Speicherung von Verbindungsdaten bei T- Online-Flatrates

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25.01.2003, 23:42
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Beiträge: 39
#1 Im Artikel "Ach wie gut, dass niemand weiß..." der aktuellen Zeitschrift c't (19/02, S. 124ff) wird über das Verhalten von diversen Teledienstleistern in Bezug auf Datenschutz berichtet. In diesem Zusammmenhang wird die Nutzungsdatenspeicherung der T-Online-DSL-Flatrate angesprochen.

T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten angefragt wurden, für einen Zeitraum von 80 Tagen. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die "Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt" zu löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach Beendigung der Verbindung löschen.

In der Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin "e-f@cts" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird auf Seite 6 auf diesen Punkt hingewiesen. Ein anderer dort genannter Punkt ist der Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste: "Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen: etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie (z.B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden." Das rechtfertigt jedoch immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über 80 Tage. Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung gelöscht werden.

Nutzer der T-Online-DSL-Flatrate, die mit der Speicherung ihrer Nutzungsdaten nicht einverstanden sind, sollten sich an T-Online wenden und auf die Einhaltung des Teledienstedatenschutzgesetzes pochen. Die Adresse des Datenschutzbeauftragen von T-Online befindet sich unter http://service.t-online.de/t-on/kont/ar/CP/ar- datenschutzbeauftragter.html (Cookies müssen akzeptiert werden).


So speichert T-Online derzeit die Verbindungsdaten, auch wenn eine Flatrate zum Einsatz kommt. Mehrere T-Online-Nutzer hatten vor knapp einem Jahr dagegen protestiert, weshalb das Regierungspräsidium Darmstadt eine Entscheidung dazu treffen mußte. Am 14.01.2003 wurde die Entscheidung bekanntgegeben, nach der T-Online auch bei Flatrates Verbindungsdaten und IP-Adressen speichern darf , wie Heise berichtete. Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, daß T-Online im Zweifelsfall in der Lage sein müßte, die kostenpflichtige Erbringung von Leistungen nachzuweisen. Flatratekunden könnten auch Verbindungen über ISDN, Modem oder GSM aufbauen, die nach Zeit abgerechnet würden. Die Speicherung von IP-Adressen gewährleiste auch die Ermittelbarkeit von Angreifern auf Dateisysteme.
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um etwas zu verstehen muß man wissen wie es funktioniert
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26.01.2003, 07:55
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#2 Siehe auch: http://board.protecus.de/t2503.htm

R.
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