SchülerÜberwachung Am Pc

#0
27.03.2006, 11:58
...neu hier

Beiträge: 1
#1 Für Schüler, Leherer und Direktoren !

Dieses Thema behandelt speziell die ÜBERWACHUNG von ARBEITSPLÄTZEN und AUSBILDUNGSPLÄTZE in SCHULEN und anderen FIRMEN / EINRICHTUNGEN.

Nachdem ich mich hier durch viele der Forentopics durchgelesen haben muss ich mit erschrecken feststellen, das hier zum Thema Datenschutzgesetz und Privatsphäre einiges scheinbar nicht befolgt wird (wahrscheinlich wegen Unwissenheit).

Das generelle Problem im Bezug auf Überwachung Anderer, durch Programme wie z.B. MasterEye etc., ist:

Es ist generell untersagt, solche Programme ohne (schriftliche!!!) Einverständniserklärung des Computernutzers zu verwenden.

Nachteil für Schulen ist:
Die meisten Schüler sind nicht "voll geschäftsfähig". Ich denke mal das jeder weiß was das ist.

Das Datenschutzgesetz greiff überall da, wo sensible, personenbezogene [...] und sonstige schützenswerte daten behandelt werden...!

Wenn z.B. ein Schüler im Computerraum seiner Schule seine E-Mails abruft, dann darf der Lehrer während des Vorgangs NICHT auf seinen Rechner zugreifen!

FÜR DIREKTOREN:
Hier gilt nicht der Grundsatz:
"Schüler sollen nicht im Unterricht E-Mails abrufen, sondern:
Die Schule muss die Möglichkeit verwehren, also den Zugang zu solchen Mitteln sperren.

Ist schwer, wenn nicht unmöglich.

Unsere Schule (Privatschule) hat aufgrund der Klage eines Schülers eine Strafe von 7500 € bekommen (der Einspruch, ohne Aussicht auf Erfolg, läuft noch).

Naja, wie dem auch sei...

Es gibt generell nur 2 wirklich sinnvolle Möglichkeiten:

ENTWEDER:

Im Internet alles zulassen und sich darüber ärgern das diverse Schüler nicht oder nur kaum lernen.

ODER:

Die Seiten, die für die Schüler, oder für diese Unterrichtsstunde wichtig sind, rechtzeitig vorher spiegeln, also offline verfügbar machen, und das Internet während der Stunde abschalten.

Ich kann mir kaum vorstellen das es normale Schulen gibt (also 5te bis 10te Klasse), wo im Unterricht der Zugang zum kompletten I-net von nöten ist...


MfG,
SToNI

Quellen:
Datenschutzgesetz, diverse BGH Urteile und BVG Urteile
Seitenanfang Seitenende
27.03.2006, 16:00
Member

Beiträge: 21
#2 wenn in einer dienstvereinbarung und arbeitsanweisung es ausdrücklich verbieten priv. mails zu schreiben bzw. im internet zu surfen, sowie bei begründetem verdacht und einverständnis betriebsrates bin ich mir nicht mehr so sicher...keine dauernde überwachung natürlich, aber im verdachtsmoment.
die mails fallen zudem auch unter das postgeheimnis u. persönlichkeitsrecht.

"ist schwer aber unmöglich"-> bin ich anderer meinung
proxy einrichten und alles vorher sperren bis auf seiten, die ich freigebe am proxy
Dieser Beitrag wurde am 27.03.2006 um 16:12 Uhr von greenhorn78 editiert.
Seitenanfang Seitenende
27.03.2006, 17:14
Moderator
Avatar hevtig

Beiträge: 2312
#3 Genau, das Problem ließe sich mit einer Whitelist erschlagen.

Das Problem des Datenschutzes, bzw. des Postgeheimnisse ist natürlich unangenehm. Seltsam, daß sowas noch nicht an die Öffentlichkeit gekommen ist. Das Problem sollte ja wahrscheinlich viele Schulen betreffen, auch wenn ich mich aus meiner damaligen Schulzeit auch nicht an sowas, wie MasterEye erinnern kann.
Eine vorherige Regelung, die von den Schülern unterschrieben werden muss wäre da evtl. sinnvoll.
__________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage??
Sag NEIN zu HD+/CI+ - boykottiert die Etablierung von HD+/CI+!
Seitenanfang Seitenende
27.03.2006, 18:11
Member

Beiträge: 21
#4 meiner meinung hat das o.g. bis auf die überwachung und auswerten mit einem tool wenig mit dem datenschutzgesetz zu tun.

bei deinem fall geht es eher um das persönlichkeitsrecht und postgeheimnis.

die ganze sache klingt aber interessant und wundert mich auch, das man davon ncihts gehört hat, aber vielleicht kannst du mal ein aktenzeichen von diesem urteil posten.

sensible daten: Besonders geschützt werden so genannte sensible Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG, nämlich Daten über rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit und das Sexualleben.

personenbezogene daten: Geregelt wird der Umgang mit personenbezogener Daten. Daten sind personenbezogen, wenn sie persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person beschreiben. Dazu genügt es, wenn die Person nicht namentlich benannt wird, aber bestimmbar ist (beispielsweise: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse beim Surfen, Personalnummer).

das problem war bestimmt "nur" der zugriff ohne genehmigung, hätte der remote client vorher nachgefragt ob der zugriff erlaubt wird, hätte die schule auch weniger probs gehabt. diese einstellung gibt es glaub in fast allen remote tools und sollte aktiviert werden
Seitenanfang Seitenende
27.03.2006, 20:57
Moderator
Avatar joschi

Beiträge: 6466
#5

Zitat

9. Sollte ich meine Angestellten oder Andere informieren, dass sie überwacht werden?
Ja. Die Software-Lizenzvereinbarung verpflichtet Sie jeden zu informieren, der mit der PC Überwachungssoftware Orvell Monitoring überwacht wird! Sie machen sich bei Nichtbeachtung im Sinne von §201, §202 StGB strafbar. Bei Verwendung der Software in anderen Ländern müssen Sie sich über die dortigen gesetzlichen Bestimmungen informieren und diese beachten.
aus der FAQ von http://www.protectcom.de

Ich denke, dass die Rechtslage bei PC/Netzwerk-Überwachungs-Programmen anderer Hersteller ähnlich ist.
Danke an stoni für diesen interessanten Beitrag !
__________
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