deutscher Führerschein |
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14.12.2010, 10:14
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Beiträge: 690 |
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14.12.2010, 12:33
Moderator
Beiträge: 6466 |
#2
Meine Meinung ?
Zitat Person A ist sich sicher, dass ihm eigentlich nix passieren kann, weil kein ausländisches Gesetz ein deutsches Dokument ungültig machen kann.Ungültig mach nicht, aber für ungültig erklären schon, sofern EU-Gesetze nicht widersprechen Zitat Er könnte dann ja so argumentieren, dass er damals seinen Führerschein registrieren lassen wollte und man ihm sagte, dass dies nicht mehr gemacht werden müsse und er deshalb davon ausgegangen ist, dass alles in Ordnung ist.Wenn Person A das schriftlich hat !? __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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Als Person A vor ein paar Jahren beim Wohnsitzwechsel ins Ausland angemeldet hat, wollte er auch seinen deutschen Führerschein registrieren lassen, weil er gelesen hatte, dass man das machen muss. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, dass dies nicht mehr gemacht werden müsse.
Person A kat keine Lust sich einen ausländischen Führerschein austellen zu lassen, weil das 50 Euro fürs Umschreiben, 50 Euro für den Arztbesuch kostet und der neue ausländische Führerschein dann auch wieder nur 10 Jahre gültig ist.
Person A hat zudem gelesen, dass in Deutschland bald auch auf 10 Jahre befristete Führerscheine eingeführt werden sollen. Die alten Führerscheine sollen aber weiterhin bis 2032 gültig bleiben.
Person A ist sich sicher, dass ihm eigentlich nix passieren kann, weil kein ausländisches Gesetz ein deutsches Dokument ungültig machen kann.
Hat Person A damit Recht? und könnte Person A sich nicht einfach dumm stellen, wenn er dennoch irgendwann einmal Probleme bekommen sollte? Er könnte dann ja so argumentieren, dass er damals seinen Führerschein registrieren lassen wollte und man ihm sagte, dass dies nicht mehr gemacht werden müsse und er deshalb davon ausgegangen ist, dass alles in Ordnung ist.