Dokumentation zum Knacken von WLANs. Veröffentlichung strafbar?

19.03.2011, 11:00
...neu hier

Beiträge: 3
#1 Moinsen,

wie heutzutage ja fast jeder weiss, ist das Herausfinden
(Knacken, Hakcen, Cracken usw. ist wohl nicht korrekt)
von WLAN Passwörtern nicht wirklich schwierig.

Bei WEP liegt es generell an der Schwachstelle des Algorithmus und
WPA sowie WPA können mit Wörterbuchattacken angegriffen werden.
Klar...je komplizierter das Passwort, desto höher die Wahrscheinlichkeit,
dass das Passwort eben nicht im Wörterbuch steht. ;-)

Nun ja, zu diesem Thema habe ich eine Dokumentation geschrieben.
Diese entstand aber nicht in Form einer Studien- oder Auftragsarbeit
sondern einfach bei mir privat zu hause. Ich wollte selbst sehen, wie
sicher mein WLAN ist und ob man auch tatsächlich die Passwörter
herausbekommen kann.

Nun frage ich mich, ob es überhaupt legal ist, die Doku zu veröffentlichen.
Macht es dabei vielleicht einen Unterschied, ob sie gratis oder zum Kauf
angeboten wird.
Da sowieso bekannt ist, wie man WLANs knackt, steht ein Verkauf eh nicht an. ;-)

Der Paragraph 202c (sogenannter Hackerparagraph) des Strafgesetzbuches
sagt ja u. a., dass man entsprechende Tools nicht benutzen darf.

Selbstverständlich habe ich dafür vorhandene Tools benutzt und natürlich
habe ich nur mein eigenes WLAN angegriffen.
Mit der Doku liesse sich das aber eben auch auf andere Netze anwenden.

Nun kann man der Meinung sein, dass jeder für sich selbst verantwortich ist.
Was habe ich also damit zu tun, wenn jemand die Doku für strafbare Tätigkeiten
einsetzt?
...aber ist das wirklich so einfach?

Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung aber wie seht Ihr die Problematik?

Thanx
Dickus
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19.03.2011, 16:10
Member
Avatar Timok

Beiträge: 22
#2 Ich würde die Frage nicht auf Dich bezogen, sondern allgemein formuliert, mal im Jura Forum http://www.juraforum.de/ stellen
__________
Wenn die Würde des Menschen mit Füßen getreten wird, ist es an der Zeit zurück zu schlagen
Seitenanfang Seitenende
19.03.2011, 20:02
Member
Avatar Gool

Beiträge: 4730
#3 Ich sehe darin kein Problem. Auf etlichen deutschen Internetseiten steht beschrieben, wie man sowas macht. Eine mehr oder weniger machen den Braten nicht fett. Vielleicht als Absicherung dazu schreiben, dass man es nur bei seinem eigenen WLAN machen sollte.
__________
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Der Grabsteinschubser
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19.03.2011, 20:19
Member

Beiträge: 3306
#4 Wo kein Kläger da kein Richter, am besten unter Pseudonym bleiben und fertig. Wobei WEP Anleitungen so lachhaft sind, da brauchst du heute niemandem mehr mit kommen.
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