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DNA Vaterschaftstest - Kosten, Recht, Informationen

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#0
13.01.2009, 19:00
JustinHH
zu Gast
#1 Hallo Jungs,

um es kurz zu machen und ohne viel herumzureden, ich hab ein Problem.
Leider habe ich Vermutungen ein uneheliches Kind von meiner Frau zu haben, da im Augenblick einige Ungereimtheiten ans Licht kommen.

Daher möchte sich gerne über DNA Vaterschaftstests informieren.
Besonders wichtig für mich ist, kann ich den Vaterschaftstest unauffällig machen und ist der vor Gericht gültig?

Dankbar für jede Hilfe, euer Justin
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14.01.2009, 22:46
Member
Avatar BBunny

Beiträge: 166
#2 hab hier mal ein paar Infos zum Vaterschaftstest, hoffe, die helfen.

Zitat

Die Definition von Vaterschaftstests ist, "Abstammungsgutachten", dieses dient dazu zweifelsfrei festzustellen, ob eine biologische Verwandtschaft zwischen Vater und Kind besteht. Mittlerweile liegt die Genauigkeit dieser Analyse bei 99 ,9% und bedeutet die eindeutige Sicherheit.

In der Regel benötigt man für den DNA Vaterschaftstest einen Schleimhautabstrich des Vaters und des Kindes ,wenn möglich sogar der Mutter. Laut des Gerichtsurteils (OLG Nürnberg,4W4074/95 vom 3.1.96) darf die Mutter das DNA Material /Blutentnahme nicht verweigern.Laut Gericht ergibt sich für das Kind durch das Nichtwissen wer sein Vater sei,Probleme wie zum Beispiel in Erbrechtsfragen,als auch in Bezug auf dessen Persönlichkeitsentwicklung,da es sich mit dem Vater nicht identifizieren könne.
Dieser Abstrich erfolgt mit Hilfe eines Wattestäbchens im Mund.
Man verwendet die PCR-Methode (Polymerase-Ketten-Reaktion). Daraus wird dann das Molekül der Erbinformationen isoliert ,welche bei jeder Person einzigartig sind, jedoch nach Verwandtschaftsgrad eindeutige Ähnlichkeiten aufweist. In den Abschnitten der DNA sind sogenannte Repetitive Sequenzen ,die mehrfach wiederholende Einheiten aufweisen. Diese Allelen (Merkmalsausprägungen) werden analysiert und verglichen.
Das Kind hat jeweils die Hälfte der Merkmalsausprägungen vom Vater, die andere Hälfte von der Mutter .Die Allelen müssen bei einem Kind ,wenn diese nicht mit der Mutter übereinstimmen ,mit dessen des Vaters stimmig sein ,um dessen Vaterschaft nachzuweisen.

Die Vaterschaftstestkosten fallen sehr unterschiedlich aus. Man sollte mit Kosten von 200-600 Euro rechnen.(Bioanalyticks 250,- Euro,werden in Apotheken verkauft,DelphiSeq 139 uro, humatic AG 490,00 Euro auch in Apotheken) Vaterschaftstest -unkommerziell hat eine eine Liste herausgebracht. Allerdings gibt es bei privaten Laboren keine speziellen Anforderungen an die Qualität des Tests und des Gutachters. Gerade in diesem Bereich hat sich ein florierender Markt eröffnet und billige Vaterschaftstests werden immer häufiger angepriesen. Laut des Magazins Öko-Test (11/2003) waren 9 von 10 Laboren nicht qualifiziert um die Tests durchzuführen. Neun wurden mit „ ungenügend“ bewertet ,eins davon mit „befriedigend“ .Zudem fand das Magazin noch heraus das sich kein Labor an die Richtlinien der Ärztekammer gehalten hatte .Alle getesteten Institute hatten aber darauf hingewiesen, dass diese billigen Vaterschaftstests nicht vor Gericht verwendet werden können.
In der Regel dauert es 10 Werktage bis das Ergebnis des Vaterschaftstests vorliegt, bei vielen Anbietern ist es auch möglich auf Wunsch eine andere Sendungsadresse anzugeben, um die Diskretion einzuhalten.
Im Gegensatz dazu sind die rechtsmedizinischen Institute zu sehen.
Die dort arbeitenden Gutachter sind wissenschaftlich akkreditierte Gutachter, die immer die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigter einholen.
Dies umschreibt dann auch den gerichtlichen Vaterschaftstest. Ohne richterlichen Beschluss darf die Abstammung eines Menschen nur mit seiner Einwilligung oder der seiner Sorgeberechtigten untersucht und festgestellt werden.

Im Antrag müssen die zu untersuchenden Personen mit der Anschrift, Vor- und Familiennamen und Geburtsdatum angegeben sein. Diese müssen sich durch Personalausweise legitimieren , möglichst mit Lichtbild. Die Bundesärztekammer befürwortet eine Blutentnahme für den Test.

Ein "heimlich" durchgeführter Vaterschaftstest ist in Deutschland rechtswidrig aber auch nicht strafbar. Das bedeutet aber nicht dass die Durchführung "erlaubt" ist, die Verwendung des Genmaterials des Kindes verstößt gegen das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht hat anerkannt das das Recht des Kindes vor dem Recht des Vaters zu wissen wer sein Kind ist überwiegt. Es ergibt sich aber daraus keine Strafanzeige, als Folge wird ein "heimlicher" Vaterschaftstest nicht vor Gericht anerkannt.
Ein Gesetzvorhaben der Bundesjustizministerin sieht vor "heimliche" Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen. Dann würde dies strafbar. Dies Gesetz ist aber 2009 nicht stimmig angenommen worden
Rechtlich hat man die Möglichkeit durch das Vaterschafts- Klärungsverfahren(§1578a BGB) die Vaterschaft klären zu lassen ,man ist nicht an bestimmte Fristen gebunden. Ziel dabei ist es die Einwilligung der Mutter bzw. des Kindes in eine Untersuchung durch Gerichtsbeschluss zu bekommen .Das zweifelnde Familienmitglied hat das Recht die Vaterschaft anzufechten ,auch ohne vorgeschaltetes Klärungsverfahren. Für die Anfechtung gibt es eine Zeitfrist von 2 Jahren, die gehemmt ist , so lange das Klärungsverfahren läuft.
BBunny
__________
Vier von drei Deutschen können nicht richtig rechnen!
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31.03.2010, 17:07
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Beiträge: 2
#3 Eine gute Zusammenfassung der aktuellen Lage zu den Möglichkeiten einen Vaterschaftstest durchzuführen findest Du bei der bj-diagnostik GmbH (Siehe Vaterschaftstest vor Gericht und dann weiter zu den "rechtlichen Hinweisen"). Heimliche Tests sind seit 1. Februar 2010 verboten, auch wenn einige unseriöse (z.T. auch deutsche Labore) aus dem Ausland weiter Tests einwerben - der Kunde macht sich dennoch strafbar. Also einen Test unauffällig machen, der vor Gericht gilt - keine Chance.
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31.03.2010, 17:10
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Beiträge: 2
#4 Zu dem oben genannten Hinweis zum Ökotest. Die Zeitschrift wurde für diesen Artikel vom DEUTSCHEN PRESSERAT gerüft, denn das ganze war wohl von der Konkurrenz lanciert - unfaßbar, daß man nicht mal mehr Zeitschriften wir Ökotest trauen kann. Artikel dazu gab es sogar in der Süddeutschen Zeitung. Das Labor "id-labor" aus Mainz hat dazu einen Hinweis unter News auf seiner Website.
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31.03.2010, 17:55
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Beiträge: 1
#5 Ein privater Test ist günstiger als der der mir genannten rechtsmed. Labore/Institute:
- für das Gericht ok, wenn Proben beim Arzt oder im Labor unter Zeugen entnommen werden
- keine Blutentnahme, was besonders Babies doch viel angenehmer ist. Die meisten Gerichte bestehen nicht mehr auf einer Blutentnahme, denn der Speicheltest ist völlig ausreichend und eine Manipulation der Proben bei der Entnahme durch einen Zeugen wie den Arzt doch ausgeschlossen
- Test ist wie gesagt günstiger
Das Gendiagnostikgesetz ist doch nun auch in Kraft getreten und regelt klar, wer Abstammungssachverständiger sein darf (Naturwissenschaftler von der Hochschule). Labore müssen auch ab 2011 zertifiziert sein, also gibt es keine Probleme mit der Qualität.
Außerdem regelt es auch Aufklärung und Einwilligung. Die machen private Labore nach Gesetz genauso wie die rechtsmed. Institute. Also kein Unterschied.
Ein Test ist mW. für ca. 250 Euro gut zu haben, dazu kommen evt. noch geringe Kosten für den Arzt.
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31.03.2010, 21:20
Administrator
Avatar Lukas

Beiträge: 1743
#6 Hallo Erich1, Hallo Labber, wieso verwendest Du einen Doppelaccount?
__________
Gruß Lukas :yo
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30.07.2010, 14:32
...neu hier

Beiträge: 9
#7 Ich habe vor etwa 3 Monten ein Vaterschaftstest bei DNA24 http://www.dna-24.de machen lassen für etwas über 300 Euro. Da leider ein heimlicher Vaterschaftstest nicht mehr möglich war muste ich einen Rechtsanwalt einschalten. Das war ganz schön belastend!!! Schluss endlich hatte Sie eingewilligt (Da man(n) /frau sich einem Test nicht mehr verweigern können und letztendlich vom Familiengericht angeordnet wird) Nun bin ich schwarz auf weiss Vater. Muss ich auch erst mal mit klar kommen ....
Wenn es irgendwie geht sollte man sich diesen Stress nicht antun, kann schon echt eine Achterbahnfahrt sein.
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10.07.2012, 20:12
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Beiträge: 2
#8 Richter können den DNA-Test für ungültig erklären!

Ein Richter am AG Idstein vertrat in einer Entscheidung über eine Unterhaltssache ernsthaft die Auffassung, die unbefleckte Empfängnis sei 'wissenschaftlich nicht auszuschließen', zumal die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes 'zu einem nicht unerheblichen Teil' auf der Erscheinung der jungfräulichen Geburt beruhe. Der Richter übernahm damit - ohne die Hilfe eines medizinischen Gutachters und 'nur auf seinen eigenen Sachverstand gestützt' - die Behauptung der Kindsmutter, sie müsse vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein, was zur Folge hatte, dass der durch einen DNA-Test als Kindsvater ausgeschlossene derzeitige Ehemann zu Unterhaltszahlung verpflichtet wurde. (vgl. http://www.jurawiki.de/UnbefleckteEmpf%C3%A4ngnis, auch Süddeutsche Zeitung vom 06.09.2000.)
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11.07.2012, 08:22
Member
Avatar TurnRstereO

Beiträge: 1543
#9 Hättest ruhig dazuschreiben können, dass dieser Richter 84 Jahre alt ist und dies sein letzter Fall war und er seitdem betreut wird um seine Alzheimer auszuleben.....

T S
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29.06.2014, 00:15
...neu hier

Beiträge: 6
#10 Wie sagt " Frau " : Männer denken mit dem Sch..... sorry.
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