Die wichtigste ePetition des Bundestags wie ich finde!Thema ist geschlossen! |
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#0
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03.10.2012, 17:36
Member
Beiträge: 18 |
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06.10.2012, 20:02
Gesperrt
Beiträge: 8 |
#2
Moin, ich habe gestern unterschrieben und die Seite gleich an meine Bekannten weitergereicht. Hier reicht ja meisten ein kleiner Klick bei google+, facebook oder dulce-corazon.com. Dann sehen meine Kumpels, was ich meine und viele unterschreiben dann auch selber. Hoffe, daß es wirkt. Grüsse aus Bremen
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11.12.2012, 20:04
...neu hier
Beiträge: 1 |
#3
Moin
Ich persöhnlich meine das UrhG basiert doch eh nur auf einer dreisten Lüge und einem Betrug, wo ein angebliches individuelles geistiges Eigentum die Grundlage dafür bildet. Weil der "Geist" sowohl in theologischer, wie auch intellektueller Bedeutung etwas Unteilbares ist, was das gesamte kulturelle Erbe unserer Art in sich traegt, darauf aufbaut und damit permanent interagiert. Es gibt gar nicht so etwas wie "geistiges Eigentum", weil der "Geist" immateriell, unteilbar und un(an)fassbar ist. Es handelt sich dabei um unsere kollektive kulturelle Identitaet als kohlenstoffbasierte Informationstraeger und -multiplikatoren. Alle Ideen, Vorstellungen, Konzeptionen, die sich ein Mensch "ausdenken" kann, existieren immer nur in diesem kollektiven (Nicht-)Raum des "Geistes". Jedes Buch, jedes Manuskript, jede CD etc ist nur ein Zeiger auf den dahinter stehenden Ideenkomplex im "Geiste". Diese Pointer erlauben es nun anderen Kohlenstoffeinheiten, sich instantan den Ideenkomplex zu erschliessen, sich damit zu verbinden und fortan transportieren sie diesen Inhalt auch weiter - gewollt oder nicht - in ihrer "Bioware". Dieses sogenannte Eigentum kann de facto nur so lange "eigen" bleiben, wie dessen Urheber seine Idee mit niemanden kommuniziert. Tut er dies, dann ist sie schon ins Kollektiv entlassen und nicht mehr zurueckzunehmen. Ja schlimmer noch: jeder Versuch, den Empfaenger dazu zu bewegen, die Information wieder zu vergessen, fuehrt geradewegs zum gegenteiligen Effekt: sie praegt sich immer fester ein. Ausserdem kennt man das Phaenomen, dass verschiedene Menschen im selben Zeitraum auf die gleiche Idee kommen, ohne dass es zwischen denen eine Verbindung gibt. Das geschieht gar nicht so selten, jedoch in der Regel eher mit weniger bahnbrechenden Ideen. Dennoch: Mal konsequent dahin gedacht, wer in so einem Fall denn der "geistige Eigentuemer" sein soll, wenn sagen wir global gesehen fuenf Leute innerhalb einer Woche auf die gleiche Idee gekommen sind? Ist es der, der Zeitzonen-bereinigt und mikrosekundengenau der allererste war, oder doch der, der am schnellsten vorausgeprescht ist, und sich die "Rechte gesichert" hat? Es ist genau genommen gar keiner, weil jeder Mensch (auch) nur das geistige Produkt unzaehliger Vorgaenger und Begleiter ist; eine Art Resonanzkoerper fuer kulturelle Impulse und damit zugleich Absorber wie Emittent, jedoch nie alleiniger, quasi isolierter Schoepfer. "Geistiges Eigentum" ist ein willkuerliches Konstrukt um sich Konkurrenz im Feld der wirtschaftlichen Ausbeute einer Idee vom Hals zu halten, oder anders ausgedrueckt: Es ist eine absichtlich eingebaute Kreativitaetsbremse in der menschlichen Gesellschaft zum Zwecke der moeglichst ertragreichen, persoenlichen Vorteilsnahme einiger Weniger. Die ungebremste kulturelle Entwicklung der Menschheit wird fortwaehrend auf den Altaeren der Wirtschaft geopfert. So wird mit dem UrhG die gesamte Menschheit um ihre eigenen Verwertungsrechte an ihrem kulturellen Erbe betrogen. Auch ist so etwas sittenwidrig, denn eines der guten Sitten der Menschheit ist es unser gemeinsames Kulturerbe frei zu verwenden. Ich wüsste jetzt nicht wann jemals die Mehrtheit der Menschehit einzelnen Personen/Organsiationen es erlaubt hat über unser aller Kultuerbe nur alleine bestimmen zu dürfen. Weil in jedem kulturell bedeutenden Werk ist anteilig mehr von unserem Kultuerbe enthalten, als das wenige Neuzusammenwürfeln bereits schon vorher bestehehender Teiile aus unserem Kulturerbe. Völlig ohne unser aller Kulturerbe zu verwenden, welches sich seit der Zeit als sich die ersten Sprachen bildeten entwickelte und woran zuahlreiche Generationen an Menschen daran mitgearbeitet haben, könnte kein Mensch nicht einmal darüber nachdenken etwas kulturell Bedeutendes zu entwickeln. Das UrhG ist nach meinem Rechtsverständniss ein Betrug an der gesamten Menschheit. Geistiges Eigentum" ist eine Erfindung von Leuten, die nichts im Kopf hatten, sich dieser Mangelsituation schmerzlich bewusst wurden und dann versuchten, dafuer etwas quasi-gegenstaendliches herbeizuhalluzinieren, was dieses unfruchtbare Vakuum ausfuellen koennte. Die Logik dahinter ist wohl die, dass *Eigentum* per definitionem etwas ist, was man /sich/ /aneignen/ und folglich auch /besitzen/ koennen muesste. ... Anstelle den Bänkster für den geplanten und vollzogenen Betrug am Volk und andere kriminelle Aktivitäten Steuergeschanke zu machen, hätte man lieber allen Künstler und Kulturschaffende für ihre unzweifelhaft wichtige Arbeit dieser Gelder geben sollen. Dirk |
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Können WIR diese ePetition nicht durch setzen ist mit Zitieren von Pressetexten in Internet Schluss mit lustig. Denn dann kann jede/jeder dafür zur Kasse gebeten werden und vor allen der Spiegel will so zu mehr Geld kommen!!!
Urheberrecht - Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage vom 16.08.2012
Text der Petition
Der Bundestag wird aufgefordert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich abzulehnen und insbesondere die geplante Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) um die Paragraphen §87e, §87f, §87g und §87h gemäß Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 27.07.2012 ersatzlos zu unterlassen.
Begründung
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage kann in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19 gelten. Des Weiteren begünstigt oder schützt das geplante Gesetz nicht den Urheber, so dass eine Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes gerechtfertigt wäre, sondern begünstigt allein Verlage, die mit Hilfe des Leistungsschutzrechts in Zukunft zusätzliche Einnahmequellen generieren könnten, die sie bisher aufgrund betriebswirtschaftlicher Versäumnisse und Festhalten an anachronistischen Geschäftsmodellen nicht eigenständig realisieren konnten. Denn die meisten Urheber journalistischer Texte haben sogenannte "Buy Out"-Verträge unterschrieben, die automatisch jede Form einer Beteiligung an einem erlösorientierten Leistungsschutzrecht unterbinden. Außerdem stärkt das Leistungssschutzrecht die wirtschaftliche Kraft großer Verlagshäuser zu Ungunsten kleinerer Verlage und fördert somit eine Oligopolisierung des Medienmarkts.
Der Schutz "journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon" (Snippets) auf Basis der Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH ermöglicht darüber hinaus langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts nach §51 UrhG.
Des Weiteren ist der Begriff "Suchmaschine" im Gesetzesentwurf nicht weiter definiert, so dass das geplante Leistungsschutzrecht auf alle Webseiten angewandt werden kann, die Inhalte indexieren und auf Suchanfragen Ergebnisse in einer geordneten Form wiedergeben. Das Recht schafft keine Rechtssicherheit, sondern Rechtsunsicherheit und begünstigt daher zunehmende Abmahnungen auch gegen Blogger und andere Webseiten mit Suchfunktion.
Es besteht keine rechtliche Notwendigkeit, mit dem Leistungsschutzrecht eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Missbrauch zu unterbinden: Der Urheber der Presseerzeugnisse ist durch das Urheberrechtsgesetzes bereits ausreichend geschützt und Presseverlage haben technische Möglichkeiten zur Verfügung, die Veröffentlichung ihrer Erzeugnisse oder von Teilen davon in Suchmaschinen aktiv zu unterbinden.
Anstatt mit dem Leistungsschutzrecht Wahlgeschenke an die Verlagsindustrie einzulösen, fordern wir die Bundesregierung auf, das Leistungsschutzrecht ersatzlos fallen zu lassen und statt dessen die Reform des Urheberrechtsgesetzes zu zeitgemäßen und eindeutigen Rechtsgrundlagen für Urheber und Nutzer konsequent zu verfolgen und voranzutreiben.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_16/Petition_35009.$$$.a.u.html
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https://epetitionen.bundestag.de/