Tatort Internet / Identifizierung von Straftätern

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28.10.2010, 16:06
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#1 Hallo,

ich habe mal eine Frage an euch Experten, die mir beim entsetzten Schauen der Sendung "Tatort Internet" gekommen ist.

In der TV-Sendung werden Männer die in Internet-Chats mit Minderjährigen Kontakt aufgenommen haben, zu fingierten Treffen mit den angeblichen Minderjährigen eingeladen und anschließend von dem Fernsehteam zur Rede gestellt.

Ich habe mich jetzt gefragt, warum die Täter nicht über ihre ID-Nummern identifiziert werden können. Wenn jemand mit einem anderen chattet kann man doch bestimmt seine ID-Nummer sehen können? Damit müsste man doch ganz einfach die Personen identifizieren können? Oder kann man nicht ohne weiteres die ID-Nummern von Chattern in Chatrooms erkennen? Wie kann es sein, dass diese Unmenschen sich so sicher sein können?
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28.10.2010, 17:43
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#2 Du meinst vermutlich die IP Adresse und ja über diese könnte man theoretisch die Täter schon vorab identifizieren. Allerdings ist eine bloße sexuelle Anbahnung ("Grooming") an Minderjährige noch lange keine Straftat. Erst wenn die Täter beispielsweise Bilder von ihrem Schniedel vorzeigen wird es strafbar:
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Zitat

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
(...)
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Das bloße Vorbereiten einer möglichen Straftat ist in Deutschland nunmal nicht strafbar, auch wenn manche sich das wünschen, siehe auch passend zum "Unmensch" das Gedankenverbrechen.

Statt Law and Order Politik wie sie diese unsägliche Sendung fordert hilft indes nur Aufklärung. Wenn sich Minderjährige allein mit Wildfremden treffen läuft immer etwas gewaltig schief.
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28.10.2010, 23:53
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#3 Es kommt drauf an. Auch das Vorbereiten einer Straftat kann eine Straftat sein. Es geht dabei allerdings mehr um die Straftaten, die man begeht, um die geplante Straftat begehen zu können (z.B. für einen Bankraub das illegale Beschaffen von Waffen). Schwieriger wird es, wenn es im Rahmen der Vorbereitung dann zu Handlungen kommen, die eigentlich schon zum Tatgeschehen hinzu gehören. Oftmals ist ja der Versuch einer Straftat schon rechtlich relevant. Ein Versuch kann dann nur nicht mehr strafbar sein, wenn man aus eigenem Antrieb während des Versuches, die Straftat zu begehen, davon ablässt, was dann allerdings auch nicht über einen bestimmten Punkt hinausgegangen sein darf. Wenn ich auf einen Menschen mehrfach schieße und es dann sein lasse, weil ich merke, dass ich zu blöd bin, ihn zu treffen, dann habe ich zwar meinen Versuch abgebrochen, aber ich habe da schon die Grenze überschritten. Was anderes wäre es gewesen, wenn ich zwar gezielt, aber dann doch nicht abgedrückt hätte. Eine weitere Variante des Versuches kann ebenfalls straffrei sein - wenn ich jetzt versuche, jemanden mit einer Wasserpistole zu erschießen, wäre das straffrei, weil das Mittel zur Begehung der Straftat offensichtlich nicht für die Straftat tauglich war. Anders wäre es, wenn ich mit einer richtigen Pistole schießen würde, hätte aber irrtümlich nur Platzpatronen eingelegt. Eindeutig strafbar ist der Versuch dann, wenn ich durch andere äußere Umstände gezwungen bin, von der Tat abzulassen, wie bspw. wenn mich das SEK schon mit der Laserzielvorrichtung markiert hat.

In den Fällen von Tatort Internet wird eigentlich keine Straftat begangen. Es wird auch nicht einfach für Strafverfolgungsbehörden, in solchen Fällen einen strafbaren Versuch nachzuweisen. Bisher hat die Staatsanwaltschaft nur in - ich glaube - zwei Fällen weitere Ermittlungen aufgenommen, während alle anderen Fälle aufgrund einer zu unsichereren Beweislage eingestellt wurden.

Abgesehen davon halte ich dieses Fernsehformat... ach, lassen wir das - ich mag mich jetzt gerade nicht aufregen.
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Der Grabsteinschubser
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30.10.2010, 13:46
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#4 Jetzt zu dem Thema aktuell auf Spiegel.de

Die hysterische RTL-2-Show "Tatort Internet" hat eine Mission: Ein Gesetz soll her, um Erwachsene bestrafen zu können, die sich online an Kinder heranmachen. Was die Macher der Sendung lieber verschweigen: Das Gesetz existiert längst - und verbietet sogar, was außerhalb des Internets erlaubt ist.

Zum Artikel http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,725655,00.html
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30.10.2010, 15:31
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#5 Vielleicht noch mal als Nachtrag der §176 StGB, Absatz 4 Nr. 3. ist (wie auch bei SPON erwähnt) nicht hundertprozentig klar definiert, da das ganze Gebiet relativ neu ist. In der Praxis ergeben sich meist erst aus einigen Präzedenzfällen Richtlinien wie bestimmte Gesetze ausgelegt werden müssen. Ob auch schon bloße Aufforderungen wie "Zeig mir deine ..." darunter fallen muss dann im Zweifel ein Jurist entscheiden.

Das ändert aber nichts daran das es bereits eine entsprechende Gesetzgebung gibt und sie evtl. nur nicht entsprechend angewendet wird. Genau das zeigt die Sendung aber eben nicht, da dort Minderjährige lediglich vorgespielt werden. Im Endeffekt geht es der Sendung (wie dem US Vorbild) nur um Einschaltquoten, wie von einem RTL 2 Format auch nicht anders zu erwarten.
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02.11.2010, 12:45
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#6 Vielen Dank für eure Antworten.

Es ist aber problemlos möglich eine IP-Nummer der jeweiligen Person zuzuordnen, oder? Dann müsste man doch problemlos diese ganzen Schweine identifizieren können die Kinder in Chatrooms belästigen und ihnen pornografische Dinge schicken oder?

Wer und wo werden denn die IP-Adressen und deren Besitzer gespeichert?
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02.11.2010, 15:25
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#7

Zitat

Joe Johnson postete
...
Es ist aber problemlos möglich eine IP-Nummer der jeweiligen Person zuzuordnen, oder? Dann müsste man doch problemlos diese ganzen Schweine identifizieren können die Kinder in Chatrooms belästigen und ihnen pornografische Dinge schicken oder?
Wer und wo werden denn die IP-Adressen und deren Besitzer gespeichert?
Naja, ganz so einfach geht das auch nicht.
Wenn man in einem Chat ist hinterläßt man dort seine IP. Diese IP gehört einem Provider, sowie z.B. T-Online. Diese können dann in ihren Logs nachprüfen, welchem Benutzer sie zum Zeitpunkt X diese IP zugeordnet haben. Das machen die allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht so, sondern brauchen dafür eine Anordnung vom Gericht.
Wenn man soweit ist, dann landet man ja auch nur bei dem Anschluß, der ja evtl. sogar mehreren Benutzern zugeordnet werden kann.
Was also das Nachweisen angeht ist die oben aufgeführte Variante die treffsichere.
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05.11.2010, 23:21
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#8 und um an die ip zu kommen, muss man erstmal den betreiber des chats anschreiben, damit er die herausgibt und wenn der nicht speichert oder im ausland sitzt ist es nochmal schwieriger und geht man über einen proxy in den chat ist es nochmal schwieriger die person zu identifizieren.
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06.11.2010, 13:17
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#9 Dann können wir das Problem also nicht dadurch lösen all die unmenschlichen Schweine einzukerkern? Das ist ja echt blöd...
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06.11.2010, 15:47
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#10 Ich denke, man sollte auch viel mit aufklärung arbeiten.
Oder es chats geben sollte, wo man sich identifizieren muss mit perso.
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02.12.2010, 15:28
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#11 Außerdem wenn man Proxys benutzt oder VPN-Netzwerke (anonymes surfen) ist das sowiso alles nicht identifizierbar. Denke aufklären ist so das beste was man machen könnte ...
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