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Dürfen Anwälte mir drohen?

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#0
27.06.2009, 17:53
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Beiträge: 6
#1 Hallo ;)
Bin erst 15 und geh mit dem Zug zur Schule..(VVS)
Ich habe einen Verbundspass und wenn ich es vergesse muss ich ja Zahlen.
Okay vergessen hab ichs ja aber ich wusste nicht ob ichs gezahlt hab und ich muss ja auch nur 5€ zahlen. Letztens kommt ein Brief von den Anwälten Mumme & Partner und meint ich hätte vor 5 Monaten kein Geld gezahlt und bedroht mich dass wenn ich das Geld (93 €) nicht Zahle es schlimm für mich sein wird. Ich weiß nichmal ob es echte Anwälte sind denn das Brief sieht nicht sehr Orginell aus. Ich muss jetzt 93€ zahlen. Dürfen mich Anwälte bedrohen, muss ich das Geld zahlen? und muss das Brief nicht an meine Erziehungsberechtigte kommen?
Ich bitte um Hilfe
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27.06.2009, 18:11
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#2 Wie wärs wenn du mit deinen Eltern drüber redest! Das ist glaub ich das beste !!!
__________
Mein Leben verläuft streng nach Murphys Gesetz
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27.06.2009, 18:12
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#3

Zitat

chrischahn87 postete
Wie wärs wenn du mit deinen Eltern drüber redest! Das ist glaub ich das beste !!!
Nein denk ich nicht ;)
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27.06.2009, 19:26
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Beiträge: 176
#4 Du hattest eine Rechnung über 5 Euro? Sind denn in den 5 Monaten noch andere Mahnungen gekommen?

Ansonsten würde ich beim Verbund anrufen, mich entschuldigen, oder wenn es eine Geschäftsstelle gibt, das Geld gleich bar vorbeibringen. Die 5 Euro meine ich, nicht die 93.

Für eine rechtliche Einschätzung würde ich mich, wenn der erste Vorschlag nichts bringt, an einen Verbraucherschutzverein wenden.
__________
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27.06.2009, 20:54
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#5 ich denke, du redest über erhötes beförderungs entgelt?
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=486
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28.06.2009, 01:39
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Avatar Gool

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#6

Zitat

qizOsh_ postete

Zitat

chrischahn87 postete
Wie wärs wenn du mit deinen Eltern drüber redest! Das ist glaub ich das beste !!!
Nein denk ich nicht ;)
Oh doch! Du bist erst 15 und somit nicht geschäftsfähig. Die Anwälte müssen sich eigentlich an Deine Eltern/Erziehungsberechtigten wenden, wenn sie das Geld haben wollen.

Wäre ja noch schöner, wenn man Kinder einfach so abzocken könnte...
__________
Dies ist eine Signatur! Persönlicher Service: Du kommst aus Berlin? Dann melde Dich per PN bei mir, evtl. können wir einen Termin vereinbaren.
Der Grabsteinschubser
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28.06.2009, 13:59
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#7

Zitat

chrischahn87 postete
Wie wärs wenn du mit deinen Eltern drüber redest! Das ist glaub ich das beste !!!
Ich lebe nicht bei meinen Eltern. Bei meiner Oma ;)
Und ich will keine Größere Last für sie sein .. ;)
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28.06.2009, 14:04
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#8

Zitat

Zur Hölle postete
Du hattest eine Rechnung über 5 Euro? Sind denn in den 5 Monaten noch andere Mahnungen gekommen?

Ansonsten würde ich beim Verbund anrufen, mich entschuldigen, oder wenn es eine Geschäftsstelle gibt, das Geld gleich bar vorbeibringen. Die 5 Euro meine ich, nicht die 93.

Für eine rechtliche Einschätzung würde ich mich, wenn der erste Vorschlag nichts bringt, an einen Verbraucherschutzverein wenden.
Nein ich hatte eine Rechnung von 5 € nicht über und ich hab dort angerufen und gefragt warum sie keine Mahnung geschickt haben und sie haben gemeint dass man keine keine Mahnung zu schicken braucht.. Also haben sie gleich den anwalt arangiert. würden sie die 5 Euro Akzeptieren? Sie wollen ja bestimmt die 93 Euro.. Aber was mich nervt ist immernoch dass sie keine Mahnung geschickt haben und gleich einen Anwalt schicken ..

ich bedanke mich jetzt schon für ihre Antwort. ;)
Dieser Beitrag wurde am 28.06.2009 um 14:19 Uhr von qizOsh_ editiert.
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28.06.2009, 14:05
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#9

Zitat

virenfinder postete
ich denke, du redest über erhötes beförderungs entgelt?
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=486
Ja genau ;)
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28.06.2009, 16:35
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#10 ist doch egal, sag deinen ältern bescheid, du wirst eh nciht zahlen müssen, wahrscheinlich.
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01.07.2009, 16:27
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#11

Zitat

virenfinder postete
ist doch egal, sag deinen ältern bescheid, du wirst eh nciht zahlen müssen, wahrscheinlich.
Denk ich eher nicht , muss bestimmt bezahlen : )
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01.07.2009, 21:00
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#12 lies den link. du musst wahrscheinlich nicht zahlen.
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02.07.2009, 01:21
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Beiträge: 177
#13 Also mit 15 bist Du definitv nicht geschäftsfähig und einfach so Beträge in die Welt hiausschreien geht wohl auch nicht, es gibt festgesetzte Mahnstufen, gerade damit aus 5€ nicht nach 5 Monaten Funkstille 93€ entstehen. Oder gab es da vielleicht eine Frist a la "zahl die 5 € Bearbeitungsgebühren oder es kommt ein erhöhtes Beförderungsentgeld auf dich zu"? - Damin wären die 93€ ja noch völlig ohne Mahnverfahren behaftet.

Übrigens: eine widerrechtliche Drohung, also das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt, ist grundsätzlich nicht erlaubt und ein Anfechtungsgrund, das aber, da hier in D ja nix öffentlich gesagt werden darf und ich den Fall auch nicht kenne ganz frei als Info am Rande :-)

Alles in Allem: Du solltest das ganze an deinen Erziehungsberechtigten weitergeben, der auch den Vertrag abgeschlossen hat!
__________
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