Icq Kontakte löschen Strafbar?!?

#0
17.02.2006, 09:29
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Beiträge: 1
#1 Sagen wir mal ich habe jemanden einen ICQ account eingerichtet, jetzt aber keinen kontakt mehr zu dieser Person. Jedoch hat die Person einige meiner Freunde in ihrer Kontaktliste. Ist es Strafbar wenn ich mich in ICQ einlogge und die Kontakte entferne? Ich kannte das Passwort noch, da ich es eingerichtet habe. Die Person will jetzt Anzeige gegen mich erstatten, da sie sich denken kann das ich es war. Wird da etwas auf mich zukommen?
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17.02.2006, 11:31
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#2 Nett ist das nicht, denn was gehen Dich Kontaktlisten anderer Leute an ? Völlig egal, ob Du den Account eingerichtet hast, oder nicht ?

Im Grunde ist es so, dass der, der den Account einrichtet im Grunde auch "Mieter" ist. Gleichzeitig besteht würde der nutzenden Person vermutlich ein Gewohnheitsrecht zugesprochen (bin kein Jurist, aber es ist vorstellbar).
Allerdings: der Nutzer hat nicht die Möglichkeit genutzt, für den Account das Passwort zu ändern. Dasist im Grunde "fahrlässig" ;)

Zusammengefasst. Solange der Nutzer nicht nachweisen kann, dass ein Schaden- persönlicher oder finanzieller Art- dadurch davongetragen wurde, kommst Du auf Bewährung davon.... ;) - nein, im Ernst: ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht dafür ein Verfahren eröffnet.

Zitat

Wird da etwas auf mich zukommen?
Das hängt ganz davon ab, ob sich die Person wirklich zu diesem Schritt entschließt und davon, wie gut sie von einem Rechtsanwalt in der Sache beraten wird. Dennke, Du brauchst Dich nicht sonderlich zu sorgen.
__________
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17.02.2006, 11:56
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#3 fein ist diese art und weise nicht, aber mit diesem schlechten gewissen musst du zurecht kommen.

@ joschi -> So etwas wie Gewohnheitsrecht, gibt es in keinem Gesetzbuch, alles was auf dieser entscheidungsebende abläuft, ist reine Kulanz des Richter.

und nun zu deinem Probelm:

Theoretisch, könnte er!
Er könnte dich auf mehrere Millionen € verklagen!
wenn wir in Amerika wären!

also keine Angst, hier in deutschland, wird dich nicht viel erwarten.
es ist ein kleiner jungen scherz.
und wie joschi es schon sagte, einen schaden hat er nicht davon getragen, also wird jeder anwalt darüber lachen ... es sei denn er ist reich ...
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22.02.2006, 17:00
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#4 hmmm... in Deutschland wäre es ein Einbruch in die Privatsphäre und außerdem könnte man an Computersabotage denken... ich hab nur gerade mein StGB nicht zur Hand, sonst könnte ich mal genauer nachforschen.
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Der Grabsteinschubser
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22.02.2006, 17:14
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Avatar joschi

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#5

Zitat

ein Einbruch in die Privatsphäre
...durch Einbruch ungehinderten Zugang in einen selbst angelegten Account !? Mh...ich sehe auch die Person in der Pflicht, welche denn Account übernommen hat (=> PW ändern)
Also, wenn Du dazu was in deinen Büchern findest, würde mich interessieren
__________
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22.02.2006, 17:40
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#6 Ja, stimmt schon. Das war fahrlässig, einfach nicht das Passwort zu ändern. Somit könnte man schon wiederum sagen "selbst schuld".
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