[Entwurf] Widerrufschreiben Speicherung pers. Daten...

03.06.2003, 20:55
Administrator
Avatar Lukas

Beiträge: 1743
#1 Hi

bin gerade mal wieder auf was nettes gestossen, um Leute, die einen mit zuviel Werbung etc. vollschiessen abzuschrecken: und zwar ein genial formulierter Standardtext ;)

Dieser Brief eignet sich gleichermaßen im Einsatz gegen unverlangt zugesendete Werbung per Briefpost und per Email. Bei Einsatz gegen Briefpost-Werbung empfiehlt es sich, ebenfalls per Briefpost zu antworten. Es spricht zwar nichts dafür, daß Email einen geringeren Stellenwert hat als SnailMail, in der Praxis jedoch nehmen viele Firmen Briefpost bedeutend ernster als Email. Bei Einsatz gegen Email ist der Versand als Mail adäquat. Allerdings sollte man sich seine Gegner sorgfältig aussuchen - als Autoreply gegen jedweden Spam wird er dem Urheber in erster Linie als Adressenverifikation dienen. Nur deutsche Spammer müssen sich an die darin formulierten Forderungen gebunden fühlen - das allerdings völlig zurecht...

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig;)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)
also bei mir hat dieser Brief doch tatsächlich Wirkung gezeigt ;)
viel Erfolg bei der Verwendung!
__________
Gruß Lukas :yo
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14.08.2003, 12:28
Member

Beiträge: 1516
#2 Wie sieht es eigentlich aus wenn ein Junkmail aus einen Eu Land kommt?
Das Schreiben oben ist ja nur für Deutschland gültig. Hat die Eu da einheitliche Gesetzte oder kann jedes Land das machen wie es möchte?

Im moment bekomme ich Spam aus Italien ;).
__________
°<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_}
Seitenanfang Seitenende
14.08.2003, 17:23
Member

Beiträge: 37
#3 Ein Entwurf für den Landesdatenschutzbeauftragten wäre hier auch nicht schlecht. Ich wette, nur einer von zehn antwortet auf diese Forderung zurück. Lucky-Casino, Heisse Sarah und Co. werden diese Aufforderung in den Papierkorb schmeissen...

Grüsse
Seitenanfang Seitenende
14.08.2003, 17:49
Member
Avatar Camille

Beiträge: 146
#4 auch noch 2 gute Texte, auf die ich auch schon prompt Reaktion bekommen habe:

Zitat

Aufforderungsschreiben zur Unterlassung weiterer E-Mail-Werbung
- weiche Fassung; ohne Aufforderung, sich einer Vertragsstrafe zu unterwerfen -


Firma ...
- Geschäftsleitung -
Strasse / Hausnummer
PLZ / Ort


Betr. Ihre E-Mail vom ... betreffend (Titel/Inhalt der E-Mail)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am ... (Datum) eine E-Mail zu Werbezwecken mit dem Titel/Inhalt ... an mich geschickt. Ich füge sie Ihnen diesem Schreiben bei. Die E-Mail-Adresse des Absenders lautet: ...

Ich habe diese E-Mail weder angefordert noch mich sonst Ihnen gegenüber mit der Zusendung von E-Mails mit kommerziellen Inhalten einverstanden erklärt. Ich habe auch keinen Anlass dafür gegeben, dass Sie eine Einwilligung hätten annehmen können.

Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails eine unzulässige Belästigung dar. Sie haben dadurch mein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Mir stehen deshalb Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 823 Absatz 1, 1004 BGB zu.

Ich fordere Sie daher auf, es ab sofort zu unterlassen, weitere E-Mails mit kommerziellem Inhalt an meine E-Mail-Adresse zu senden und meine E-Mail-Adresse aus Ihrem Verteiler zu löschen. Sollten Sie mich weiterhin auf diese Weise belästigen und meine Rechte verletzen, werde ich meinen Anwalt beauftragen und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen sowie insbesondere Schadensersatz verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift / Ort, den ... (Datum)


Zitat

Aufforderung zu strafbewehrter Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung
- Weiteste, härteste juristische Abwehr, der Teil: „Schadensersatzforderung“ kann auch ganz oder teilweise gestrichen werden -


Firma ...
- Geschäftsleitung -
Strasse / Hausnummer
PLZ / Ort


Betr. Ihre E-Mail vom ... betreffend (Titel/Inhalt der E-Mail)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am ... (Datum) eine E-Mail zu Werbezwecken mit dem Titel/Inhalt ... an mich geschickt. Ich füge sie Ihnen diesem Schreiben bei. Die E-Mail-Adresse des Absenders lautet: ...

Ich habe diese E-Mail weder angefordert noch mich sonst Ihnen gegenüber mit der Zusendung von E-Mails mit kommerziellen Inhalten einverstanden erklärt. Ich habe auch keinen Anlass dafür gegeben, dass Sie eine Einwilligung hätten annehmen können.

Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails eine unzulässige Belästigung dar. Sie haben dadurch mein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Mir stehen deshalb Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 823 Absatz 1, 1004 BGB zu.

Die Rechtsprechung gesteht Ihnen zu, dass Sie einen Prozess durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abwenden können. Durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird nämlich die Wiederholungsgefahr beseitigt. Ich füge Ihnen deswegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Unterschrift bei. Sie können auch einen anderen Wortlaut formulieren. Wenn Sie selbst formulieren, muss Ihre Erklärung jedoch sinngemäß gleich lauten wie der beigefügte Entwurf. Insbesondere:

Eine einfache Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung, also ohne Vereinbarung einer Vertragsstrafe, lässt die Rechtsprechung jedoch nicht genügen. Sie nimmt an, dass eine Wiederholungsgefahr bestehen bleibt, wenn Sie keine Vertragsstrafe versprechen. Wenn die Wiederholungsgefahr bestehen bleibt und ich klage, dann wird Sie ein Gericht verurteilen, mir keine Werbe-E-Mails mehr zu schicken. Sie müssen dann auch noch alle Verfahrenskosten tragen. Das Gericht wird dann auch anordnen, dass Sie bei jedem Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld leisten müssen. Ein Gerichtsverfahren ist für Sie somit noch nachteiliger als eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Vielleicht kennen Sie sich in diesen Grundsätzen auch bereits gut aus.

Darüber hinaus fordere ich Sie auf, Schadensersatz in Höhe von ... (Betrag) zu zahlen. Sie haben, wie erwähnt, § 823 Absatz 1 BGB im Hinblick auf mein Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Schaden besteht zunächst darin, dass ich ein Muster erwerben musste, um diese Abmahnung korrekt formulieren zu können. Dieses Muster hat mich ... Euro gekostet. Einen Beleg füge ich bei. Der Schaden besteht weiter in den Kosten, die mir dadurch entstanden sind, dass ich Nachforschungen unternehmen musste, um Sie als Absender ausfindig zu machen. Ich musste z.B. mehrere Telefonate mit der Auskunft, meinem Internet-Provider und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation führen. Darüber hinaus sind Drucker- und Papierkosten entstanden, da ich Ihre E-Mail zu Beweiszwecken ausdrucken musste und Porto- und Faxkosten, um Ihnen dieses Schreiben zuzustellen. Letztlich sind mir auch Telefonkosten durch den Abruf Ihrer E-Mail entstanden und ich musste mehrere Stunden Arbeitszeit aufwenden, um Ihre Anschrift zu ermitteln und den Schriftverkehr anzufertigen.

Soweit Sie nicht bis in zwei Wochen zufriedenstellend reagiert haben sollten, müssen Sie mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Das Datum für diese Zweiwochenfrist läuft ab dem Datum dieses Briefes.

Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift

Ort, den ... (Datum)


Camille
__________
Mach es wie die Sonnenuhr,
zähl´ die heit´ren Stunden nur.
Dieser Beitrag wurde am 14.08.2003 um 17:53 Uhr von Camille editiert.
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14.08.2003, 23:01
Member

Beiträge: 233
#5 Irgendwie verstehe ich nicht das Problem, das die Leute mit Spam haben.
Ich meine, wenn ich meine E-Mail adresse überall bekannt gebe ... was kann man denn anderes erwarten ?

Also meine Frage (die ist wirklich ernst gemeint): Wie schafft man es so viel Werbung zu kriegen ?
Jeden Monat ist ein Bericht über Spam in der c't oder iX. Und im Fernsehen kommen auch ständig Meldungen.

Ich habe meine E-Mail Adresse auch oft genug irgendwo "veröffentlicht" und ich habe seit einem halben Jahr die gleiche und noch _keine einzige_ Spam-Mail gekriegt. Das gilt sowohl für blurp@gmx.net als auch meine Adresse bei t-online, die sich aus meinem Vor- und Nachnamen zusammensetzt (wobei ich letztere nicht im WWW benutzte).

Wie um alles in der Welt können so viele Leute ein Problem mit Spam haben, wenn sie sich nicht bei Pornoseiten oder auf anderen nicht vertraulichen Seiten in Newsletter o.Ä. eintragen ?
__________
Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht.
Dieser Beitrag wurde am 14.08.2003 um 23:02 Uhr von Blurp editiert.
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22.05.2005, 14:08
Member
Avatar Tille

Beiträge: 451
#6 hab auch noch interessante Schreiben bei Google gefunden:


sowie


Gruß
Tille


__________
Anonymität im Internet ist, wenn Du keinen kennst, aber alle Dich.
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