Ich habe eine site ohne impressum gefunden was nunThema ist geschlossen! |
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Thema ist geschlossen! |
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#0
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11.04.2005, 15:12
Flugi
zu Gast
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#1
Ich hatte auf www.fs-multiplay.de das Impressum gesucht nicjts gefunden dann hab eich den Webmaster gefragt und der sagt dei site hat keins. Aber da dass laut so einem gesetz verboten ist. Wollt ich fragen ob es im internet eine fomular gibt wo man das anonym der polizei melden kann. Da ich noch ein kind bin kann ich nämlich nicht auf die nächtse Poiliezistation gehnun die Anzeigen da ich nich zu jung bin.Also möchte ich dass der Polizei anonym via internet melden wer weiß ob es ein soclhes formula gibt und wo ich es finde
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11.04.2005, 15:40
Member
Beiträge: 427 |
#2
Na ja, wir schreiben es deiner Unwissenheit zu - aber ein Impressum muß nur von Eigentümern einer gewerblichen WEB-Site erstellt werden. Private Sites sind davon ausgenommen.
Also immer schön den Ball flach halten. __________ Gruß BugFix |
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11.04.2005, 15:43
Flugi
zu Gast
Themenstarter |
#3
was heißt gewerblich heißt das wo man was kaufen kann?
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11.04.2005, 15:54
Member
Beiträge: 669 |
#4
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Nebenbei bemerkt: der Link aus deinem ersten Post scheint nicht zu funktionieren (jedenfalls bei mir nicht), ist vielleicht temporär down die Seite? __________ "life's a bitch, turn around and she'll backstab you for a buck." |
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11.04.2005, 16:26
Member
Beiträge: 427 |
#5
Zitat was heißt gewerblichalso im Gesetzestext steht: geschäftsmäßig Es müssen all jene ein Impressum erstellen, auf die das Teledienstgesetz zutrifft. Auszugsweise kannst du's hier lesen: Wer alles vom Teledienstgesetz betroffen ist, ist im § 2 TDG beschrieben: ---------------------------------------------- Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste). (2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere 1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch), 2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote), 3. Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze, 4. Angebote zur Nutzung von Telespielen, 5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit. (3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist. (...) (5) Presserechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (...) § 4 Abs. 1 ergänzt die Angaben zum betroffenen Personenkreis: In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Teledienste in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden. (...) ---------------------------------------------- Besonderes Augenmerk verdient der Begriff "geschäftsmäßig", der nicht voraussetzt, dass wirklich Geschäfte über das Internet getätigt werden. Die regelmässige Bereitstellung jedweder Informationen kann bereits ausreichen, um diesen Tatbestand zu erfüllen. __________ Gruß BugFix |
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11.04.2005, 17:04
Member
Beiträge: 2176 |
#6
ich finde es sehr traurig, das es solche Menschen gibt, die nichts besseres zu tun haben als wegen sowas zur Polizei zu gehen...
wegen sowas kann man zum Glück keine Anzeige erstatten (grundlos) Greetz Lp //edit Lukas: Thema geschlossen! |
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