Pseudonym - Realnamen - Persönlichkeitsrecht |
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06.02.2005, 17:10
...neu hier
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05.03.2005, 17:34
Member
Beiträge: 209 |
#2
Leider weiss ich auch nichts genaueres aber mich interessiert das auch.
Frage ist inwieweit es ein geschlossener bereich ist bzw welcher personenkreis zugang erhält. Ein normales internetforum wo sich jeder anmelden kann, ist so privat ja nun auch nicht. Frage ist auch, wieviele Daten veröffentlicht wurden. Wenn kompletter name dort steht ist das sicher nicht korrekt. |
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ich habe schon ein wenig rumgesucht (hier und bei meinem Freund google), allerdings noch nichts gefunden.
Wenn jemand ein Forum hat und ein UserY dort einen anderen UserX (der in dem Forum nicht schreibt, aber den die Anwesenden im Forum aus anderen Foren kennen) das Pseudonym mit dem realen Namen und Wohnort der Person in Zusammenhang bringt, würde ich mal vermuten, dass da Rechte verletzt werden.
Das schließe ich aus diesem:
Quelle: http://www.realname-diskussion.info/faq.htm#17
Zitat:
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Stellt jemand ohne Zustimmung des Betroffenen einen Zusammenhang zwischen einem pseudonym verfaßten Artikel und der Identität des Autoren her, indem er z.B. innerhalb einer Antwort personenbezogene Daten veröffentlicht, so stellt diese Verknüpfung eine unzulässige Datenverarbeitung und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die den Betroffenen berechtigt, seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung zu wahren. Im Falle eines nachgewiesenen Schadens ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz verpflichtet.
Das öffentliche Aufdecken pseudonymer Autoren stellt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und ist kein Kavaliersdelikt.
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Der betroffene UserX (dessen Daten in diesen Zusammenhang gebracht wurde) hat nicht in diesem ForumX , aber in vielen anderen Foren unter Pseudonym gepostet. Alle Schreiber in dem ForumX lesen und schreiben auch in den anderen Foren, wo dieser UserX unter seinem Pseudonym postet. Das Forum war frei zugänglich.
Der UserX hat dann den Verfasser des Postings - UserY - aufgefordert, die entsprechenden Daten aus dem Posting zu entfernen.
Das Forum ist nun passwortgeschützt. Der betroffene UserX hat natürlich keines und es bekommen auch nur ausgesuchte Personen das Passwort zu diesem Forum. Was mich nun interessiert ist, ob die im Zitat angesprochene Persönlichkeitsverletzung nur für öffentlich und allen zugängigen Seiten gilt oder eben auch für "geschlossene" Bereiche.
Weiß da jemand bescheid?
Viele Grüße
gipsy