Rechtliche Frage: Aufspürung von WLAN-Netzen

#0
09.01.2005, 20:22
Member

Beiträge: 16
#1 wie ist das eigentlich Rechtlich geregelt. Darf man WLAN-Netze aufspüren und benutzen? Die Benutzung ist nach meinem Gewissens ja verboten oder?

Wenn man jetzt so in Straßen rumfährt findet man bestimmt unzählige Netze? Darf man dann die Leute aufklären, wie offen ihr Netzwerk ist?
Seitenanfang Seitenende
10.01.2005, 21:58
Member
Avatar Laserpointa

Beiträge: 2176
#2 Hi,

also das aufspüren kann man ja eigentlich garnicht vermeiden, da der PC ja automatisch nach Netzwerken sucht....
Das Gratis Programm: Net-Stumbler spürt ja z.B. Netzwerke in der Umgebung auf.

Zitat

Generell ist es umstritten, ob das reine "Belauschen" eines ungeschützten Funknetzwerks strafbar ist. Bundesminister Otto Schily: "Das Suchen von offnen Funknetzen, indem man mit Auto und Notebook mit WLAN Karte herumfährt ist noch keine Straftat". Doch das sehen viele Juristen anders: Wer gezielt mit seinem Computer Daten eines fremden WLAN-Netzes abfängt, verstößt demnach bereits gegen das Telekommunikationsgesetz (§ 89 TKG). Auf das Belauschen von gefunkten Nachrichten stehen bis zu 2 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe. Auch wenn das Netz offen ist" erklärt Anwalt Ernst

Daten auspähen, kopieren etc ist natürlich verboten und strafbar § 202a StGB. Die Strafe droht nur, wenn die Daten "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert waren. Also etwas durch eine Verschlüsslung der Freiburger Rechtsanwalt Dr Stefan Ernst: "Wer unverschlüsselt Daten ausspäht bleibt nach § 202a StGB straffrei.

Nutzen von fremden Internetzugängen ist übrigens auch strafbar: (§265a StGB Leistungserschleichung).

Quelle 24/04 Computerbild
Greetz Lp
Dieser Beitrag wurde am 10.01.2005 um 22:01 Uhr von Laserpointa editiert.
Seitenanfang Seitenende
Um auf dieses Thema zu ANTWORTEN
bitte erst » hier kostenlos registrieren!!

Folgende Themen könnten Dich auch interessieren: