B17 OHNE Begleitperson

#0
15.04.2009, 18:48
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Beiträge: 183
#1 Hallo,
an welche Behöre muss ich mich wenden um eine "Freistellung" von der Begleitpersonspflicht zu beantragen? Grund genug habe ich und der wird laut google auch meistens akzeptiert, nur leider weiß ich nicht, an wen ich mich wenden muss... Einfach an den jeweiligen Landkreis?
LG
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15.04.2009, 19:54
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Beiträge: 177
#2 sowas gibts? wo bitte ist denn da mal wieder der Sinn hinter.
ich kann dir da nicht weiterhelfen (ausser den Tipp geben: frag mal Deine Fahrschule ;-) ) aber mich interessieren, was für Gründe es geben könnte, das Projekt so auszuhebeln...
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15.04.2009, 19:59
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Beiträge: 4730
#3 Manchmal wünsche ich mir "Führerschein ab 18" zurück...
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Der Grabsteinschubser
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15.04.2009, 20:02
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Themenstarter

Beiträge: 183
#4 Ein Grund zum Beispiel ist, wenn man eine Ausbildungstelle hat, die nur per Auto zu erreichen ist... Leicht sinnlos wenn ihr mich fragt, weil wer sucht sich als 17 jähriger eine Ausbildungsstelle soweit weg.
Der Andere: Wenn Leute in deinem Umfeld, zum Beispiel hilfebedürftige Personen, darauf angweisen sind, dass du alleine fahren darfst um sie von A nach B zu kutschieren und dann NICHT da warten zu müssenn. Meiner Meinung auch weniger sinnvoll, da du dann auch da warten könntest... Aber why not? :-D Ich persönlich habe da so gar nichts gegen ;-)
LG
P.S:
Habe mich inzwischen mal mit dem Landkreis in Verbindung gesetzt. Sowas wird tatsächlich gemacht...
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