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Abofallen => Entwurf für den Widerspruch

Thema ist geschlossen!
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#0
04.08.2008, 20:46
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#1 Die Webseite kanzlei.de stellt den Entwurf mit folgender Bemerkung zur freien Verwendung ins Netz.

Zitat

Anlässlich der Berichterstattung im MDR stellen wir für die Zuschauer und Betroffenen folgenden Text zur freien Verwendung. Wir weisen darauf hin, dass wir in der jeweiligen Angelegenheit keine Rechtsberatung leisten können, ohne dass uns der Sachverhalt bekannt ist. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Entwurfs kann daher keinerlei Haftung übernommen werden.

Für eine Beratung wäre es erforderlich, dass uns der individuelle Sachverhalt Ihrer Angelegenheit vorliegt. Eine Beratung hierzu wäre kostenpflichtig.

Zitat

Absender

Online Content Ltd.
Directorin : Katarina Dovcova

Zimmermühlenweg 11

61440 Oberursel


Gedichte – Server



Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Dovcova,



mit Schreiben vom .... fordern Sie mich mit der Behauptung eines mit Ihnen zustande gekommenen Vertrages zur Zahlung von ... auf.

Eine Zahlung lehne ich ab. Bitte unterlassen sie es, mich weiter anzuschreiben und mit Drohungen zu belästigen, denn ich habe mit der Online Content Ltd. keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen.

Sollte dennoch ein Vertragsverhältnis begründet worden sein, so finden die Normen des § 312 e BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr), Artikel 241 des EGBGB i. V. m. BGB-Info V 3 (Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) Anwendung.

Die vorstehend genannten Normen haben Sie bei dem zugrundeliegenden Vertrag in mehrfacher Weise nicht erfüllt.

Die Preisangabe findet sich in einem anderen Zusammenhang, versteckt unterhalb des Anmeldelinks und außerhalb des sichtbaren Bildschirmbereichs. Es liegt daher ein Verstoß gemäß BGB-InfoV 1 Nr. 7 vor.

Weiter haben Sie nicht gemäß BGB-InfoV 3 Nr. 1 über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, informiert. Des Weiteren erfolgte keine Information darüber, wie ich mit dem gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann (BGB-Info V 3 Nr. 1).

Schließlich wurde ich von Ihnen nicht in der gemäß § 355 Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 BGB vorgeschriebenen Weise belehrt.

Ich erkläre daher vorsorglich den Widerruf des ggf. abgeschlossenen Vertrages.

Ferner erkläre ich vorsorglich auch die Anfechtung meiner Erklärung zum Abschluss eines ggf. abgeschlossenen Vertrages. Der ggf. mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wäre aus oben genannten Gründen durch einen Irrtum oder/und eine arglistige Täuschung zustande gekommen (§§ 119, 123 Abs. 1, 142, 143 BGB).

Des Weiteren behalte ich mir vor, Ihr rechtswidriges Verhalten, das eine Verletzung des § 1 - Pflicht zur Preisangabe - der Preisangabenverordnung (PAngV) darstellt, bei den zuständigen Ordnungsbehörden anzuzeigen.



Mit freundlichen Grüßen
Quelle: http://www.kanzlei.de/mdrbericht.htm
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