Mehrere Gremien der EU-Kommission beraten derzeit über das Acta-Abkommen, das einige Mitgliedstaaten nicht unterzeichnen wollen. Aus einem nun bekannt gewordenen Sachstandsbericht geht hervor, dass die Kommission an Acta festhalten will - auch, um sich nicht zu blamieren. "Wenn das Europäische Parlament ACTA nicht zustimme, bedeute dies das Ende des Abkommens" , heißt es laut Heise Online in einem sogenannten "Sachstandsbericht" der EU-Kommission, der den zuständigen EU-Kommissar Karel De Gucht zitiert. Das Dokument wurde Heise zugespielt, es ist auf den Servern der EU nicht zu finden. Daraus geht hervor, dass die Kommission an Acta festhalten will und "wenig Verständnis für manche Äußerungen aus den Mitgliedstaaten in der letzten Zeit" hat. Die vorgesehene Prüfung durch den europäischen Gerichtshof soll zwar noch erfolgen - danach aber rechnet die Kommission damit, dass die noch zögernden Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, schnell zustimmen. Zu den stärksten Verteidigern von Acta zählt Handelskommissar Karel De Gucht, der sich schon in seiner Ankündigung der gerichtlichen Prüfung für eine Ratifizierung des Abkommens ausgesprochen hat. De Gucht schrieb damals: "Geistiges Eigentum ist Europas wichtigster Rohstoff", Wort gleiche Aussagen des Politikers finden sich nun auch in dem Sachsstandsbericht zu den gegenwärtigen Acta-Beratungen. Die "Internetgemeinde" ist nicht legitimiert
In dem Bericht heißt es weiter: "Dem Druck der Internetgemeinde nachzugeben, sei nicht die richtige Politik." Das dürfe sich die EU auch deswegen nicht erlauben, weil die Proteste von einer "demokratisch nicht legitimierten Internetgemeinde" getragen würden. Würde Acta scheitern, könnte dies auch "ein gefährliches Signal zur Glaubwürdigkeit der Europäischen Union aussenden". Damit hat die Kommission Acta auch zu einem eigen politischen Projekt und nicht mehr zu einer reinen Sachentscheidung gemacht. Wann dabei der nächste Schritt erfolgt, ist noch nicht abzusehen - einen Termin für eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs gibt es noch nicht.
Mehrere Gremien der EU-Kommission beraten derzeit über das Acta-Abkommen, das einige Mitgliedstaaten nicht unterzeichnen wollen. Aus einem nun bekannt gewordenen Sachstandsbericht geht hervor, dass die Kommission an Acta festhalten will - auch, um sich nicht zu blamieren.
"Wenn das Europäische Parlament ACTA nicht zustimme, bedeute dies das Ende des Abkommens" , heißt es laut Heise Online in einem sogenannten "Sachstandsbericht" der EU-Kommission, der den zuständigen EU-Kommissar Karel De Gucht zitiert. Das Dokument wurde Heise zugespielt, es ist auf den Servern der EU nicht zu finden. Daraus geht hervor, dass die Kommission an Acta festhalten will und "wenig Verständnis für manche Äußerungen aus den Mitgliedstaaten in der letzten Zeit" hat.
Die vorgesehene Prüfung durch den europäischen Gerichtshof soll zwar noch erfolgen - danach aber rechnet die Kommission damit, dass die noch zögernden Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, schnell zustimmen.
Zu den stärksten Verteidigern von Acta zählt Handelskommissar Karel De Gucht, der sich schon in seiner Ankündigung der gerichtlichen Prüfung für eine Ratifizierung des Abkommens ausgesprochen hat. De Gucht schrieb damals: "Geistiges Eigentum ist Europas wichtigster Rohstoff", Wort gleiche Aussagen des Politikers finden sich nun auch in dem Sachsstandsbericht zu den gegenwärtigen Acta-Beratungen.
Die "Internetgemeinde" ist nicht legitimiert
In dem Bericht heißt es weiter: "Dem Druck der Internetgemeinde nachzugeben, sei nicht die richtige Politik." Das dürfe sich die EU auch deswegen nicht erlauben, weil die Proteste von einer "demokratisch nicht legitimierten Internetgemeinde" getragen würden. Würde Acta scheitern, könnte dies auch "ein gefährliches Signal zur Glaubwürdigkeit der Europäischen Union aussenden".
Damit hat die Kommission Acta auch zu einem eigen politischen Projekt und nicht mehr zu einer reinen Sachentscheidung gemacht. Wann dabei der nächste Schritt erfolgt, ist noch nicht abzusehen - einen Termin für eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs gibt es noch nicht.
Quelle
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https://epetitionen.bundestag.de/