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23.10.2009, 07:18
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23.10.2009, 07:20
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Beiträge: 5 |
#17
Zitat Maja87 postete |
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23.10.2009, 07:24
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Beiträge: 5 |
#18
Hallo Maja!
Bitte nicht zahlen,hauptsache du hast Widerspruch eingelegt binnen 14 Tage.Auf alles andere nicht reagieren,z.b. Mahnungen und Inkassoschreiben.Erst wenn Post vom Gericht kommt ,dann musst du nochmal Widerspruch einlegen binnen 14 Tage. Kannst mir glauben,ich habe einen Anwalt hinzugezogen,ich bin im Rechtschutz. Ich soll nur starke Nerven behalten und mich nicht mit dem Unternehmen mehr abgeben,wenn es überhaupt ein Unternehmen ist.Wenn du willst,können wir uns ja mal privat unterhalten darüber.Also halt die Ohren steif. Liebe Grüsse Elke |
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23.10.2009, 07:25
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Beiträge: 5 |
#19
Zitat Maja87 postete |
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Zitat
Hallo Majamir ist das auch passiert in den letzten Tagen,zahle auf keinen Fall,mein Anwalt meint erst wenn Post vom Gericht kommt muss ich Widerspruch einlegen binnen 14 tage,auf alles andere nicht reagieren,meist kommt keine Post vom Gericht,soweit gehen die nicht,die drohen dir aber mit Mahnungen und Inkasso,nicht beachten.Aber hauptsache,du hast gleich ,nachdem du die Rechnung bekommen hast,Widerspruch eingelegt,das ist wichtig.Du musst gleich Widerspruch einlegen binnen 14 Tage und dann nochmal später ,wenn Post vom Gericht kommt,sonst müssen wir uns mal privat verständigen-
Grüsse Elke