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E-Mail-Schreiber vor Abmahnwelle? |
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13.03.2007, 14:18
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Beiträge: 60
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Nach EHUG müssen geschäftliche E-Mails und Telefaxe die gleichen Angaben wie Geschäftsbriefe enthalten. Auch Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (ich geb mal das Stichwort Ebay), müssen ab dem 22. Mai auf allen Geschäftsbriefen zusätzlich zum ausgeschriebenen Vor- und Zunamen eine ladungsfähige Adresse angeben.
Der Bonner Wirtschaftsrechtler Markus Mingers fürchtet:" Es dürfte mindestens ein Jahr dauern, bis sämtliche Unternehmen diese Anforderungen umgesetzt haben. Es besteht die große Gefahr, dass abmahnwütige Rechtsanwälte ihre Umsatzzahlen aufbessern.
Zu den Pflichtangaben nach EHUG zählen beispielsweise Name Rechtsform und Sitz der Firma sowie das zuständige Registergericht und die Handelsregistriernummer.
Ferner sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratvorsitzende mit Vor- und Nachnamen zu führen.[/i]