Grundsicherung der Rente

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28.10.2010, 01:14
Linalo
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Grundsicherung der Rente sichert Existenz nach dem Erwerbsleben

Diesen Hinweis ausblenden Wie sicherlich bekannt ist, wird die Grundsicherung der Rente durch den Gesetzgeber garantiert. Sie ermöglicht Menschen, die aufgrund Ihres Alters oder wegen einer endgültigen Erwerbsminderung nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können, den eigenen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten zu können. Alle Personen, die bisher keinerlei Sozialhilfe in Anspruch nehmen mussten, werden mit der Grundsicherung der Rente bei Bedarf berücksichtigt.

Welche Erfahrungen hast Du diesbezüglich schon gemacht oder machen müssen? Vor allem eine Frage stellt sich in diesem Zusammenhang: Wurde die Höhe der Grundsicherung Deiner Rente richtig berechnet? Sind Deine Einkünfte hierbei richtig bemessen worden oder wurden beispielsweise Einkünfte herangezogen, die eigentlich gar nicht hätten berücksichtigt werden dürfen? Hast oder hattest Du das Gefühl, dass Deine Grundsicherung für die Rente zuverlässig und richtig berechnet wurde? Denn wie bei der Steuerklärung kann man sich manchmal auch bei der Berechnung der Grundsicherung fragen, ob die Sachbearbeiter wirklich kompetent sind.

Nachstehende Informationen sollen helfen einzuschätzen, ob bei der Berechnung Deiner Grundsicherung alles richtig gelaufen ist. Die Berechnung der Grundsicherung bemisst sich nämlich zunächst nach dem entsprechenden Regelsatz gemäß Sozialgesetzbuch XII. Hinzu kommen Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung (ohne Bestehen einer Versicherungspflicht) sowie tatsächliche Aufwendungen für Heizung und Unterkunft. Liegen spezielle Bedingungen vor, ist die Gewährung eines Mehrbedarfes von 17 Prozent auf den Regelsatz möglich. Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder Personen mit Schwerbehindertenausweis G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) steht ein Mehrbedarf zu.

Bei der Berechnung muss natürlich berücksichtigt werden, dass die Grundsicherung nicht gleichbedeutend mit einer Grundrente ist. Bewilligt wird ein Antrag nur dann, wenn das eigene Einkommen die Kosten des Lebensunterhaltes nicht abdeckt. Berücksichtigt werden daher (auch nebenberuflich erzielte) Erwerbseinkommen, Rente und Pension (auch aus dem Ausland), Wohngeld, Unterhaltszahlungen sowie Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung. Hierzu gehören auch Einkünfte aus Wohn- und Nießbrauchrechten. Kindergeld und Zinsen sowie andere Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ebenfalls angerechnet.

Auf keinen Fall Berücksichtigung finden dürfen gezahltes Erziehungsgeld, Leistungen aus dem Kindererziehungs-Leistungsgesetz und der Pflegeversicherung. Auch Grundrenten, die nach dem BVG geleistet werden sowie weitere Leistungen, die für Schäden an Gesundheit, Körper und Leben erbracht werden, bleiben ebenfalls unangetastet. Auch bei den Vermögenswerten gibt es anrechenbare und nicht anrechenbare Parameter. Und das Einkommen des Ehepartners spielt bei der Berechnung natürlich auch eine Rolle.

Es wäre schön, wenn Du uns Deine Erfahrungen bezüglich Grundsicherung der Rente mitteilen könntest. Vielleicht kannst Du anderen Betroffenen auch Tipps und Anregungen geben, worauf aufgrund Deiner persönlichen Erfahrungen besonders zu achten ist. Vielen Dank für Deinen Beitrag!
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