Notebooks Von Steuer Absetzen Lassen

#0
08.10.2004, 06:08
...neu hier

Beiträge: 2
#1 hey Leute; ich hätte da mal eine Frage an euch!
Wie Ihr wisst kann man seinen Notebook vom Steuer absetzen, falls es gewerblich(auf der Arbeit) benutzt wird. Wie läuft denn die ganze Sache ab? Ich habe vor, innerhalb 21 Tage mir einen Notebook anzuschaffen für 1400€ - wahrscheinlich werde ich es in Raten kaufen. Kann ich es dann trotzdem vom Steuer absetzen lassen oder muss ich es komplett in BAR kaufen?
__________
Mit freundlichen Grüßen/With kind regards
Turan
Dieser Beitrag wurde am 08.10.2004 um 06:14 Uhr von Itanium editiert.
Seitenanfang Seitenende
06.11.2004, 00:14
...neu hier

Beiträge: 2
#2 Hey Itanium,

solange du eine Rechnung, wenn möglich ohne Ratenvereinbarung und auch einen Nachweis vorlegen kannst, daß Du den Notebook gewerblichlich nutzt ist dies möglich.
(bzw. Bescheinigung des AG muß vorliegen )

Hier einige Hinweise:
Steuer - Den Heim-PC richtig absetzen( trifft auch für Notebook zu)

Nahezu jeder vierte Haushalt in Deutschland verfügt über einen eigenen PC. Stehen oftmals für einige private Spielereien im Vordergrund, gilt der PC Zuhause aber auch für viele als Arbeits-PC. Liegengebliebene Arbeiten werden zunehmend zu Hause komplettiert, wichtige E-Mails verfasst oder Recherchearbeiten im Internet getätigt. Der Gesetzgeber hat diesen immer noch recht modernen Wandel erkannt und winkt mit steuerlichen Entlastungen. Wichtiges und Aktuelles zum Thema haben wir zusammen getragen.

[..a..] PC Kosten allgemein
Die Anschaffungskosten eines PC's werden in der Regel über den tatsächlichen Nutzungszeitraum abgeschrieben. Galt hier bislang eine Dauer vonvier Jahren[/b], wurde diese Grenze nun drei Jahre herabgesetzt. Abschreiben kannst Du dabei den ganzen Rechner nebst Monitor, Equipment und Betriebssystem. Unterhaltungssoftware, die im Umfang des Rechnerkaufs enthalten gewesen ist, müssen vorab herausgerechnet werden. Den restlichen Betrag dividierst Du einfach durch drei und Du erhältst den jährlichen Betrag Deiner Werbungskosten.

[..b..] Onlinekosten
Nutzt Du Deinen heimischen Netzzugang für berufliche Zwecke, kannst Du anfallende Ausgaben auch hier als Werbungskosten geltend machen. Sinnvoll ist hier, für einen Zeitraum von drei Monaten eine Aufstellung aller Internetverbindungen zu führen. Stelle nun aus der Anzahl der besuchten Webseiten und der Verweildauer einen beruflichen Zusammenhang her. Der exakte berufliche Kostenanteil darf geltend gemacht werden. Ferner kannst Du auch die Zeit, die Du beruflich aufwendest schätzen und versuchen, Deinen Sachbearbeiter entsprechend zu überzeugen. Keine Frage, dass diese Möglichkeit nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein muss. "Sicherheitsfanatiker" sollten unbedingt Buch führen.

[..c..] Hardwareupgrade
Nicht immer muss ein neuer Rechner her, um eine sinnvolle Leistungssteigerung wieder herzustellen. Auch das Aufrüsten des Rechners, beispielsweise durch den Tausch des Prozessors oder die Anschaffung einer neuen Festplatte kann steuerlich geltend gemacht werden. Dabei addierst Du einfach die Kosten der Neuanschaffung auf den Restwert des PC und schreibst somit die Kosten über die restliche Nutzungsdauer ab [siehe auch Punkt a].

[..d..] Reparaturkosten
Ist das CD-Rom-Laufwerk defekt, muss ein Neues her. Anders als die Kosten für ein Upgrade von Komponenten, darfst Du im Reparaturfall entstandene Kosten sofort als Werbungskosten geltend machen. Das gilt auch für Hardware, die einen Anschaffungspreis von EUR 410 überschreitet. Zudem interessant: Finden sich auf der alten Rechnung noch die Anschaffungskosten der defekten Bauteile, dürfen die darauf entfallenden Abschreibungen als zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden.

[..e..] Der steuerfreie Firmen-PC
Erhältst Du von Deinem Arbeitgeber einen PC zur freien Nutzung, so ist auch die private Inbetriebnahme lohnsteuerfrei. Dieser Umstand kann besonders gut für eine Lohnerhöhung genutzt werden, die nicht in erster Linie das "Staatssäckl" mehrt. Sie erhalten einen neuen PC - völlig lohnsteuerfrei.

[..f..] Neue Gesetzeslage 2002
Konntest Du bislang Kosten des heimischen Rechners nur dann geltend machen, wenn mindestens eine berufliche Nutzung von 90 Prozent nachgewiesen werden konnte, so ist diese Regelung ab sofort hinfällig. D.h. alle tatsächlich entstandenen (Anschaffungs)-Kosten sind steuerlich absetzbar!

Mfg Schuffi ;)
Seitenanfang Seitenende
Um auf dieses Thema zu ANTWORTEN
bitte erst » hier kostenlos registrieren!!

Folgende Themen könnten Dich auch interessieren: