BVerfGE: E-Mails unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis |
||
---|---|---|
#0
| ||
03.03.2006, 17:07
Member
Beiträge: 4730 |
||
|
||
03.03.2006, 17:23
Moderator
Beiträge: 6466 |
#2
Zitat Sobald die Kommunikation beendet sei, ende auch das Fernmeldegeheimnis.Dürfte eigentlich keine große Verwunderung aufkommen. Für einen Brief gilt das Fernmeldegeheimnis ja auch nur, solange er von der Post befördert wird (...heißt, bis der Brief im Empfängerbriefkasten ist, niemand - der nicht als Empfänger angegeben ist- ohne weiteres den Brief öffnen darf.) Danach ist er dadurch geschützt, dass die Privatsphäre meiner Wohnung zu respektieren ist usw. Jetzt, warum sollte sich das bei Emails auf dem persönlichen PC anders verhalten !? Fernmeldegeheimnis bedeute im Falle von Mails imho auch nur, dass der (Mail)Provider nicht in meiner Post schnüffeln darf. Ich denke im Zweifelsfall ist löschen besser als verschlüsseln....es gibt schließlich ja auch noch Beugehaft :) __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
|
|
Löschen oder zumindest verschlüsseln lautet das Fazit aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2006 zur Frage, ob auf Computern gespeicherte E-Mails und sonstige Kommunikationsdaten vom Fernmeldegeheimnis geschützt seien. Die Richter verneinen dies. Sobald die Kommunikation beendet sei, ende auch das Fernmeldegeheimnis. Dann schützen den Betroffenen nur noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/03/02/loschen-und-verschlusseln/
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser