Sms Internetfalle |
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30.07.2008, 23:41
...neu hier
Beiträge: 2 |
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31.07.2008, 00:00
Member
Beiträge: 519 |
#2
also zu solchen Themen hats hier unmengen an beiträgen.
Also ich denke es sollte dir doch schonmal klar sein, das keiner kostenlos SMS anbietet, ohne eine gegenleistung ?! Wie alt bist du eigentlich ? Also zalhen hätte ich nicht gemacht, eher abwarten, weil vor Gericht würden die eigentlich nicht gehen, denn jetzt habt ihr 144€ dafür egzahlt, udn nutzs du s auch noch ? Deine Eltern hätten es dann abstreiten können, das du minderjährig und somit nicht Vertrags-berechtigt bist, und somit nix zalhen ! Was soll man die jetzt eigentlich noch helfen ? Gezalh hast du ja schon... |
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31.07.2008, 00:55
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Themenstarter Beiträge: 2 |
#3
Ich werd am 11. august 17 ..
schon haben wir gezahlt aber es is jetz ne 2. rechnung gekommen.. helfen indem mir jemand villt sagen kann ob das nur ne scheinfirma is oder ob ich gar nicht reagieren soll? |
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31.07.2008, 10:33
Member
Beiträge: 1543 |
#4
Zitat DeeKay posteteJo, das ist wohl das Problem. Somit ist die Falle zugeschnappt und da wieder rauskommen wird nicht einfach denke ich. Es ist immer wieder das selbe mit diesen Abzockern. Sie behaupten einfach, dass ein Vertag zustande gekommen ist... [Aber man bedenke: Wer eine Forderung stellt, muss im Zweifel beweisen, dass sie ihm zusteht.] Und nun kommt Max Mustermann und zahlt um Ruhe zu haben. Duch die Zahlung [welche man auch als Konkludente Handlung bezeichnet] wird aber jedes Gericht wohl zuerst mal von einer bestimmten Willenserklärung des Max Mustermann ausgehen. Nämlich, dass Max Mustermann den Vertrag eingegangen ist / eingehen wollte. (Sonst hätte er ja nicht ((wie vereinbart)) bezahlt. Also ich bin kein Anwalt und das soll keine Rechtsberatung sein (darf ich ja auch nicht).. aber um das nochmal zu klären: NICHT ZAHLEN! WER ZAHLT HAT ERST MAL DEN SCHWARZEN PETER. NICHT KÜNDIGEN! WER KÜNDIGT HAT ERST MAL DEN SCHWARZEN PETER. Maximal nur Wiederspruch einlegen bzw. denen sagen, dass kein Vertag zustande gekommmen ist. Wie bereits oben geschrieben: Wer eine Forderung stellt, muss im Zweifel beweisen, dass sie ihm zusteht. TS |
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11.09.2008, 12:11
Member
Beiträge: 18 |
#5
Diese Abzockerfirmen tummeln sich gerne auf Seiten, die sehr gut besucht sind:
Downloadseiten,Rezepte,hausaufgaben etc. Bin selber auf sowas reingefallen. Mahnungen per Mail, Manhnungen vom Inkassobüro, und schlieslich n Brief vom Anwalt. Dieser Anwalt hat von mir ne Mail bekommen mit der Ankündigung einer Strafanzeige wegen Nötigung nebst Meldung an die zuständige Anwaltskammer, seit dem ist Ruhe. Es sind immer die gleichen Firmen, die dahinter stecken; die machen unter neuem Namen munter weiter. Ich kann nur jedem empfehlen, sich nicht von deren Drohgebärden einschüchtern zu lassen, und im Zweifelsfall sich von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. Sämtliche Verträge mit solchen Firmen sind eh nichtig, da lt. deutschem Recht die Kosten transparent auf der Startseite deutlich gemacht werden müssen. Das machen die nicht, und verstoßen damit gegen geltendes Recht. So geschlossene Verträge sind nichtig. LG, Auggie __________ Du hast keine Chance,aber nutze sie! |
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Also ich habe folgendes problem..
Ich habe mich mal bei einer seite angemeldet (www.die-free-sms-seite.com)
sei angeblich alles kostenlos..
Nach ein paar tagen kan eine e-mail ich solle 99 euro zahlen und das ich ein
24 monats abo abgeschlossen habe.
Habe darauf erst nicht reagiert und dann kamen 2 mahnungen und ich solle 144 euro zahlen..
Dann kam das Problem ich bin minderjährig und habe mich mit falschen daten angemeldet!
Nach der 2. mahnung hat meine mutter dann gezahlt bis ich dann heute wieder eine e-mail bekommen habe wo darin steht ich hätte mit der ersten zahlung das 24 monats abo bestätigt??! HÄÄ???!
Ich hab gelesen das das eine betrugs seite oder sowas ist wollte deswegen hier mal nachfragen ob mir jemand weiter helfen oder einen rat geben kann
wäre nett danke schonmal im vorraus.