eBook "Geheimnisse der Sexual Magie" |
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18.09.2009, 17:26
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19.09.2009, 20:28
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#2
Ein Klick genügt m.E. nicht, um wirksam einen Vertrag abzuschließen.
__________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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21.09.2009, 22:58
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#3
So wie ich das sehe, hast du auf den Link geklickt und es steht da das man damit bestellt.
Ich wüsste nicht warum das per Klick nicht gehen sollte, solange es nicht da steht. Am besten immer lesen, bevor du handelst. Denn es ist für mich alles deutlich erkennbar. |
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22.09.2009, 16:51
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Beiträge: 4730 |
#4
Ich kann Dir erklären, warum das so nicht gehen sollte: Du hast keine Möglichkeit, die Bestellung rückgängig zu machen. Selbst bei dem 1-Click von Amazon hast Du immer noch die Möglichkeit, die Bestellung kurzfristig zu stornieren.
Außerdem ist es nicht gewährleistet, dass der Empfänger der Mail auch derjenige ist, der letztendlich der Empfänger der Wahre ist. Selbst wenn es so sein sollte, kann man immer noch versehentlich draufklicken. Auf jeden Fall wäre der Kaufvertrag, so er denn überhaupt zustande gekommen ist, anfechtbar. Ich schmeiß das mal ein paar Juristen zum Fraß vor, die sich damit besser auskennen, als ich @kawumm Wende Dich in dieser Frage am besten an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt. __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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22.09.2009, 19:52
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#5
Und wie ist es bei Dir weitergegangen?
Hast Du bezahlt oder ne Mahnung bekommen? |
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28.09.2009, 16:58
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#6
Ich hab die mail auch bekommen. Und 30 Minuten später die Bestellbestätigung. OHNE dass ich irgendwas geklickt hätte. Ich hatte beide emails nämlich erst eine Stunde später zusammen in der Inbox entdeckt.
Was mir auffällt: die Jungs kennen eine Adresse von mir (wenn auch ein paar Jahre schon nicht mehr gültig), obwohl ich niemals auf irgendeiner der websites, die in den emails genannt werden, war. Das unterscheidet die Sache etwas von normalem spam, und deswegen (und weil mittlerweile eine "Zahlungserinnerung" einflog) fand ich Ignorieren hier nicht die richtige Strategie: Ich habe einen Anwalt beauftragt, die Sache niederzuschlagen ("Ich habe nichts bestellt" etc.) Interessant wäre, ob ich noch mehr machen kann. Abmahnung wegen unverlangt zugesandter Werbung/Ware, oder so? Ich rieche bei denen wirklich kriminelle Energie. |
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23.11.2009, 10:38
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#7
Hallo zusammen,
auch ich habe angeblich eine Bestellung getätigt bei der u. g. Firma. Es geht diesmal um ein Ebook über Fabrikverkauf für 49 €. Dabei habe ich die zwar gelesen, aber nur gelöscht. Mittlerweile habe ich Post von einem Anwalt, der auch gleichzeitig inkasso macht...das ist schon dubios an sich. Die Rechtschutz sagt, ignorieren. Das Ganze ist nicht rechtmäßig und auf ein Verfahren lassen die es nicht angekommen. Hat jemand mittlerweile weitere Erfahrungen gemacht? Oder habt ihr gezahlt? einen Gruß dalässt. |
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23.11.2009, 21:07
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#8
Zitat LadyLion posteteIch wette, die haben sogar Recht __________ Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren. Der Grabsteinschubser |
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24.11.2009, 15:13
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#9
Mittlerweile habe ich erfahren, dass es kein Widerrufsrecht bei ebooks gibt, da diese ja sofort als Anhang geliefert werden.
Die Frage ist, ob ich nachweisen muss nichts angeklickt zu haben oder sie beweisen müssen, dass ich etwas angeklickt habe. Wie ist das Ganze bei den anderen weitergegangen? Gruß |
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24.11.2009, 21:49
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Beiträge: 4730 |
#10
Es bedarf es einer eindeutigen Willenserklärung, um einen Vertrag abzuschließen. Dies ist meines Erachtens nicht gegeben. Aber wie die RSV schon sagt: auf ein Verfahren lassen die es nicht ankommen. Das ist so eine Abzockmethode, die wohl kaum ein deutsches Gericht gutheißen würde.
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26.11.2009, 13:22
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#11
Ich habe eine Mahnung von ein Ra. Marquort aus Kiel erhalten auf ein ehemalige adresse wo ich zu letzt vor 7 jahr gewohnt habe. Ich habe mich heute bei Verbraucherzentralen beraten lassen. Ich sollte die Mahnungen einfach ignorieren bis ein gerichtliches Mahnverfahren warten was in der regel nie kommt. Falls doch wiedersprechen.
Gruss Doss |
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26.11.2009, 13:51
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#12
Würde ich auch so machen.
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28.11.2009, 23:32
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#13
Ich habe mal etwas genauer recherchiert und festgestellt, es gab bereits 2 Urteile, die ich finden konnte, bei denen die Richter die Sache anerkannt haben.
Leider war damit fast zu rechnen, da wohl juristischer Sicht ein normaler Kauf zustande kommt, wenn man etwas zustimmt und mit "OK" absegnet. Ich rate daher jedem die Sache von einem Anwalt prüfen zu lassen und nicht links liegen! Sonst kann es teuer werden mit den Gerichtsgebühren und dem Krimskram der noch für Advoakten draufgeht. |
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07.02.2010, 21:50
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#14
Hi,
nachdem die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Kontakt mit dem Anwalt aufgenommen hat, haben sie ihre Forderungen zurückgezogen! |
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hab leider auf den Link in folgender Mail geklickt und auch prompt eine Rechnungbekommen samt eBook.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Habe niemals an einem Gewinnspiel oder Umrage dieser Firma teilgenommen.
Für Hilfe wäre ich dankbar!
Hier die Mail:
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