T-Online darf bei Flatrates IP-Nummern speichernThema ist geschlossen! |
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14.01.2003, 19:17
Ehrenmitglied
Beiträge: 2283 |
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14.01.2003, 20:14
Member
Beiträge: 890 |
#2
Die Entscheidung ist in der Tat ernüchternd und gleichzeitig verlogen.
Es ging ja um die Verbindungseinwahl über TDSL-Flat und nicht um sonstige theoretische Verbindungsarten die u.U. aufgebaut werden könnten. Da wundert es mich nicht daß man so lange gebraucht hat um so eine scheinheilige Formulierung auszubrüten. Gruß Ajax |
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14.05.2005, 20:13
Moderator
Beiträge: 6466 |
#3
Das Thema kommt wieder mal hoch... zu recht wie ich meine.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20071/1.html //Edit: Nachschlag: Zitat Das Amtsgericht Darmstadt hat die bisherige Praxis von T-Online, die IP-Adressen von Flatrate-Kunden 80 Tage lang zu speichern, für illegal erklärt. Anhand der IP-Adresse kann T-Online nachträglich Surfer identifizieren - etwa bei Ermittlungen gegen Dateitauscher.Das dies noch nicht in Stein gemeißelt ist, dürfte klar sein... Selber weiterlesen unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,363166,00.html 01.07.2005 09:31 http://www.heise.de/newsticker/meldung/61293 01.07.2005 15:07 http://www.heise.de/newsticker/meldung/61321 __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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09.11.2006, 13:12
Moderator
Beiträge: 6466 |
#4
So kommt das wohl zum Abschluss.
Zitat T-Online darf keine IPs mehr speichernQuelle: Gulli __________ Durchsuchen --> Aussuchen --> Untersuchen |
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Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde entschieden, dass T-Online als Zugangsanbieter mitspeichern darf, welchen Kunden in einem bestimmten Zeitraum welche IP-Adresse zugewiesen wird. Diese Entscheidung gilt für jede Art des Internet-Zugangs für Privatkunden, also auch für Flatrate-Zugänge. Die Behörde war von einer Reihe von betroffenen T-Online-Kunden gebeten worden zu prüfen, die Praxis von T-Online, diese Daten 80 Tage ab Rechnungsstellung zu speichern, gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
In der Begründung zur Entscheidung, die heise online vorliegt, heißt es wörtlich: "Die Speicherung der IP-Nummer ist gerechtfertigt, damit die T-Online International AG im Zweifelsfall die kostenpflichtige Erbringung ihrer Leistung wirklich korrekt und durchsetzbar nachweisen kann. Die IP-Nummer dient dazu, die Fehlersicherheit der Datenverarbeitung sowie die Nachweisbarkeit und die Durchsetzbarkeit von Forderungen zu gewährleisten. Es muss anerkannt werden, dass diese Ziele ohne die vergebene und dokumentierte IP-Nummer gerade bezüglich der für die Abrechung notwendigen Aufstellung der Nutzungsdaten bei zeit- und volumenabhängigen Nutzungstarifen grundsätzlich nicht ohne diesbezüglichen Qualitätsverlust erreicht werden können. Bei so genannten 'Flatrates' muss bezüglich der Abrechungszwecke berücksichtigt werden, dass Kunden der T-Online International AG innerhalb des T-DSL-Flat-Tarifes auch Verbindungen über ISDN, Modem oder GSM aufbauen können, die dann nicht mehr pauschal, sondern zeitabhängig verrechnet werden."
Zur Entscheidungsfindung hat die Aufsichtsbehörde in Darmstadt etwa ein Jahr benötigt. Erste Beschwerden von Kunden waren dort im Februar des vergangenen Jahres eingegangen, als heise online darüber berichtet hat, dass T-Online Nutzer von P2P-Tauschbörsen identifiziert und ermahnt hatte.
Ich habe mir mal den Full-Quote von heise.de erlaubt, da ich diese Entscheidung als sehr ernüchternd empfinde.
R.
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