Haftpflicht bei Brille |
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23.03.2010, 17:37
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Beiträge: 690 |
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24.03.2010, 12:23
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Beiträge: 669 |
#2
Hmm... zur Hafpflicht kann ich da leider nichts sagen.
Als Brillenträger kann ich dir jedoch dazu raten bei deiner nächsten Brille eine Versicherung beim Kauf mit abzuschließen. Hab ich zum Beispiel gemacht, wenn meine Brille nun kaputt geht - egal wie - kriege ich 70% von der Versicherung ohne Fragen ersetzt. Was bei meinen Gläsern mehrere Hundert EUR sind. Ist meine Brille über 2 Jahre alt, bekomme ich auch einen erheblichen Zuschuss zu einer Neubrille. Unabhängig davon ob die Alte kaputt ist oder nicht. Ich hab mir nämlich auch ähnliche Fragen wie du gestellt als es bei mir wieder Zeit für eine "Neue" war. Was passiert wenn...? Man will ja auch kein gutes Geld zum Fenster raus pfeffern, nur weil sich dann irgendwer auf das gute Stück drauf setzt und ähnliches.. __________ "life's a bitch, turn around and she'll backstab you for a buck." |
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24.03.2010, 13:02
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Themenstarter Beiträge: 690 |
#3
danke für deine Ausführungen. Eine Extraversicherung lohnt sich wohl bei mir nicht, weil ich sowieso alle 2 Jahre Anspruch auf eine neue Brille habe, die meine KV zu 90% bezahlt. Bisher habe ich mir aber nicht alle 2 Jahre eine neue Brille verschreiben lassen, weil meine alte noch einwandfrei war und ich es nicht einsehe Geld aus dem Fenster zu werfen. Nun habe ich aber leider das Problem, dass ich 1-2 Wochen auf meine Brille warten muss, weil sie repariert werden muss. Meine alte Brille ist mir aus dem Etui entgegengefallen bzw. entgegengebröselt, weil sie schon uralt war.
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24.03.2010, 15:34
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Beiträge: 119 |
#4
Hallöchen,
meines Wissens nach ersetzt die Haftpflichtversicherung halt nur den Zeitwert. Es ist halt die Frage ob die Brille sehr teuer war. Dann gibts etwas. Ansonsten leider nichts. Möglicherweise kann dein Schwager über die Kunlanz was erreichen. LG Fratzi |
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29.03.2010, 17:52
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Themenstarter Beiträge: 690 |
#5
mir wurden 50 Euro angeboten oder ich müßte die Brille einschicken..
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vielleicht der ein oder andere Versicherungsfackmann unter euch?
folgender Fall:
Neffen toben herum, Vater verletzt seine Sorgfaltspflicht und dadurch wird meine Brille zerbrochen. Gläser sind noch in Ordnung, aber das Gestell ist hinüber. Im Internet habe ich gelesen, dass viele Versicherungen sich weigern zu zahlen, weil bei einer Brille, die wie in meinem Fall über 5 Jahre alt ist der Wert des Gestells inzwischen gleich null wäre und somit die Versicherung nicht zahlen muss. Dies scheint gängige Praxis zu sein, wenn man sich es gefallen läßt. Kann jemand etwas dazu sagen? (es geht natürlich um die Haftpflicht vom Schwager)