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Vorsicht vor Secura Energie GmbH & Inkasso Goldbach GmbH

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10.12.2012, 21:35
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Beiträge: 1
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Zitat

Achtung! Info - Moderation
Das Unternehmen Inkasso Goldbach GmbH hat die Anwaltskanzlei Dr. Koos & Kollegen / Knieschon eingeschaltet und bittet uns Beiträge in diesem Thema zu editieren.

Jeder der mit der Inkasso Goldbach GmbH eine geschäftliche Beziehung einzugehen gedenkt, kann aus diesem Vorfall seine eigenen Schlüsse ziehen.


Es dürfte wohl Strom- bzw. Gaskunden nicht mehr überraschen, wenn von unseriösen Energielieferanten überhöhte, ungerechtfertigte Forderungen Kunden in Rechnung gestellt werden, oder diese Unternehmen auf ordnungsgemäße außerordentliche Kündigungen von Kunden nicht reagieren und damit einen dringend notwendigen Lieferantenwechsel verhindern, was auf der Kundenseite zu erheblichen Mehrkosten führt.

Im deutschen Energiemarkt hat sich die Firma Secura Energie GmbH hierbei besonders hervorgetan und steht neben Teldafax und einigen anderen Unternehmen, die den Verbrauchern auch über das Internet inzwischen gut bekannt sind, auf der gleichen Stufe von kriminellen Geschäftsgebaren.

Wenn sich dann Kunden wehren und unberechtigte Forderungen nicht begleichen, sind Inkassobüros schnell zur Stelle ...

Es ist Verbrauchern dringend zu raten, auf unberechtigte Forderung und Drohungen jeglicher Art der Energielieferanten, wie auch der Inkasso-Unternehmen, nicht zu reagieren, da ohne einen vollstreckbaren Titel ein Zahlung nicht verlangt werden kann. Viele Kunden wissen dies nicht und zahlen. Daraus ergibt sich ein Haupteinnahme- und geschäftszweig für die bereits beschriebenen Energielieferanten und die ebenso gearteten Inkasso-Unternehmen.

Um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, müsste der Energielieferant eine gerichtliche Mahnung anstreben, die dem Kunden zugeschickt wird. Diese muss dann abgelehnt werden, worauf das Energieunternehmen eine Klageschrift dem zuständigen Gericht vorlegen müsste, um sein Recht einzuklagen. Genau das wird dann unterlassen, da ungerechtfertigte Ansprüche rechtlich nicht haltbar sind. Das wissen die o. g. Unternehmen sehr gut, doch meisten zahlen unkundige Verbraucher, da sie mit der rechtliche Seite nicht vertraut sind und sie diesen Schritt scheuen.

Im Zweifelsfall sollten solche Fälle der nächstgelegenen Verbraucherzentrale zur Kenntnis gegeben werden, die dann rechtlichen Beistand organisiert.

1. Nachsatz: Bei allen Ärger darf wohl erwähnt werden, dass ausgerechnet eine Secura (Sicherheits) Energie . GmbH, mit großer Sicherheit Kunden abzockt und eine Inkasso Goldbach GmbH, sich daran beteiligt, um den finanziellen Goldbach noch kräftiger fließen zu lassen.

2. Nachsatz: Vollstreckbarer Titel: Titel sind öffentliche - ein Vollstreckungsrecht verkörpernde - Urkunden, die vom Gesetz ausdrücklich mit der Eigenschaft der Vollstreckbarkeit ausgestattet sind. Die wichtigsten Titel sind: inländische Urteile, Arreste und einstweilige Verfügungen, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare notarielle Urkunden. Weitere Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit eines Titels ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel, das ist die amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit eines Titels . Vollsteckungsbescheid bezeichnet den Titel, durch den ein gerichtliches Mahnverfahren abgeschlossen wird.
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31.10.2014, 22:49
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#2 Im Zusammenhang mit Goldbach Inkasso und dem Versorger Eprimo gab es inzwischen eine Gerichtsentscheidung

Offenbach - Das Amtsgericht Offenbach hat den Neu-Isenburger Billigstromanbieter und Energiediscounter Eprimo wegen unsauberer Inkasso-Methoden abgemahnt.
http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/offenbach/offenbach-billigstromanbieter-eprimo-neu-isenburg-gericht-wegen-inkasso-praxis-abgemahnt-3442092.html
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