Mieter freundliche Anpassung des Mietrechtsänderungsgesetzes!

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03.10.2012, 17:39
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Beiträge: 18
#1 Mietrecht - Mieter freundliche Anpassung des Mietrechtsänderungsgesetzes vom 25.07.2012


Mieter freundliche Anpassung des Mietrechtsänderungsgesetzes

-Zwingende Meldepflicht bei der Meldebehörde; Mieterdatei beim Vermieter und permanenter Datenabgleich
-Personenbezogene Nebenkostenabrechnung nach amtlicher Meldeliste, nicht nach m²
-Abschaffung der 10%-Ermessensklausel .Konkrete Wohnungsgröße im Mietvertrag. Vermieter verantwortlich..
-Manipulation des Mietspiegels verhindern
-Kostenbelastung der Modernisierung muss bei 11% Belastung nach 9 Jahren enden
-Modernisierungskosten = Aufwand


Begründung:

Beseitigung unlogischer und unsozialer gesetzlichen Bestimmungen bei Mieten und Nebenkosten
Die Bürger werden durch ständige Verteuerungen von Mieten und Nebenkosten (Nk) sehr stark belastet. Starke soziale Verwerfungen führen unweigerlich zu Gegenreaktionen.

1. Absolute Gültigkeit der amtlichen Meldeliste wiederherstellen
Einheitliches Meldegesetz! Die amtliche Meldeliste muss gerichtlich anerkannt werden. Jede Mieterdatei muss regelmäßig mit der amtlichen Meldeliste abgestimmt werden. Sie ist unbedingt nötig für die Ordnung und Sicherheit des Staates .

2. Verbot der Abrechnung der Nebenkosten auf Basis der m²
Nach §556 BGB dürfen die Nebenkosten nach der Wohnungsgröße verrechnet werden. Nk werden von Menschen erzeugt, nicht von toten m². Mit einer amtlichen Meldeliste kein Problem.
Die ungerechte Aufteilung der Nebenkosten gehen bis über 500%.
Diese Art der Aufteilung der Nk verstößt gegen das normale Denken, die Gerechtigkeit, die Billigkeit, ist sittenwidriges Verhalten ,eine Störung der Geschäftsgrundlage, verstößt gegen §242 BGB, ist aber trotzdem aus Sicht der Vermieter und der Justiz rechtens.
Diese extrem Mieter feindliche Nebenkosten-Aufteilung muss verboten werden. Sie dient nur der Bequemlichkeit und dem Gewinn der Vermieter und schafft Ungerechtigkeit bei den Mietern.Dazu muss §556a BGB korrigiert werden.

3. Verbot der Erheblichkeitsgrenze von 10%-Differenz bei der Bemessung der Wohnungsgröße
Manche Vermieter schreiben in den Mietvertrag eine um bis 10% höhere Wohnungsgröße. Mit der Unterschrift bezahlt der Mieter lebenslang 10% mehr (Miete+Nk+Mieterhöhungen). Nach einer Untersuchung sind ca. 80% der Mietverträge so ausgestaltet. Die Justiz findet das rechtens. Es ist nicht fassbar, dass selbst der BGH diesen offensichtlichen Betrug verteidigt!

4. Verhinderung der Gewinnmaximierung durch den Mietspiegel
Durch den Mietspiegel wird den Vermietern gesetzlich zugesichert, in relativ kurzen Abständen die Grundmieten „anzupassen“.
Nach der Wiedervereinigung wurden viele Wohnhäuser in den neuen Bundesländern mit staatlicher Unterstützung derartig zurück gebaut, dass so künstlich Wohnungsknappheit bei bezahlbarem Wohnraum entstand. Fast gleichzeitig wurden laufend Mieterhöhungen durchgeführt und mit den staatlichen Zuschüssen für den Rückbau und dem Gewinn der Mieterhöhung neue moderne exklusive Stadtvillen erbaut. Durch die künstliche Verknappung des Wohnraums wird der Mietspiegel erhöht und damit auch der Gewinn der Vermieter. Der Begriff „Altersarmut“ hat auch hier eine Wurzel.

5. Modernisierungszuschläge
Modernisierungen können nötig und sinnvoll sein. Der Modernisierungszuschlag beträgt 11% pro Jahr. Nach 9 Jahren haben die Mieter ihren Anteil an der Modernisierung bezahlt, müssen aber trotzdem die Modernisierung weiter bezahlen.
Wenn man mit einer 11%igen Rückzahlungsvereinbarung ein Haus/ Auto/ Schiff kauft ist es nach 9 Jahren Eigentum, warum müssen also die Mieter bis an ihr Lebensende diese 11% weiter bezahlen?


https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_07/_25/Petition_26124.mitzeichnen.$$$.a.u.html

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