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Paidsurf Anbieter-Schadensersatz wegen Spam

#0
02.03.2009, 17:05
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Beiträge: 7
#1 Hallo Leute ich brauche drigend Hilfe und Rat...

Ich habe mich vor einigen Monaten auf der Seite inetcash.de angemeldet.
Und hab leider einige Nachrichten an User versickt mit Werbung für andere Seiten.
Jetzt habe ich vor einigen Tagen einen Brief bekommen.Ich muss 35,60€ zahlen,weil ich Spam betrieben habe.Meine Frage,dürfen die das,soll ich lieber zahlen oder sie einfach ignorieren??

Hier mal der Paragraph:

§14 Spam im Nachrichtensystem

Die Zusendung von unerwünschten Werbenachrichten im internen Nachrichtensystem wird als Spam gewertet. Die Benachrichtigung der Mitglieder über dieses System über Produkte, Dienstleistungen, Internetseiten und Ähnliches ist eine Werbemaßnahme, die bei uns gebucht werden kann.
Für jede versandte Spamnachricht stellen wir den Verursacher netto 1,00 EUR in Rechnung. Die Versendung von Spamnachrichten berechtigt uns, zur sofortigen Sperrung des Accounts. Des Weiteren wird der Versand von Spamnachrichten zur Anzeige gebrach
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03.03.2009, 00:17
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#2 Also zu der Seite gibts ja grundsätzlich erst mal zu sagen:
Die sind sogut wie Pleite (offiziell)
Die hielten sich ebensogut nicht an die AGB, da keine Auszahlungen gemäß AGB §12 durchgeführt wurde

Ich denk eher die brauchen jetz Geld und versuchen das halt auf eine etwas seltsame Art und Weise, die werden ja wohl auch keine 19% MWSt abtreten.
Und da sich inetcash nicht an die AGB hält läuft das vlt auf BGB §308 (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit) Absatz 8 hinaus? kenn mich da nicht wirklich mit aus.

Ich würd einfach mal sagen die haben kein Geld für nen Anwalt und wenns drauf an kommen würde hätte inetcash nichts zu gewinnen.
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03.03.2009, 12:36
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#3 was soll ich deiner Meinung jetzt machen?
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03.03.2009, 13:18
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#4 Nun, Du hast gegen die AGB verstoßen und solltest die "Konventionalstrafe" zahlen. Spam ist Spam...

Warum es allerdings eine so ungerade Summe ist, erschließt sich mir nicht. Evtl. wollen sie auch noch die Versandgebühren der "Rechnung" von Dir erstattet haben, was ich durchaus für legitim halte.

Du könntest das ganze ignorieren, was aber durchaus den Nachteil haben wird, dass die versuchen werden, die Summe einzuklagen. Und da die im Recht sind, würde es für Dich dann recht teuer werden. Steh zu Deinem Fehler und lerne daraus!

@h4gg3r
Was § 308 BGB damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht...
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Der Grabsteinschubser
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03.03.2009, 13:26
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#5 DAs hab ich mal in einem anderen Forum gefunden:


1. Pauschalisierung (1€/Spam nachricht) von Schadensersatzansprüchen in den AGB ist unzulässig (§309 Nr. 5 a und b BGB). Damit ist diese Klausel nichtig.

2. Du musst den tatsächlichen Schaden ersetzen. Dieser wird sich im Traffic auswirken und befindet sich wohl unter 0,01€ (Spam ist trotzdem Schei...!)

3. Da haben wohl die Geschäftsführer umsonst 0,55€ Porto ausgegeben. Diese hätten sie vielleicht in die Auszahlungen stecken sollen.

4. Immerhin löblich, dass USt ausgewiesen wird. Der Staat soll ja auch vom gespame was haben

5. Mir fehlt die Lust nachzuschaen, ob die "Spam" in den AGB reingeschrieben haben. Wenn dies so sein sollte (davon gehe ich aus) dann ist das auch noch ein unbestimmter Begriff. Damit verstößt das ganze gegen das Verständlichkeitsgebot...




ein grund um nicht zu bezahlen?
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03.03.2009, 13:41
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Beiträge: 4
#6 Mich würde mal interessieren aus welchem Forum du das hast?
Spricht eigentlich dafür nicht zu bezahlen.

Wie gesagt muss man bei der ganzen Sache eigentlich vor Augen haben, WER inetcash eigentlich ist und die Seite ist wirklich sehr dubios. Aber zum Glück wird "in den kommenden Tage" ja alles angepasst...
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03.03.2009, 13:44
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03.03.2009, 14:03
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#8

Zitat

jokekill postete
1. Pauschalisierung (1€/Spam nachricht) von Schadensersatzansprüchen in den AGB ist unzulässig (§309 Nr. 5 a und b BGB). Damit ist diese Klausel nichtig.
Das sehe ich anders... dort steht:

Zitat

[...] ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

§ 5
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn

a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder

b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
Natürlich ist es fraglich, ob eine Wertminderung eingetreten ist. Aber der Spam hat negative Auswirkungen auf das Geschäftsimage (ganz unabhängig davon, ob das Geschäftsimage aufgrund anderer Ursachen schon beschädigt ist). Somit halte ich 1 € schon für gerechtfertigt.

Aber wir können und dürfen(!) hier keinerlei Rechtsberatung geben. Ich habe hier nur meine Meinung dazu kund getan. Für eine sichere rechtliche Beurteilung solltest Du einen Anwalt fragen.
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03.03.2009, 14:10
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#9 und was ist,wenn ich jetzt zahle?
lassen die mich dann in Ruhe oder versuchen die dann irgendwie noch mehr Geld von mir zu fordern?

oder kann ich den "Vertrag" einfach widersprechen,weil ich erst 16 bin!
Minderjährige dürfen keine Vertäge abschliesen ohne Einverständnis der Eltern
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03.03.2009, 14:30
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#10 Also inetcash wird wohl darauf aus sein, dass ein paar wenige Leute das bezahlen und so haben die unterm Strich sicher noch etwas Geld verdient. Wie bereits im klamm.de forum gesagt: die haben noch nichmal ne steuernummer und die kontaktadresse auf der internetseite ist in Groß Britannien. Ich glaube ja sogar, dass die AUszahlungen die im Moment ja scheinbar wieder getätigt werden nur durch Schadensersatzgeld finanziert wird.
Für mich ist das fast Bauernfängerei...

Wenn du bezahlst und eine Quittung aufbewahrst wirst du nie wieder was von denen hören und wenn doch dann hast du immer noch die Quittung^^
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03.03.2009, 14:46
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#11 ich zahl mal lieber nicht....
weil auf questler.de habe ich auch mal an ein paar user ref-links verschickt und da wurde ich nur verwarnt und beim nächsten mal gelöscht...


ich denke auch, dass die durch Schadensersatzforderung ihre offenen AZ bezahlen..


und ich hab noch den Vorteil das ich Minderjährig bin :p
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03.03.2009, 14:56
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Beiträge: 177
#12

Zitat

1. Pauschalisierung (1€/Spam nachricht) von Schadensersatzansprüchen in den AGB ist unzulässig (§309 Nr. 5 a und b BGB). Damit ist diese Klausel nichtig.

Zitat

Natürlich ist es fraglich, ob eine Wertminderung eingetreten ist. Aber der Spam hat negative Auswirkungen auf das Geschäftsimage (ganz unabhängig davon, ob das Geschäftsimage aufgrund anderer Ursachen schon beschädigt ist). Somit halte ich 1 € schon für gerechtfertigt.
Sehe ich anders, natürlich hat spam generell negative Auswirkungen auf das Geschäftsimage, jedoch muss man hier doch immer den geschätzten Wert der Marke beachten, bei inetcash sollte dieser nicht so hoch sein, dass 1€ / Spam auch nur ansatzweise gerechtfertigt wäre, abgesehen davon denke ich auch, dass eine solche Pauschalisierung nur vom Gericht festgelegt werden kann, sonst, könnten solche Unternehmen ja behaupten was sie wollen.

Wie immer nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung ;)
__________
http://saferload.com
http://safer-tv.com
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03.03.2009, 15:12
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Beiträge: 4
#13 Da ich mich jetz nicht noch im klamm-forum anmelden will, sag ichs einfach hier:
emails die an info@inecash.de geschickt werden, werden sehr selten gelesen und beantwortet. Also vermutlich hat das noch nichtmal jemand gelesen.
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03.03.2009, 15:16
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Themenstarter

Beiträge: 7
#14 aso..

naja ich mach einfach das was mir der @columbus geraten hat..einfach ignorieren und wenn gerichtlicher mahnbescheid kommt,den einfach widerufen...hoffe das klappt ;)
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