Steuerklärung - was kann man alles absetzen?

#0
22.03.2009, 17:24
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Beiträge: 702
#1 Tag,

möchte mal endlich meine Einkommens-Steuerklärung fertig machen und komme immer wieder ins Zweifeln, ob ich nicht was vergessen habe.

Hat jemand von Euch eine gute Übersicht über Stichpunkt, die man z.B. alle absetzen kann?

vielen Dank
Jagge
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22.03.2009, 19:07
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Beiträge: 896
#2 Hallo

Zitat

möchte mal endlich meine Einkommens-Steuerklärung fertig machen und komme immer wieder ins Zweifeln, ob ich nicht was vergessen habe.
Biste nicht ein bißchen spät ?
hast zwar bis 31.5 zeit, aber trotzderm.

Ich würde mir mal den Konz2008 besorgen (sollte eigentlich in jeder Stadtbibliothek vorhanden sein), da steht alles drin.

mfg
schwedenmann
__________
Mfg
schwedenmann
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23.03.2009, 15:33
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Themenstarter
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Beiträge: 702
#3 Danke schwedenmann Konz2008 muss ich mir mal ansehen.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit WISO Sparbuch 2009 ?

Danke Jagge
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10.04.2009, 23:36
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Beiträge: 39
#4 Eine Vielzahl alltäglicher Dinge, von denen wir oft gar nicht wissen, dass sie von der Steuer absetztbar sind, gehören dazu, unter anderem auch die Folgenden:

Zitat

*Grundsätzlich kriegt jeder bereits 920€ Arbeitnehmerpauschale vom Finanzamt gewährt, wer mehr Ausgaben hat, muss diese gesondert nachweisen
*Werbungskosten, wie Ausgaben für Bewerbung und Anreise zum Bewerbungsgespräch
*Entfernungspauschale - ab dem 21. Kilometer Autofahrt zum Arbeitsplatz dürfen 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgezogen werden
*Sparer-Pauschalbeitrag - bis zu 801€ aus eingenommenen Zinsen und Dividenden
*Arbeitsmaterial wie Werkzeug, Fachbücher und -zeitschriften oder auch Reparaturkosten können ebenso von der Steuer abgesetzt werden
*Berufsbekleidung und deren Reinigungskosten, wobei hier tatsächlich spezielle Berufsbekleidung, wie Ärztekittel, Uniformen oder Arbeitsstiefel vorhanden sein muss und keine Alltagskleidung, die auch auf der Arbeit getragen wird
*Computer und andere technische Geräte können, wenn sie zu mehr als 50% für den Beruf genutzt werden, ebenfalls bis zu 3 Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Software, Tintenpatronen und anderes Zubehör kann separat verrechnet werden
*Andere Berufsbezogene Ausgaben, wie Geschäftsreisen oder -essen
*Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden gehören auch zu den, von der Steuer absetzbaren Ausgaben
*Fortbildungskosten, wie Abendschulen, Lehrgänge und Tagungen, allerdings mit berufsrelevanter Thematik
*Aufwendungen, die sich auf die Fortbildung beziehen, wie Ausgaben für Prüfungsgebühren oder Lehrmaterial, aber auch Reise- und Unterhaltskosten
*Kontoführungsgebühren, wenn solche denn durch Lohngutschriften oder andere berufsrelevante Überweisungen entstehen
*Vorsorgeaufwendungen, wie die Altersvorsorge
*Kinderbetreuungskosten können unter gewissen Umständen auch von der Steuer abgesetzt werden
*Eltern, deren volljähriges Kind in Berufsausbildung ist, können einen zusätzlichen Freibetrag von 924€ erhalten
*Spenden für wohltätige Zwecke können, bis zu einem gewissen Grad, von der Steuer abgesetzt werden
*Beerdigungskosten naher Angehöriger, wenn die Kosten höher als das Erbe sind
*Besuchsfahrten zu Kind oder Ehegatten im Krankenhaus, wenn der Arzt bescheinigt, dass der Besuch der Linderung zuträglich ist
*Kosten für doppelte Haushaltsführung, wenn zum Beispiel aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung gemietet wird
*Entbindungskosten wie Arzt, Hebamme oder Medikamente, die nicht von der Krankenkasse bezahlt wurden
*Bei Fahrten zum Arzt können 30 Cent pro gefahrenem Kilometer abgerechnet werden.
*Fahrzeugkosten und -umrüstung von und für Behinderte
*Einnahmen aus gemeinnützigen Tätigkeiten, die nebenberuflich ausgeübt werden, sind bis zu 2100€ steuerfrei
*Bei einem Alter von über 60 Jahren können 624€ für eine Haushaltshilfe von der Steuer abgesetzt werden. Lebt eine Behinderte oder Kranke Person im Haushalt bis zu 924€
*Nicht von der Krankenkasse bezahlte Hilfsmittel, wie Brille, Gehhilfe oder Rollstuhl
*Für Internatskosten für ein krankes oder behindertes Kind, können bis zu 4000€ im Jahr von der Steuer abgesetzt werden.
*Der Eigenanteil für verschriebene Krankengymnastik, Massagen oder Bestrahlungstherapien
*Kosten für Kuren, inkl. Anreise und Unterkunftskosten
*Medikamentenzuzahlungen und die 10€ Praxisgebühr pro Quartal
*Kosten für Operationen, die medizinisch notwendig sind
*Therapiekosten für die Behandlung von Suchtkrankheiten (Alkohol, Drogen)
*Bei Haarverlust auf Grund einer Krankheit oder Therapie kann auch das notwendige Toupet von den Steuern abgesetzt werden
*Bei der Pflege eines hilflosen Angehörigen (mit entsprechendem Nachweis) zu Hause können bis zu 924€ von der Steuer abgesetzt werden
*Kosten für die Scheidung, wie Anwalt oder Gericht sind ebenfalls Teil der absetzbaren Ausgaben
*Schuldentilgung, wenn die Schulden Folge langer Arbeitslosigkeit sind oder zum Beispiel zur Abwendung eines Konkurses aufgenommen wurden
*Unterhaltszahlungen können unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 7680€ von der Steuer abgesetzt werden
*Wiederbeschaffungskosten von Hausrat, im Falle unvorhersehbarer Ereignisse (Diebstahl, Unwetter oder Feuer)
Das Steuerrecht ändert sich nahezu jährlich, daher sollte man sich jedes Jahr aufs Neue informieren, um wirklich sicher zu sein, alle einem zustehenden Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Wem die Erstellung einer Steuererklärung zu viel Arbeit ist, der kann natürlich auch professionelle Hilfe bei einem Steuerberater suchen.
In jedem Fall lohnt sich eine detaillierte Steuererklärung immer, kann man doch, wenn man es richtig macht, einen großen Geldbetrag vom Staat zurückbekommen.
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