Wurde ich gehackt!? Rechtsanwälte fordern 1.200€ STARFE!

#0
08.06.2011, 18:55
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Beiträge: 1
#1 Hallo zusammen,
wie ihr schon am Titel lesen könnt wurde mir ein Brief von Rechtsanwälten zugeschickt, dass ich
ein Musikalbum illegal runtergeladen haben soll und die Strafe bezieht sich auf 1.200 Euro.

Dazu stand in dem Brief eine IP- Adresse

"über ihren Internetanschluss (IP-Adresse ##########) zum Herunterladen verfügbar gemacht wurden."

Natürlich habe ich gleich "IP Adresse herausfinden" gegoogelt und landete hier: http://www.utrace.de/

Die ersten 5 Ziffern stimmen zwar überein aber der Rest nicht. ps ich habe Kabel Deutschland.

Wie kann das sein?! Ich hab schon die Anwaltskanzlei gegoogelt und die gibt es wirklich, also ist dieser Brief kein fake!
Falls es euch interessiert hier ist die Kanzlei: http://www.raschlegal.de/
Ich hab diesen Rasch mal nachgeguckt... scheint ein verdammt harter Brocken zu sein O.o
Was soll ich tun?

Es könnte jedoch sein, dass mein kleiner Bruder das Album heruntergeladen hat... was ich am herasfinden bin... Jedoch warum stimmen die IP Adressen nicht überein? Wir benutzen beide einen Laptop.

Wurde ich am Ende gehackt =?
Dieser Beitrag wurde am 08.06.2011 um 19:28 Uhr von atofu editiert.
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09.06.2011, 14:38
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Avatar Gool

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#2 Du bekommst bei jeder Einwahl eine neue IP-Adresse vom Provider zugewiesen (in manchen Fällen kann es auch sein, dass du mehrere Tage lang hintereinander dieselbe IP bekommst). Die IP-Adresse, auf die sich das Schreiben bezieht, hattest Du womöglich vor ein paar Wochen.

Jetzt ist natürlich die Frage, ob das Album lediglich heruntergeladen wurde oder ob es, wie bei Filesharing üblich, durch den Download auch für andere freigegeben wurde. Im ersten Fall dürften sich die Kosten inkl. Schadensersatz auf 100 € Abmahngebühr plus Wert des Albums beschränken (vermutlich 10 €). Bei einem Filesharing-Programm ist dieses Album jedoch grundsätzlich tausenden Benutzern zugänglich gemacht worden, auch wenn es nicht beabsichtigt war und ganz unabhängig davon, ob überhaupt jemand "deinen" PC als Downloadquelle genutzt hat.

Wichtig ist jetzt vor allem, Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall irgendwas gegenüber dem abmahnenden Anwalt erklären (weder schriftlich noch mündlich), ohne selbst einen Anwalt beauftragt zu haben. In der Regel sind die von den abmahnenden Anwälten biegefügten zu unterschreibenden Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst und schränken dich mehr ein, als nötig. Deshalb ist es schicklich, sich einen Anwalt zu nehmen, um einen sinnvollen Kompromiss zu finden. Um die Abgabe einer Unterlassungserklärung wirst Du jedoch nicht drum herum kommen, ebenso wenig wie um die Zahlung der Abmahngebühr.
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Der Grabsteinschubser
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09.06.2011, 19:49
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#3 1 Album und 1200 Euronen?
Ist ja lächerlich.

ich wette es gibt noch andere Leute die ebenfalls angeschrieben wurden.
Da würde ich mal googlen und das passende Forum finden.

Ich persönlich würde vermutlich eine ModUE abgeben und auf nix mehr reagieren außer wenn was vom (Amts)Gericht kommt.
Ist aber nicht jedermanns Sache, von daher nimm dir den Rat von Gool zu Herzen.

T S


Nachtrag @Gool
Gewöhnlich liegt die Seederquote aber bei wenigen Prozent, um ein ganzes Album zu seeden muss man schon Tage- wenn nicht wochenlang seeden, was die meisten nicht tun, die machen die Klappe ja dicht wenn sie das Objekt der Begierde auf der Kiste haben.
Wobei es sicher auch Börsen gibt wo es immer gleich um ganze Alben geht, quasi im "Ausrausch".

Leider gibt es da meines Wissens nach keine vernünftige Gerichtssprechung für diese Fälle bisher.
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24.06.2011, 22:35
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Beiträge: 1
#4 Wie siehts eigentlich mit folgender Theorie aus:
Die Provider speichern ja angeblich 7 Tage die IP (habe bisher noch kein richtiges Gesetz gefunden - Links sind gerne gesehen) und danach soll sie ja nicht mehr zuordbar sein.
Nach diesen 7 Tagen dürfte der Anwalt und der Provider doch nichts mehr gegen ihn in der Hand haben, oder wie siehts da aus?
__________
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Benjamin Franklin
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25.06.2011, 14:55
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Avatar Gool

Beiträge: 4730
#5 Das kommt auf den Provider an. Die Speicherung bzw. die Speicherdauer ist freiwillig. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung.
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Der Grabsteinschubser
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25.06.2011, 15:19
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Beiträge: 896
#6 Hallo

Zitat

Nach diesen 7 Tagen dürfte der Anwalt und der Provider doch nichts mehr gegen ihn in der Hand haben, oder wie siehts da aus?
Wenn sofort am Gericht ein Beschluß erwirkt wird, gegen den provider, sind die Daten noch da, imho je nach Provider 7 - max. 14 tage (Telekomiker 14 Tage), diese Frist gilt aber nur für Flastrateanschlüsse, Urteile dazu gibts auch, obwohl eigentlich keine Daten gespeichert werden dürften, bei flatrates, da diese für den Vertrag unerhablcih sind, haben die Gerichte bis jetzt eine Speicherung für max. 14 tage als zuläsig erklärt. Dagegen wird aber imho geklagt, der der Kläger generell eine Nulltagespeicherfrist, bei Flatrateverträgen sieht.

Im Moment jedenfalls, alles was älter als 14 Tage ist, ist weg.
__________
Mfg
schwedenmann
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