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Anwaltschreiben von Gedichte-server

#0
20.01.2009, 12:21
...neu hier

Beiträge: 1
#1 Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. ich habe heute eine Mail bekommen, ein sog. Anwaltsschreiben im Autrag von Gedichte-server.


Sehr geehrte(r) Herr/Frau (mein Name),

wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.

Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

-------------------------------------------------

Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://83.141.2.204/?dc=xxxxxxxxxxxxxxxx

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Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
richten Sie ihre E-Mail bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de

Hochachtungsvoll

Katja Günther
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Günther
Brienner Str. 44
D-80333 München


Damals hatte ich tatsächlich ein Mahnungsschreiben von diesem Server bekommen, habe es aber ignoriert, weil ich dachte die können mir sowieso nichts da ich zu dieser zeit noch minderjährig war. Aber heute bin 18 und jetzt habe ich Angst das die mir was können.
Außerdem kann ich mich nicht mehr errinnern, ob ich eine falsche Adresse angegeben hatte oder ob ich mich überhaupt angemeldet hatte.
jetzt meine frage. Wie soll ich mich verhalten? Soll ich wieder ignorieren oder ein schreiben schicken? Von solchen Sachen habe ich wirklich keine Ahnung.

Ich danke euch schon mal im vorraus ;)

liebe grüße

frenny
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20.01.2009, 13:25
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#2 Katja Günther ist eine von diesen schrecklichen Abzock-Anwälten. Die hat nur Deine E-Mail-Adresse? Dann hat sie auch keine Chancen.

Ebenso ändert es auch nichts, dass Du jetzt 18 bist. Zum Zeitpunkt, wo Du angeblich den Vertrag eingegangen sein sollst, warst Du minderjährig - und allein das zählt.

Ich persönlich würde mich tot stellen. Wenn Du sicher gehen möchtest, frag einen Anwalt.
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/vertrag-im-internet.html
__________
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Der Grabsteinschubser
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