#1
Die Briefwahl ist eine von mehreren Möglichkeiten seine Stimme bei diversen Wahlen abzugeben. Allerdings ist es auch die Variante, die am anfälligsten ist für Betrug. Gesetzlich geregelt ist die Briefwahl durch das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung bzw. das Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung. Es kommt darauf an, welche Wahl ansteht, auf der Landes- oder der kommunalen Ebene. Dies Briefwahl ist unabhängig von Ort und Zeit der Wahlurne, die sich im jeweiligen Wahllokal befindet. Sie besteht aus einem Behälter mit einem Schlitz in dem die Wahlzettel gefaltet oder auch im Umschlag eingeworfen werden. Nutzen sollte man diese Wahlform aber nur in Aussnahmefällen wie z.B. wenn man sich am Wahltermin im Urlaub befindet oder aus einem anderen wichtigen Grund. Die eigentliche Wahl ist (noch) eine freiwillige Angelegenheit. Es besteht also kein Zwang weder das Wahllokal aufzusuchen noch per Briefwahl die Stimme abzugeben. Der Ablauf ist ziemlich simpel. Sobald den Bürgern die Wahlbenachrichtigungskarte vorliegt, muss diese ausgefüllt an die betreffende Stelle zurückgesandt werden um damit die Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Stelle kann die Gemeinde-, Bezirks-, oder auch Stadtbehörde sein. Man sollte aber bedenken, dass der Postweg nicht gerade den sichersten Weg darstellt. Um die Unterlagen zu bekommen, muss zuvor ein Wahlschein ausgestellt werden, der dann im Wählerverzeichnis eingetragen wird. Es soll damit vermieden werden, das die Bürger doppelt ihre Stimme abgeben. Zum einen im Wahllokal und zusätzlich per Briefwahl. Die Unterlagen umfassen einen Wahlschein und natürlich den Stimmzettel sowie weitere Papiere. Der zuständigen Behörde müssen die Briefwahlunterlagen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale vollständig vorliegen. In ganz besonderen Fällen kann die Briefwahl auch noch am Wahltag beantragt werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit, die Stimmabgabe muss dann aber bis 18 Uhr erfolgt sein. Auch in der Schweiz haben Bürger die Chance per Brief ihre Stimmabgabe zu tätigen. Nur in Österreich ist es etwas schwieriger. Als Alternative zur Briefwahl stehen folg. Möglichkeiten zur Verfügung. Die Stimmabgabe vor dem eigentlichen Wahltermin (Wahltag), oder aber man wählt am Wahltag ein anderes Wahllokal, auch das Ausland hat Gültigkeit und kann daher in Betracht gezogen werden. Für alle die am Wahltermin im Krankenhaus,Altenheim u.ä. liegen, können durch einen Besuch der Wahlhelfer ebenfalls an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Die letzte Möglichkeit ist, der Bürger schickt einen Bevollmächtigten als Vertreter zur Wahl. Allerdings ist dies wohl die unsicherste Methode, da die Geheimheit nicht vollständig gewährleistet ist. Daher sollte diese Art die grosse Aussnahme bleiben. Das wichtigste ist bei der Briefwahl auf die rechtzeitige Abgabe zu achten.
Um auf dieses Thema zu ANTWORTEN bitte erst » hier kostenlos registrieren!!
Allerdings ist es auch die Variante, die am anfälligsten ist für Betrug. Gesetzlich geregelt ist die Briefwahl durch das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung bzw. das Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung. Es kommt darauf an, welche Wahl ansteht, auf der Landes- oder der kommunalen Ebene. Dies Briefwahl ist unabhängig von Ort und Zeit der Wahlurne, die sich im jeweiligen Wahllokal befindet. Sie besteht aus einem Behälter mit einem Schlitz in dem die Wahlzettel gefaltet oder auch im Umschlag eingeworfen werden.
Nutzen sollte man diese Wahlform aber nur in Aussnahmefällen wie z.B. wenn man sich am Wahltermin im Urlaub befindet oder aus einem anderen wichtigen Grund. Die eigentliche Wahl ist (noch) eine freiwillige Angelegenheit. Es besteht also kein Zwang weder das Wahllokal aufzusuchen noch per Briefwahl die Stimme abzugeben.
Der Ablauf ist ziemlich simpel. Sobald den Bürgern die Wahlbenachrichtigungskarte vorliegt, muss diese ausgefüllt an die betreffende Stelle zurückgesandt werden um damit die Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Stelle kann die Gemeinde-, Bezirks-, oder auch Stadtbehörde sein. Man sollte aber
bedenken, dass der Postweg nicht gerade den sichersten Weg darstellt.
Um die Unterlagen zu bekommen, muss zuvor ein Wahlschein ausgestellt werden, der dann im Wählerverzeichnis eingetragen wird. Es soll damit vermieden werden, das die Bürger doppelt ihre Stimme abgeben. Zum einen im Wahllokal und zusätzlich per Briefwahl. Die Unterlagen umfassen einen Wahlschein und natürlich den Stimmzettel sowie weitere Papiere.
Der zuständigen Behörde müssen die Briefwahlunterlagen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale vollständig vorliegen. In ganz besonderen Fällen kann die Briefwahl auch noch am Wahltag beantragt werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit, die Stimmabgabe muss dann aber bis 18 Uhr erfolgt sein.
Auch in der Schweiz haben Bürger die Chance per Brief ihre Stimmabgabe zu tätigen. Nur in Österreich ist es etwas schwieriger.
Als Alternative zur Briefwahl stehen folg. Möglichkeiten zur Verfügung. Die Stimmabgabe vor dem eigentlichen Wahltermin (Wahltag), oder aber man wählt am Wahltag ein anderes Wahllokal, auch das Ausland hat Gültigkeit und kann daher in Betracht gezogen werden. Für alle die am Wahltermin im Krankenhaus,Altenheim u.ä. liegen, können durch einen Besuch der Wahlhelfer ebenfalls an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Die letzte Möglichkeit ist, der Bürger schickt einen Bevollmächtigten als Vertreter zur Wahl. Allerdings ist dies wohl die unsicherste Methode, da die Geheimheit nicht vollständig gewährleistet ist. Daher sollte diese Art die grosse Aussnahme bleiben.
Das wichtigste ist bei der Briefwahl auf die rechtzeitige Abgabe zu achten.