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Email von angeblicher Kripo Wiesbaden

#0
16.02.2010, 00:10
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Beiträge: 4
#1 Undzwar!
Ich habe heute eine E-Mail bekommen und weiß nicht ob ihr glauben soll!Könnt ihr mir vllt helfen?

Sehr geehrter Herr Dik,

das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar.
Wir moechten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter der IP 86.165.126.132 erfast wurde, waehrend die Datei \"Mirrors_Edge-RELOADED_iso\" herruntergeladen wurde. Diese IP wurde als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet.

Die Strafanzeige und die Moeglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den naechsten Tagen schriftlich zugestellt.
Aktenzeichen NR.:#8483

Hochachtungsvoll
i.A. Martin Stöcher


--- Bundeskriminalamt
--- 65173 Wiesbaden
--- Tel.: +49 (0)611 55 - 0
--- Fax: +49 (0)611 55 - 12141





Das ist die Email die ich bekommen habe.
Könnt ihr mir sagen ob das eine echte oder nur ein *scherz* ist?!
Ich habe die IP verglichen und meine ist ganz anders!!
Warte auf antwort...LG juliandik
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16.02.2010, 00:38
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Themenstarter

Beiträge: 4
#2 Noch was..ich habe nach Martin Stöcher gegoogelt und und die meinten immer das es nur MArtin Stöcker gibt..O.o..also vielleicht noch ein hinweis!!
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16.02.2010, 04:20
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Beiträge: 327
#3 das is ja wohl ein Dauerbrenner. ;)

lies mal den Topic aus dem Jahr 2005, also, Du kannst wieder ruhig schlafen. ;)
__________
darknight, die wo anders Heike ist. ;)
Dieser Beitrag wurde am 16.02.2010 um 10:26 Uhr von darknight editiert.
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16.02.2010, 08:13
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Avatar Gool

Beiträge: 4730
#4

Zitat

juliandik postete
Aktenzeichen NR.:#8483
So sieht kein Aktenzeichen aus. Außerdem ist das BKA erstmal nicht für sowas zuständig (die werden eigentlich nur bei Gewerbsmäßigkeit) aktiv. Dazu kommt noch der Mischmasch aus Umlauten und ausgeschriebenen Umlauten (oe, ae, etc.). Das Herunterladen von Raubkopien ist m.E. nicht einmal "strafbar", sondern nur das Anbieten.

Kam mit der Maill noch ein Anhang? Diesen unter keinen Umständen öffnen, da sich darin höchstwahrscheinlich ein Virus befindet.
__________
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Der Grabsteinschubser
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16.02.2010, 09:09
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Beiträge: 9
#5

Zitat

Das Herunterladen von Raubkopien ist m.E. nicht einmal "strafbar", sondern nur das Anbieten.
Mit der Aussage waer ich nach den Aenderungen am UrhG von 2003 und 2008 eher vorsichtig. Aber auch IANAL ;)

snafu
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16.02.2010, 10:09
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Beiträge: 110
#6

Zitat

das is ja wohl ein Dauerbrenner. ;)

lies mal den Topic aus dem Jahr 2005, also, Du kannst wieder ruhig schlafen. ;)
Der Link funktioniert nicht.

Das Bundeskriminalamt und das Bundesministerium des Innern warnen hier ebenfalls:

Zitat

E-Mails mit gefälschtem Absender im Umlauf

Seit einigen Tagen kommt es zu einer Häufung gefälschter E-Mails, die als vermeintlichen Absender ein „Bundesministerium f. Inneres“ und „Bundeskriminalamt Büro II/BK6.1.2“ vorgeben. Im Text der Mail wird davor gewarnt, „in den kommenden Tagen E-Mails mit dem Anhang 'Einladung' zu öffnen“, da sonst ein Virus Teile der Festplatte löschen könnte.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) der Bundesrepublik Deutschland und das Bundeskriminalamt (BKA) weisen darauf hin, dass es sich dabei um einen sogenannten „Hoax“ handelt - ein Begriff, der im Englischen für „schlechter Scherz“ steht - und diese Mails weder vom Bundesministerium des Innern oder dem BKA versendet wurden.

Das BMI und das BKA raten, die E-Mails zu löschen und stets eine aktuelle Version der Virenschutz-Software zu nutzen. Das BMI bittet, von einer Weiterleitung der E-Mails an die Behörde abzusehen.
Zitat vom 20.01.2010 www.bka.de
Dieser Beitrag wurde am 16.02.2010 um 10:17 Uhr von SolS editiert.
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16.02.2010, 10:27
Member

Beiträge: 327
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16.02.2010, 10:50
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Beiträge: 110
#8 Danke für den Link. *der funktioniert* ^^

Kann solch ein Virus auf den Pc Übergreifen, wenn man ein virtuelles System nutzt?
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16.02.2010, 11:45
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Themenstarter

Beiträge: 4
#9

Zitat

Gool postete

Zitat

juliandik postete
Aktenzeichen NR.:#8483
So sieht kein Aktenzeichen aus. Außerdem ist das BKA erstmal nicht für sowas zuständig (die werden eigentlich nur bei Gewerbsmäßigkeit) aktiv. Dazu kommt noch der Mischmasch aus Umlauten und ausgeschriebenen Umlauten (oe, ae, etc.). Das Herunterladen von Raubkopien ist m.E. nicht einmal "strafbar", sondern nur das Anbieten.

Kam mit der Maill noch ein Anhang? Diesen unter keinen Umständen öffnen, da sich darin höchstwahrscheinlich ein Virus befindet.
Ne es kam kein Anhang!
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16.02.2010, 11:49
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Themenstarter

Beiträge: 4
#10 Also kann ich dann wieder ruhig sein??Ich konnte die Nacht kaum schlafen..Oo
Nur zur Errinerung es kam leider kein Anhang...-.-Ich habe Googlemail...vllt hat das was damit zu tun?!
Danke für die Infos..;)
Dieser Beitrag wurde am 16.02.2010 um 12:02 Uhr von juliandik editiert.
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16.02.2010, 11:53
Administrator
Avatar Lukas

Beiträge: 1743
#11

Zitat

SolS postete
Danke für den Link. *der funktioniert* ^^
War ein sehr merkwürdiger Forensystem Fehler, es waren einige Links kaputt ;) = behoben!
__________
Gruß Lukas :yo
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