Neue Hackerparagraphen treten in Kraft

#0
11.08.2007, 16:08
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#1 Wie Heise hier berichtet, sind seit kurzem die neuen Gesetze gegen Hacking in Kraft getreten.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/94190/

ausführlicher als bei Heise kann man das kaum schildern
... uns sowas inmitten des Sommerzeltlagers des Chaos Computer Clubs (CCC) im brandenburgischen Finowfurt.

angehängt die Änderungen im Strafgesetz.

was sagt ihr dazu?

Hacking ist für mich eigentlich eine Form der Sicherheit besonders bei der Globalisierung ist es gefährlich sowas im eigenen Land zu untersagen.


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Anonymität im Internet ist, wenn Du keinen kennst, aber alle Dich.
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11.08.2007, 17:19
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#2 Hallo,
das ist wie das verbieten von Crash-Test beim Auto --> man findet keine Schwachstellen mehr (auf legalem Weg)
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Es ist richtig, wenn Politiker behaupten: Der Mensch ist Mittelpunkt.
Falsch ist nur die Schreibweise gemeint ist: Der Mensch ist Mittel. Punkt.
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12.08.2007, 20:03
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#3 wuuuaaaaaahhhhhhhhhhhhhh

ich fuerchte mich ???

weis zwar nicht vor wem, aber immerhin

fake
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Teile dein Wissen, denn das ist der einzige Weg Unsterblichkeit zu erlangen (Dalai Lama)
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05.09.2007, 01:29
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#4 Blanker Stuss, diese Gesetze. Keinen Hacker scherts, ob seine Tools illegal werden... öhm... da er eh... nicht so ganz... legal... arbeitet.

Und die IT-Security? Die freut sich... Bestimmt! xD *seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeufz*

Da merkt man mal, was da für Idioten rumhocken. Sind Lokale Portscanner oder Pseudoexploits zum Testen von Firewalls/Konfiguration der Dienste, mit denen man allerhöchstens im LAN/Intranet/localhost scannen/testen kann, ob sich da mit der "Standardsoftware" noch Lücken finden, demgemäß eigentlich verboten??

Demnächst muss Microsoft wohl vermutlich noch nen Patch bringen, der netstat und ping entfernt... und Firewalls mit Logs könnte man ja auch verbieten, da man damit ja an die IP-Adresse unbescholtener Bürger erhalten könnte... *gg*
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05.09.2007, 18:50
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#5

Zitat

Blanker Stuss, diese Gesetze. Keinen Hacker scherts, ob seine Tools illegal werden... öhm... da er eh... nicht so ganz... legal... arbeitet.
Ja du schreibst auch ein bisschen Stuß, ic hglaub nicht das Hacker (alle) Legal arbeiten.
Ich glaub du hast kein Plan.
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06.09.2007, 20:18
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#6 der Chaos Computer Club präsentiert zum Thema aktuell eine passende Startseite: http://www.ccc.de

(siehe Anhang)

Greetz Lp

Dieser Beitrag wurde am 18.09.2007 um 13:54 Uhr von Laserpointa editiert.
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16.09.2007, 12:52
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#7 Securityexperte zeigt sich selber an

Zitat

Der Securityexperte Michael Kubert bietet auf seinem Server sogenannte "Hackertools" an - beispielsweise Software zum Testen der Stärke von Passwörtern. Da bislang unklar scheint, ob diese Angebote unter den neu geschaffenen §202c fallen und als mögliche Vorbereitung von Straftaten nach 202a und b gelten könnten, erstattete Kubert nun Selbstanzeige.
Mal sehen ob das ein wenig mehr Rechtssicherheit schafft.
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18.09.2007, 13:52
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#8 auch nett:

TecChannel geht zum Gegenangriff über und erstattet Strafanzeige gegen BSI wegen Verlinkung auf John the Ripper.
Ich finde es eine gute Idee, auf den fehlenden Sinn des § 202c hinzuweisen.

http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/


Sie finden eine aktuelle Version des Paragraphen § 202 auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz. Es gibt dort ein HTML-Version und eine PDF-Ausgabe des Strafgesetzbuches.

Greetz Lp

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18.09.2007, 15:13
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#9 Eigentlich harmlos, wenn man bedenkt, dass sie eine ganze "Hacker"-Suite zum Download anbieten.
http://www.bsi.de/produkte/boss/index.htm

Man mag sich vorstellen können von was für fachlichen Stümpern solche Gesetze letztendlich beschlossen werden. Nicht repräsentativ- gibt aber einen Enblick, wie gut manche der Köpfe über einfachste Dinge Bescheid wissen.

http://www.tecchannel.de/blog/?p=207

Die meisten folgen letztendlich wohl einer Empfehlung auf Papier, die von irgendeinem "Fachausschuss" beraten wurde, ohne zu wissen um was es dabei wirklich geht.

Schätzungsweise dürfte es sich auch auf anderen Gebieten so verhalten- von daher wundert mich langsam eigentlich nichts mehr.
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18.09.2007, 19:49
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#10 Ja da gibts nur eins, diese Gesetze ignorieren - und zwar müssen das alle tuen!
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24.09.2007, 13:42
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#11

Zitat

joschi postete
Man mag sich vorstellen können von was für fachlichen Stümpern solche Gesetze letztendlich beschlossen werden. Nicht repräsentativ- gibt aber einen Enblick, wie gut manche der Köpfe über einfachste Dinge Bescheid wissen.
Inzwischen ist das Thema auch beim Stern angekommen, die auch gleich die Frage beantworten wie solche Gesetze beschlossen werden:
http://www.stern.de/computer-technik/computer/:Hackerparagraph-Auch-Aufpasser/598457.html

Zitat

Das Gesetz, das im Volksmund auch als "Hackerparagraph" bezeichnet wird, wurde am Donnerstag vor Pfingsten gegen die Stimmen von PDS sowie des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss abgenickt. Nachts um 2.00 Uhr hatten die Abgeordneten wohl keine Lust mehr, sich ausführlich mit dem Hackerparagraphen zu beschäftigen - sie wollten in den Pfingsturlaub - und die Redner gaben ihre Wortbeiträge lediglich zu Protokoll.
Solche "virtuellen" Abstimmungen mit zu Papier gegebenen Redebeiträgen sind übrigens bei der großen Koalition sehr beliebt um öffentliche Aufmerksamkeit bei unpopulären Gesetzen zu verhindern. Siehe dazu auch:
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2006/11/22/a0139

Zitat

Wichtige Themen auf späte Nachtstunden legen, wenn die Nachrichten im Fernsehen gelaufen und die Kameras im Reichstagsgebäude abgebaut sind, kurz: möglichst wenig Aufsehen erregen - in diesem Stil hat die große Koalition schon eine ganze Reihe Gesetze durchwinken lassen. So verabschiedete der Bundestag an einem Donnerstagabend im Juni zur besten WM-Zeit im Hauruckverfahren mehrere, bei vielen Deutschen unpopuläre Maßnahmen wie die Kürzung der Pendlerpauschale und die Einführung einer Reichensteuer. Nur Stunden vorher hatte der Finanzausschuss noch Änderungen in den Text hineingeschrieben. Den Abgeordneten blieb kaum die Zeit, den neuen Entwurf vor der Abstimmung noch einmal durchzulesen.
Wie man sieht geht die Taktik auf, der Stern ist erst jetzt auf das Thema aufmerksam geworden als es schon lange zu spät ist.
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26.09.2007, 08:47
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#12 Die deutsche Firma n.runs hat als erste ein Tool das unter das neue Gesetz fällt wieder online gestellt, nachdem es zuerst entfernt worden war:
German Researchers to Test New Anti-Hacker Law

Zitat

N.runs will place its homegrown Bluetooth hacking tool BTcrack back online -- despite the risk of prosecution under the new Section 202c StGB of the country's cybercrime laws, which has wrought fear, uncertainty, and frustration throughout the German security industry.
(...)
Munther says the company is ready and willing to face any legal consequences that come with the move. But he's not convinced that the law will ultimately hold up in court. "It is pretty much crystal clear this law will not be upheld [when] it is brought to the Supreme Court," says Munther. "So, either we can just do it and nobody bothers, or we'll get into trouble and take it all the way to the Supreme Court."

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10.06.2009, 13:50
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#13 Nach fast zwei Jahren hat das Gesetz, wie von vielen prognostiziert, keinerlei Wirkung gezeigt und ausschließlich negative Auswirkungen gehabt:
German hacker-tool law snares...no-one

Es gab bis heute keine einzige erfolgreiche Verurteilung wegen Verstoßes gegen diesen Paragraphen und lediglich einige wenige Gerichtsverfahren die sich überhaupt damit beschäftigten. Eines davon war die Selbstanzeige von Tec-Channel, hier wurde entschieden das John the Ripper nicht den Paragraphen §202c verletze. Auf der anderen Seite hat man unzählige Security Firmen vergrault und große Rechtsunsicherheit geschaffen. Wieder mal ein ganz großer Wurf also den die große Koalition da in einer Nacht und Nebel Aktion durchgepeitscht hat. Oder um es mit einem berühmten Zitat zu halten: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.".
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14.06.2009, 17:55
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Beiträge: 5291
#14 Tja im Moment ist es ja so das die Regierung am besten weiß wie die unsere Steuergelder weg ballern können.
Das sieht man ja bei den aktuellen Internetsperren am besten, hier greift quasi ein und der selbe Mechanismus nämlich Ignoranz.
Jeder weiß es inzwischen sowieso, die Deutschen sind doch Dumm - sicherlich gibts im Bundestag weitaus weniger Ausnahmen als unter der Bevölkerung.


In the wake of the statute, numerous computer security companies announced their relocation out of Germany.


Diese Regierung ist wirklich einfach nur traurig, mal schauen was uns alles noch so an Verbote und Zensuren erwarten...
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14.06.2009, 18:12
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#15 Hallo

Die Ganze Unsiocherheit ist wohl eher auf histerische Laien und Computerfreaks zurückztuführen.

Unter juristen war klar, das ein Vorsatz zur Durchführung einer Straftat mit der Bereitsstellung der Tools einhergehen muß.
Von daher war die Bereitstellung und Nutzung dieser Tools nie starfbar, wie ja die selbstamnzeige klar gezeigt hat.

Hier habne einige user was gesehn, was überhaupt nicht vorhanden war.

Hätte ich selbst eien HP gehabt, ich hätte auf jeden fall wireshar, nessus, tc. zum Doenload bereitgehalten. Es besteht und bestand überhaupt kein Grund, dies und die Nutzung als "gesetzwidrig" anzusehen.

Hier haben sich viele künstlich aufgeregt, ohne jeglichen juristischen Sachverstand.
__________
Mfg
schwedenmann
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