Problem mit Nachbarschafts.net |
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#0
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24.12.2008, 16:31
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24.12.2008, 16:59
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#2
nichts...
1. müssen kosten klar ersichtlich sein, sind sie aber nicht. 2. können 14-jährige keinen vertrag eingehen also haben die pech... reagiere nicht |
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24.12.2008, 17:06
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#3
Zitat virenfinder posteteHallo, danke für die schnelle Antwort. Aber wiso denkst du regiere nicht?? Weil ich habe ihre 1 Rechnung gezahlt und sie haben gesagt es sei betrug weil ich mich mit falschen Angaben angemeldet habe. |
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24.12.2008, 17:29
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#4
warum bezahlt? buch wieder zurück... trotzdem bist du 14 und man kann mit dir keinen vertrag eingehen... und das was die machen ist betrug... kosten müssen ersichtlich sein, sind sie aber nicht
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24.12.2008, 17:45
Moderator
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#5
Hallo Fairtec,
wenn das Geld nicht per Lastschrift sondern per Überweisung bezahlt wurde, kann man es meines Wissens nach nicht so leicht rückgängig machen- troztdem: Frag bei deiner Bank nach, was möglich ist. Das Geld kannst Du sicher besser für andere Dinge gebrauchen. Du bist einer Art Betrugsmasche aufgesessen, die im Internet sehr verbreitet ist. Hierzu auch: http://board.protecus.de/t32372.htm ganz interessant. Meist ist die Folge, dass behauptet wird, es sei nie Geld angekommen, man solle bitte die Kontoauszüge vorlegen, oder man erhält sofort neue Rechungen; und man billigt in gewisser Weise auch den Vertrag, der ein Abo beinhaltet. Theoretisch müsste man dann eigentlich sofort kündigen, damit es sich nicht zum Zeitpunkt X automatisch verlängert. So ist das, wenn man es mit seriösen Firmen zu tun hat, das ist hier 100%-ig nicht der Fall. Egal was kommen mag- nicht mehr reagieren ! Du bist nicht der allein => http://board.protecus.de/search.php?words=Nachbarschaft&startsearch=1 __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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24.12.2008, 18:32
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#6
jap und wie gesagt schon durch dein alter geschützt ;-)
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24.12.2008, 20:35
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#7
Hallo. Danke für euere schnelle Antworten.
Nun bin ich verunsichert, ich habe über Bank gezahlt aber mir ist jetzt das Geld egal ich will einfach die Rechnung nicht bezahlen. Was soll ich jetzt tun? Einfach da sitzen und auf etwas gutes hoffen oder soll ich ihnen mein Geburtsdatum schicken? Danke für eine Antwort. |
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24.12.2008, 21:05
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#8
du brauchst nciht hoffen... es war schon ein fehler zu bezahlen. die können kein geld von dir verlangen aus den von uns genannten gründen!
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25.12.2008, 00:19
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#9
Zitat virenfinder posteteAlso so wie ihr es sagt: einfach alles ignorieren? Aber seid ihr wirklich 100% sicher das sie mir nichts antun können? ich habe so eine grosse Angst.. ich befasse mich kurz nochmals: 14 Jahre alt. 1 Rechnung bezahlt, Wiederruf geschickt aber die Antwort ist: Sehr geehrter Herr -----, Ihr Sohn hätte innerhalb von 14 Tagen fristgerecht widerrufen können. Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser tatsächlich geboren wurde. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, hat Ihr Sohn ganz bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen. Dies gilt rechtlich als Betrug. Senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde zu. Sorry wenich so Frage aber ich habe so eine Angst weil so etwas ist mir öfters passiert nur das ich gezahlt habe(befor ich gegoogelt habe) und jetzt will ich diesen Mist nicht bezahlen aber ich habe auch hier das gelesen: Auch hier gilt: Man muss überhaupt nicht reagieren. Ist ein Vertrag ungültig, kann eine Rechnung und Mahnung nicht plötzlich Gültigkeit haben. Vielmehr: Zahlt man eine Rechnung erkennt man schlimmstenfalls einen bestehenden Vertrag an. Es ist vergebene Mühe zu versuchen, mit den sogenannten Service-Zentren dieser Seiten in Kontakt zu treten, sofern sie überhaupt erreichbar sind oder es sie gibt. Wenn Antworten erfolgen, wird die Sachlage ohnehin stets so ausgelegt, dass man aus diesen und jenen Gründen zu zahlen hätte. Und das Geld das ich gezaht habe für die 1 Jahrehälfte interessiert mich nicht, ich will einfach wieder ruhe haben und nie wieder an den pc. Bitte schreibt mir das ihr 100% sicher seid danke für eine Antwort Dieser Beitrag wurde am 25.12.2008 um 00:34 Uhr von Fairtec editiert.
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25.12.2008, 09:10
Moderator
Beiträge: 6466 |
#10
Es genügt nict, wenn wir uns 100% sicher sind- Du selbst musst zu der Überzeugung kommen, dann schlottern Dir nächstesmal nicht mehr die Knie .
Als Erstes: Du brauchst wirklich keine Angst zu haben. Dir passiert (rechtlich gesehen) nichts. Sofern deine Eltern dies mitbekommen, verweist Du auf die zahllosen Beitröge hier oder sonst wo im Netz. Wenn Dir so etwas öfterss passiert ist, dann wirst Du vermutlich mit zahllosen Mails oder Briefen, Mahnungen und Inkasso-Schreiben konfrontiert werden. Die gehören letztendlich alle zu einem wirklich goßen Netz von Betrügern. Um die Zahlungsforderungen durchzudrücken, werden selbst Sachen behauptet, die keiner ernsthaften juristischen Prüfung standhalten. Zuletzt: versetze Dich mal kurz in die Lage solcher Leute, die zahllose Leute mit sehr zweifelhaften Geschäften zu betrügen versuchen. Ein Teil zahlt der andere nicht. Denkst Du, die gehen jetzt zur Polizei oder vor Gericht - oder geben sie sich mit dem ergaunerten Geld (und das ist vermutlich ziemlich viel) zufrieden !? Sie werden Letzteres tun, den sonst wären Sie schneller in Handschellen, als Du eines ihrer Formulare ausfüllen kannst. Bitte lies Dir http://www.digi500.com/2008/06/nachbarschaft24-fortsetzung.html durch Über Inkassofirmen (die schreiben, wenn man nicht bezahlt) Wie reagieren auf Rechnungen, Mahnungen Zusammenfassung Youtube Videos zum Thema __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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25.12.2008, 14:31
Moderator
Beiträge: 7805 |
#11
Diese News sind ja gerade passend hierfuer:
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/urteil-keine-zahlungspflicht-bei-nachbarschaft24-net-081221/ __________ MfG Ralf SEO-Spam Hunter |
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29.12.2008, 09:55
Member
Beiträge: 25 |
#12
Bin ja auch Betrugsopfer, habe am 24.12. zum x-ten Mal vom Inkassobüro Post bekommen.
Wann wird nachbarschaft24 eigentlich mal verboten, die Seite geschlossen oder sonst was unternommen? *grübel* |
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31.12.2008, 02:23
Member
Beiträge: 4730 |
#13
Da die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ihren (angeblichen) Sitz haben und die Server bei dem merkbefreiten Provider IP69 gehostet sind (wo übrigens erstaunlicherweise sehr viele dieser Abzockerseiten gehostet sind, auch wenn IP69 sich natürlich von alledem distanziert), wird es nicht einfach sein, diese Abzocker unschädlich zu machen. Zumal die sich nach deutschem Recht in einer Grauzone bewegen...
__________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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31.12.2008, 17:27
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#14
So, ich habe heute dann auch mal wieder n nettes Schreiben bekommen.
Bislang habe ich die ganzen Briefe ignoriert und in meinen Mülleimer verfrachtet... Jetzt lese ich in dem neuesten Schreiben "Da Sie uns bislang noch keine Einwände gegen die Forderungen mitgeteilt haben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie die Forderungen anerkennen.". Ist das so? Also erkenne ich das an was fürn Müll die mir die ganze Zeit schicken? Hätte ich darauf antworten sollen und dem Widersprechen sollen?? Oder sollte ich jetzt noch ein 0815- Widerspruchsschreiben losschicken? LG //Edit// Habe mir gerade das hier http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html durchgelesen, denke mal meine Frage erübrigt sich... Nur Frage ich mich dennoch, ob ich n Widerspruchlossicke oder mich weiterhin "tot" stelle... |
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31.12.2008, 18:36
Moderator
Beiträge: 6466 |
#15
Es ist definitiv nicht so, dass man durch Schweigen automatisch sein Einverständniss geben würde.
Man hat immer das Recht zu Schweigen- dies ist niemals gleichzusetzen mit "Zustimmung". Es ist nur ein weiterer Versuch, die Leute hinters Licht zu führen. Allein ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert eine Reaktion und selbst die könnte lauten: "Ich mache keine Aussage zur Sache" . __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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Ich habe viel gelesen und bei mir ist es fast ähnlich das Problem aber ich bin immer noch sehr unsicher. Also zum Problem:
Ich bin 14 Jahre alt und habe mich im Sommer bei Nachbarschaft24.net angemeldet. Nun wäre eigentlich kein Vertrag geschehen weil ich minderjährig bin und ich nicht wusste das man zahlen musste. Nun habe ich nur den Namen und das Geburtstagsdatum nicht korrekt geschrieben. Die 1 Rechnung habe ich gezahlt aber Sie schreiben jetzt eine 2 Jahreshälfte Rechnung. Ich habe einen Wiederruf geschrieben aber Sie haben dann auf meiner E-Mail das geschrieben:
Sehr geehrter Herr ------,
Ihr Sohn hätte innerhalb von 14 Tagen fristgerecht widerrufen können.
Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser tatsächlich geboren wurde. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, hat Ihr Sohn ganz bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen. Dies gilt rechtlich als Betrug.
Senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Supportteam
Was soll ich tun?Was soll ich schreiben? Mein Vater hat es herausgefunden und nun glaubt er nicht das wir das zahlen müssen und er wills zahlen aber ich will nicht das er immer wieder sauer auf mich ist weil ich schon öfters Probleme gemacht habe
Bitte gibt mir eine Antwort ich wäre sehr sehr dankbar.