem Abzug aller genannten Kosten erhältst du schließlich einen Wert. Bei diesem Wert handelt es sich um das Einkommen, was du versteuern musst. Wie bereits erwähnt, rundest du dieses Einkommen auf einen ganzen Wert. Dann nimmst du dir die geltende Steuertabelle, z.B. mit einem der unten erwähnten Programme und liest den Steuersatz ab. Diesen musst du jedoch nicht in die Formulare eintragen, sondern er dient ausschließlich deiner Orientierung. Der genaue Steuersatz wird schließlich von dem Beamten des Finanzamtes festgelegt und die Einkommenssteuer wird dann auch durch diesen berechnet.

Du kannst dir die Erstellung der Einkommenssteuer erleichtern, indem du dir ein entsprechendes Steuerprogramm kaufst.

Ein sehr angenehmes Programm, das sich zudem einfach bedienen lässt, findest du hier:
http://www.amazon.de/gp/product/3868170847/ oder die schnelle Lösung:
http://www.computerbild.de/download/Lohnsteuertabelle-2009-911659.html
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