Emule / Edonkey / Filesharing Sicherheit - Anonymität?

#0
07.10.2005, 16:10
Flum
zu Gast
#1 Hallo

immer wieder punkten die grossen Unternehmen in der Presse mit Anzeigen von P2P Usern die Emule etc. verwenden und verbreiten damit Schrecken.
meistens endet das ganze zwar im Vergleich und die Filesharer kommen mit dem Schrecken davon, trotzdem interessiert mich wie den die 2te Generation der Filesharing Programme aussieht.

bei den aktuellen Programmen muss man ja immer noch die eigene IP zeigen, damit ein Transfer zustande kommt.

Klar kann man hoffen in der Menge unterzugehen, aber das mulmige Gefühl bleibt.

trotzdem: Gibt es schon P2P-Netzwerke bei denen Anonymer Kontakt aufgebaut wird? - oder zumindest anonymer über einen Server?

Flum
Dieser Beitrag wurde am 07.10.2005 um 16:27 Uhr von Flum editiert.
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07.10.2005, 16:42
Member
Avatar Laserpointa

Beiträge: 2176
#2 Im Augenblick werden die Filesharing Netzwerke nach Grösse beurteilt, wenn die Musikindustrie hier energischer werden würde, wird sich hier das Blatt sicherlich schnell wenden und die Entwicklung von anonymen Filesharing Programmen schneller vorran getrieben (was es der Musikindustrie auf jeden Fall noch mehr erschweren wird)

Ich denke Zukunft liegt im sogenannenten Onion Routing

Programm die es mit Verschlüsslung versuchen werden bereits im grossen Stil entwickelt:

http://mute-net.sourceforge.net/
http://waste.sourceforge.net/
http://antsp2p.sourceforge.net/
http://www.i2p.net/


interessant auch:
http://www.testberichte.de/produktindex/produktindex_2052.html
oder ein Forum was sich mit Anonymen Filesharing beschäftigt: http://board.planetpeer.de/

Nicht verkehrt ist ein Provider der die IP zuordnung bei Flatrates nicht oder nicht lange speichert. (dazu und auch zu anonymen Filesharing siehe durchsuch mal das Forum)

Ansonsten beachte man, dass es ja nur um Upload geht.
Die Sachen um die es die Verfolger geht, werden von mir nur gedownloaded, nicht geuploaded und somit sollte man zumindest vor den Strafanzeigen sicher sein, im Eselnetzwerk jedenfalls.

Greetz Lp
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09.10.2005, 01:09
Moderator
Avatar hevtig

Beiträge: 2312
#3 soweit ich weiss ist das downloaden von Inhalten aus offensichtlich nicht legaler Quelle auch illegal. Also auch der Esel, wenn der Upload beschnitten wird.
Das Problem liegt ja auch daran, dass eine Tauschbörse ja von Geben und Nehmen lebt. Gibtst du nichts kriegst du nichts. Gibtst du was, verteilst du illegale Inhalte.

Aber momentan versuchet die MI hauptsächlich große Fische dranzukriegen. Woran die das ausmacht kA
__________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage??
Sag NEIN zu HD+/CI+ - boykottiert die Etablierung von HD+/CI+!
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15.10.2005, 09:44
Member

Beiträge: 337
#4 Also, zum Thema

Zitat

große Fische
....

guckst Du hier => http://www.netzeitung.de/internet/362492.html

Wie HeVTiG schon sagte:
Wenn Du downloadest, loadest Du auch UP, nämlich das was Du bereits downgeloadet hast. Wenn die downgeloadeten Dateien, oder Datei-Teile, gegen das Urheberrecht verstoßen machst Du Dich somit strafbar.

Eine Behauptung, daß man ja nicht weiß was man da lädt ist unhaltbar.
Bei Filmen z.B. kann man schon nach kurzer Zeit z.B. mit einer Vorschau-Funktion des Filesharing-Programms sehen, was es ist, oder einfach, indem man eine Kopie des bisher downgeloadeten Dateiteils in ein anderes Verzeichnis stellt und mit dem entsprechenden Multimediaplayer abspielt. Zu diesem Zweck ggf. die Dateiendung dafür entsprechend ändern.

Außerdem ... wer lädt denn Dateien, von denen er nicht weiß was sich dahinter verbergen soll ... wäre doch ziemlich unsinnig, oder ?
So dumm kann keiner sein, daß er nicht weiß was er da tut.

Selbst wenn er es tatsächlich nicht wüsste, ein bekanntes Sprichwort lautet:

Zitat

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Cascade
__________
Der Pessimist sagt: "Schlimmer, als es jetzt ist, kann es nicht kommen." Der Optimist sagt: "Doch, es kann ..."
Ich bin sehr optimistisch, was die Zukunft angeht ...
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15.10.2005, 17:03
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#5

Zitat

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nun ja, das stimmt nicht ganz. Unwissenheit schützt dann vor Strafe, wenn man es objektiv tatsächlich nicht wissen konnte. Und bei leicht fahrlässig verursachter Unwissenheit, ist es immer noch ein Strafmilderungsgrund ;)

Wenn ich mir bei eMule eine Datei Namens "Juanes - La Camisa Negra.mp3" herunterlade, es in Wirklichkeit aber eine durch die Musikindustrie korrumpierte Datei ist oder sich dahinter eigentlich Britney Spears mit "Oops I did it again" befindet, dann weiß ich ja wirklich nicht, was ich herunterlade, denn mp3s kann man bei eMule erst abspielen, wenn sie komplett heruntergeladen wurden. Und bei einer korrumpierten Datei ist es wirklich fraglich, ob es sich dann überhaupt noch um eine Straftat handelt...

Zitat

Datei-Teile
Das ist umstritten, denn man hat ja kein komplettes Werk, sondern lediglich einen Bruchteil davon. Das könnte m.E. zwar mit dem Versuch einer Straftat nach UrhG begründet werden (weil nicht vollendet), ist aber nicht immer nachvollziehbar oder berechtigt.
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser
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15.10.2005, 18:09
Member

Beiträge: 896
#6 Hallo

Zitat

Eine Behauptung, daß man ja nicht weiß was man da lädt ist unhaltbar.
Die Diskussion ist eigentlich so unsinnig, wie ein Kropf.
Egal ob Film, Texte, Musik. Alles was nach 1935 produziert wurde, ist vom Urheberrecht geschützt (70 Jahre lang).
Sollte eigtnlich jedem bekannt sein. Klar können darunter auch Werkesein, die vom Urheber freigestellt wurden, aber warum nutzt man dann für diese (freien !) Werke p2p Netzwerke, anstatt den normalen Download.

Außerdem ist es egal ob up- download, beides oder nur download, ist alles illegal.
__________
Mfg
schwedenmann
Seitenanfang Seitenende
16.10.2005, 17:52
Member

Beiträge: 337
#7 @managor

Hmm ... ich habe es zwar noch nicht probiert, aber möglicherweise funktioniert es bei mp3-Dateien genau so, wie bei z.B. mpg-Dateien, daß man eine Kopie des Teildownloads nur mit der richtigen Datei-Endung versehen muß, um sich das Teilstück anhören zu können, also eine Art Vorschau. In dem Fall wüßte man, daß die Datei illegal ist.
Außerdem ... wenn man z.B. eine mp3-Datei runterlädt ... muß man dann nicht erst einmal davon ausgehen, daß der Urheber damit nicht einverstanden ist, schließlich ist dem Download keine Freigabeerklärung beigefügt ?
Wenn der Verfasser damit einverstanden wäre, daß seine Werke weiter gegeben werden, würde er die Datei nicht als mp3 veröffentlichen, sondern z.B. als zip-Datei, mit entsprechender Freigabe-Erklärung, der man zustimmen muß, so wie es bei Free- und Shareware-Software üblicherweise gehandhabt wird.

Verstehe mich bitte nicht falsch, ich will jetzt hier nicht Partei ergreifen für die eine oder andere Seite, es sind lediglich ein paar Überlegungen zum Thema.

@Schwedenmann

Zitat

Egal ob Film, Texte, Musik. Alles was nach 1935 produziert wurde, ist vom Urheberrecht geschützt (70 Jahre lang).
So generell kann man das allerdings auch wieder nicht sagen. Es gibt z.B. viele Programmierer, die ihre Software als Freeware oder Shareware verbreiten möchten und dazu P2P-Tauschbörsen benutzen. Es gibt auch z.B. auch Bands, die ihre Musik-Stücke über P2P-Tauschbörsen als MP3 unter die Leute bringen.
Aber Du hast natürlich auch Recht. der absolut gößte Teil der getauschten Dateien ist illegal, da beißt keine Maus einen Faden ab.

Zitat

Außerdem ist es egal ob up- download, beides oder nur download, ist alles illegal.
Dem kann ich aus vorgenanntem Grund nur zu etwa 75% zustimmen.

Cascade

//Edit: Hmm ... können eigentlich Router-Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden ?
Zumindest der Betreiber des letzten Routers wäre dann verurteilbar, sofern er sich in einem Land mit entsprechenden Gesetzen befindet.

Cascade
__________
Der Pessimist sagt: "Schlimmer, als es jetzt ist, kann es nicht kommen." Der Optimist sagt: "Doch, es kann ..."
Ich bin sehr optimistisch, was die Zukunft angeht ...
Dieser Beitrag wurde am 16.10.2005 um 17:55 Uhr von Cascade editiert.
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