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Bei Ebay sicher kaufen/handeln? Betrug vorbeugen!

07.12.2002, 17:38
Member
Avatar Tille

Beiträge: 451
#1 Hi

Ich ersteiger regelmäßig Artikel bei Ebay und habe folgende Fragen:
- Wie schütze ich mich am besten vor Betrug?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es?
- Wie wahrscheinlich ist es, das ich ein schwarzes Schaf trefe?
- Was macht man im Falle von Betrug?

Danke schonmal

Tille
__________
Anonymität im Internet ist, wenn Du keinen kennst, aber alle Dich.
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07.12.2002, 17:45
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Beiträge: 1516
#2 http://pages.ebay.de/help/community/index.html
steht eigentlich alles bei ebay oder meinst du was anderes
__________
°<- Vorsicht Trollköder und Trollfalle -> {_}
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07.12.2002, 17:45
Administrator
Avatar Lukas

Beiträge: 1743
#3

Zitat

Tille postete

- Wie schütze ich mich am besten vor Betrug?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es?

- sorgfältig informieren und recherchieren
- User mit vielen positiven Bewertungen sind natürlich vertrauenswürdiger
- Wann war die letzte Auktion des Users?
- Welche Zahlungswege bietet er an?

Besonders bei größeren Auktionen wo es um größere Summen Geld geht sollte man vorsichtig handeln und ggf. einen Treuhandservice verwenden, der die momentan größte Sicherheit bietet.

Bei kleineren Auktionen wo es um nicht soviel Geld geht ist mir persönlich das Risiko egal.

more Infos:
eBay Käuferschutz und Betrugsprävention

Zitat

Tille postete
- Wie wahrscheinlich ist es, das ich ein schwarzes Schaf trefe?

Kann man nicht sagen, aber die Möglichkeit besteht immer; und auch wenn 90% der Auktionen problemlos verlaufen sollte man nicht unvorsichtig werden.

Zitat

Tille postete
- Was macht man im Falle von Betrug?

Mein Vorschlag:
- Falls das Geld bereits überwiesen wurde, sollte man versuchen die Überweisung schnellstens per Anwalt und "einstweiliger Verfügung" stoppen.
- falls der Verkäufer bereits mehrere erfolgreiche Auktionen (am besten Einkäufe) hinter sich hat, kann man in seinem Profil -> Bewertungen die User die mit ihm gehandelt haben anschreiben und ggf. richtige Adressinformationen bekommen, falls er falsche angegeben hat.

[...]
__________
Gruß Lukas :yo
Dieser Beitrag wurde am 07.12.2002 um 17:58 Uhr von Lukas editiert.
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08.12.2002, 16:26
Isnogod
zu Gast
#4 Wo ja schon fast alles gesagt ist, mal etwas Unterhaltsames zum Thema Ebay:
http://www.intrado.de/index.html?/funnyauctions.html ;) ;) ;)

Isnogod
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09.01.2003, 14:09
Administrator
Avatar Lukas

Beiträge: 1743
#5 und natürlich:

Widerrufsrecht

Zitat

Für gewerbliche Verkäufer bei eBay gelten die Bestimmungen des BGB §312ff, des früheren Fernabsatzgesetzes. Dabei dürfte jemand mit mehreren hundert Bewertungen kaum noch als privater Verkäufer zählen, das gilt also nicht nur für Verkäufer mit Gewerbeschein...

Bei Käufen von gewerblichen Verkäufern hat man grundsätzlich ein Rückgaberecht von 14 Tagen (§§ 312d I, 355 BGB). Diese zweiwöchige Frist beginnt jedoch erst nach Erhalt der Ware und wenn der Käufer ordnungsgemäß auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde! Wurde auf das Widerrufsrecht nicht hingewiesen, so gibt es auch keine Frist für den Widerruf, man könnte also auch noch Jahre später widerrufen (§ 355 III S.3 BGB)!

Die Kosten und das Risiko der Rückgabe trägt der Verkäufer, der Käufer kann also die Ware z.B. als unfreies Paket zurückschicken. Bei Waren im Wert von unter 40 Euro kann vertraglich (also durch eine Regelung in der Auktionsbeschreibung) festgelegt werden, dass die Rücksendung auf Kosten des Käufers geht (url="http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html"]§ 357 BGB[/url]).

Man sollte also als gewerblicher Verkäufer tunlichst auf dieses Widerrufsrecht hinweisen und eventuell eine Klausel aufnehmen, dass Rücksendungen bei Artikeln unter 40 Euro Wert zu Lasten des Käufers gehen. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht, so riskiert man auch noch eine (teure!) Abmahnung eines Mitbewerbers...


Sachmängelhaftung

Zitat

Zunächst mal was zur Abgrenzung: Die Begriffe "Sachmängelhaftung" und "Garantie" werden oft verwechselt, sie bedeuten aber keineswegs das Gleiche! Im Folgenden ist nur von der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung die Rede, vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig zusätzlich abgegebene Garantien sind etwas anderes.

Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang für Sachmängel. Das gilt übrigens für jeden Verkäufer auf eBay, nicht nur für gewerbsmäßige Händler! Man hat also für jeden ersteigerten Artikel eine 24-monatige Gewährleistungsfrist. Ausnahme: Private Verkäufer können diese Gewährleistung ausschließen (müssen das aber ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben!). Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen, allerdings bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzen (und müssen das natürlich auch ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben).

Nähere Infos zu Sachmängeln gibt es hier. Wichtig: Als privater Verkäufer kann man eine Sachmängelhaftung ausschließen. Je unpräziser eine Artikelbeschreibung ist, desto wichtiger ist ein solcher Ausschluss. Wer umfangreiche und detaillierte Artikelbeschreibungen macht, wird sicher selten für Sachmängel haften müssen - egal, ob als privater oder gewerbsmäßiger Verkäufer.


allgemeine Tips und Tricks gibt es hier:
http://www.wortfilter.de/tipps.html

Insidertipps zu Ebay auf englisch hier:
für Käufer
für Verkäufer

__________
Gruß Lukas :yo
Dieser Beitrag wurde am 09.01.2003 um 14:10 Uhr von Lukas editiert.
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09.02.2003, 19:47
anon_1
zu Gast
#6 Hallo,
Betrug und Betrug sind zweierlei.
Dort wo Bieter um zig-Euro geprlellt werden - keine Frage.
Dort wo ein Anbieter unter einem anderen Namen seine Auktionspreise hochtreibt - auch das ist Betrug.
Und es gibt sehr viele solcher Verkäufer die diese proktik betreiben.
Ebay unterneimmt in der Regel nichts dagegen, logisch ist ja deren Umsatz.
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05.05.2003, 19:38
Administrator
Avatar Lukas

Beiträge: 1743
#7 na endlich, bin gespannt, ob die kompetent sind! ;)

eBay ist nun auch per Telefon-Hotline zu erreichen

Zitat

Bereits letztes Jahr im September begann eBay, mit einer Telefonhotline zu experimentieren. Damals war das noch eine 0190-Nummer mit Kosten von 1,24 Euro pro Minute.

Inzwischen läuft die Hotline unter einer 0900-Nummer: Den eBay-Telefonsupport erreicht man täglich zwischen 9 und 20 Uhr unter 0900 1 463229 (entspricht 0900 1 GO EBAY), die Kosten betragen 0,59 Euro pro Minute. Die Hotline ist nur aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG erreichbar.

Zwar ist diese Hotline offiziell freigegeben (im Gegensatz zu der 0190-Nummer im letzten Jahr), wird aber noch nicht besonders beworben: Vermutlich fürchtet eBay andernfalls Kapazitätsengpässe. Bisher scheint es nur auf einer Hilfeseite einen knappen Hinweis zu geben, mir ist sonst noch keine offizielle eBay-Info zur neuen Telefonhotline aufgefallen.

Die Kosten von 0,59 Euro pro Minute erscheinen mir moderat und nicht als Abzocke: eBay kann davon zwar sicher das nötige Callcenter bezahlen, wird aber keine riesigen Zusatzprofite damit machen

__________
Gruß Lukas :yo
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09.06.2003, 18:14
...neu hier

Beiträge: 1
#8 Hallo

viele gute Tipps sind hier ja schon gegeben worden.

Die meisten Tipps zu diesem Thema findet man bei http://www.auktionsnepper.de

Schöne Grüße
WOLF
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17.08.2005, 18:46
Member
Avatar Laserpointa

Beiträge: 2176
#9 Hi,

ich bin (und das hätte ich bei meiner Vorsicht nie gedacht) gerade Opfer eines grossen Betrügers (30 positive Bewertungen) geworden, daher meine Tipps für die Zukunft:

meine Tipps:
• wertvolle Artikel nur bei bewährten Usern über 100 Bewertungen kaufen!
• im Profil auf > Angebotene Artikel clicken und prüfen ob der User zufällig zur gleichen Zeit z.B. noch 500 weitere teure Waren eingestellt hat = ggf. misstrauen!
• bei teuren Artikeln möglichst Paypal verwenden!
bei Überweisungen ruhig einen falschen Empfänger Namen eingeben sodass Empfänger + Kontonr. nicht übereinstimmen! -> hat man später bessere Chancen das Geld von der Bank zurückzubuchen!

siehe auch: http://pages.ebay.de/sicherheitsportal/

ich bin übrigens der Meinung eBay tut zuwenig zum Schutz der User!

Greetz Lp
Seitenanfang Seitenende
03.09.2005, 01:29
...neu hier

Beiträge: 1
#10 hi leute ich hab volgendes problem.
hab bei ebay mal wieder nach guenstigen angeboten geschaut und dabei einen neuen bmw fuer nur 5 euro (angebotsende in 4 tagen) gefunden.
so dumm wie ich war hab ich erst geboten und dann erst entdeckt das es sich um einen liesingvertrag handelt. bis jetzt bin ich leider immernoch hoechstbieter will aber auf keinern fall die monatliche summe zahlen.
rueckgaberecht von 14 tagen faellt auch aus da der kaeufer nicht mehr als 25 artikel verkauft hat. falls mir einer helfen kann mein problem zu loesen bin ich auch gerne bereit mich finanziell zu bedanken. ihr koennt mir auch auf meine private adresse mailen: murderofbraincells@hotmail.de
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03.09.2005, 01:38
MerlinX
zu Gast
#11 Da fällt mir dieser Bericht ein>

Zitat

"Wir glauben, dass die Menschen gut sind"
Wie steht es um die eBay-Sicherheit?

Von Clemens Schmidt

An das Gute im Menschen haben auch einige der Opfer einer neuen Internet-Betrugsmasche geglaubt. Für die krummen Geschäfte wurde eine Sicherheitslücke beim Auktionshaus eBay
1
ausgenutzt. Innerhalb eines Monats gelang es einem einzigen Täter über 13.000 Euro zu erbeuten. Die Opfer vertrauten offenbar der vollmundigen Ankündigung auf der eBay-Webseite:"Für umfassenden Schutz und die Abwehr von Betrug gibt es eBay-Sicherheit". Sie verließen sich auf die Zusage, dass sie mit der Versteigerungsbenachrichtigung alles notwendige über ihren Geschäftspartner erfahren würden: "Den Namen und die Postanschrift ihres Handelspartners finden sie in der Benachrichtigungsmail".

Ein Grund, sich sicher zu fühlen, denn die Geschäftsbedingungen von eBay verlangen, dass die Mitglieder Namen, Anschrift und Bankverbindung angeben und darin einwilligen, dass diese Daten auch an den jeweiligen Handelspartner weitergegeben werden.
eBay garantiert keine Datenrichtigkeit


Joachim Guentert, Pressesprecher von eBay

Eine trügerische Sicherheit, denn auch eBay mag die Richtigkeit dieser Daten nicht garantieren. In einem Interview mit wdr.de rudert der eBay-Rechtsvertreter Armin von Samson von dem Begriff der "umfassenden Sicherheit" wieder zurück: "Wir können diese Sicherheit vor Betrug nicht bieten. Wir bemühen uns zwar - doch die Überprüfung von Adressen kann von uns letztlich nicht geleistet werden"

Warum das so ist erklärt eBay-Pressesprecher Joachim Guentert : "Die Prüfung aller Kundendaten ist aus Kosten- und Zeitgründen nicht möglich". Käufer und Verkäufer verlangten "im Internet die Möglichkeit des kostengünstigen und schnellen Absatzes", so Guentert. Beidem würde "eine Datenüberprüfung auf dem Postwege im Wege stehen".
Kundendaten werden nicht ausreichend überprüft

Um klarzustellen, dass eBay sich um die Kundensicherheit bemüht, ergänzt er, dass "einem neuen Mitglied per Post ein Passwort zugesandt" werde, "um die angegebene Anschrift zu überprüfen". Das geschehe aber nicht bei Kunden, deren E-Mail-Adressen von bestimmten Providern wie etwa t-online, aol oder msn stammen. Diese Provider, so Guentert, prüften schließlich bereits die Richtigkeit der Anschrift. Im Falle von msn liegt Guentert da aber offensichtlich falsch. Denn der Betrüger hat in beiden Fällen nach Erkenntnissen von wdr.de eine "msn"-Adresse angegeben. Auf Nachfrage bestätigte msn auch: "Eine Überprüfung der eingegebenen Daten ist für Microsoft kaum realisierbar."
eBay: "Die Kunden sind leichtsinnig"

Für diejenigen, die etwas mehr Sicherheit wollen, gibt es bei eBay die Möglichkeit, das Geschäft über ein - zusatzkostenpflichtiges - Treuhandkonto abzuwickeln.

Die weitere Verantwortung reicht eBay-Rechtsvertreter Armin von Samson im Gespräch mit wdr.de an die Mitglieder zurück: "Die Käufer sind doch naiv, wenn sie Beträge bis zu 3.000 Euro, etwa für ein Notebook, per Vorkasse an den vermeintlichen Verkäufer überweisen". In derartigen Fällen könne eBay keine Sicherheit garantieren. Schließlich gebe es die Möglichkeit, per Nachnahme senden zu lassen.
Die Sicherheit der Kunden nicht wichtig?


Professor Andreas Müglich von der FH Gelsenkirchen

Andreas Müglich, Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen hat für die laxe Sicherheits-Auffassung wenig Verständnis: "Es wäre problemlos möglich, den Internetverkauf und die Internetversteigerungen mindestens genauso sicher zu machen wie das Homebanking", so Müglich gegenüber wdr.de. Der Aufwand, der dazu notwendig wäre, hielte sich laut Müglich sogar "in Grenzen". Müglich unterstellt dem Auktionshaus deshalb schlicht Desinteresse an Sicherheitsfragen: "Es fehlt am Interesse, da in der Regel nicht das Auktionshaus selbst von dem Schaden betroffen ist, sondern seine Nutzer."
Stichwörter

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eBay
Das Internet-Auktionshaus eBay ist einer der größten Waren-Umschlagsplätze im Internet. Weltweit kaufen oder verkaufen knapp 50 Millionen Menschen auf dem virtuellen Marktplatz Waren.

Im Jahr 2001 wurden rund 3,4 Mrd. US-$ umgesetzt. Der Profit für eBay lag in diesem Zeitraum bei etwa 235 Millionen US-$.
http://www.wdr.de/themen/computer/internet/ebay/sicherheit.jhtml?rubrikenstyle=computer
MfG Merlinx ;)
Seitenanfang Seitenende
03.09.2005, 23:40
MerlinX
zu Gast
#12 Noch ne Info!>
http://www.pcwelt.de/know-how/recht/119013/index.html

Zitat

Ebay: Ein Angebot vorzeitig richtig beenden.
Sie haben bei Ebay eine Auktion laufen, die Sie gemäß den Ebay-Richtlinien vorzeitig beenden wollen. Sind Sie damit in jedem Fall aus dem Schneider?

Grundsätzlich sind alle bei Ebay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Verkäufer dürfen eine Auktion daher nur in Ausnahmefällen vorzeitig beenden – etwa dann, wenn sich die Beschaffenheit des Artikels verändert hat oder er zerstört wurde ( www.pcwelt.de/356 ). Hat bereits jemand auf den Artikel geboten, darf der Verkäufer diese Gebote streichen. Beenden darf er die Auktion jedoch nur dann, wenn sie noch länger als zwölf Stunden laufen würde.

Wer die Ebay-Funktion "Angebot vorzeitig beenden" im erlaubten Zeitraum nutzt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. Das Oberlandesgerichtes Oldenburg hat in einem Urteil vom 28.07.2005 festgestellt (AZ 8 U 93/05, www.pcwelt.de/bd3 ), dass ein verbindliches Angebot auch bei vorzeitigem Beenden der Auktion weiterhin gilt. Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.

Bitter ist das für Anbieter, die sich tatsächlich in der Artikelbeschreibung geirrt haben oder den Artikel nicht mehr verkaufen können, weil er tatsächlich kaputt oder nicht mehr vorhanden ist. Ins Auge gehen kann das auch für diejenigen, die ihr Angebot zurücknehmen, weil sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielen.

Nur die Funktion „Angebot vorzeitig beenden" zu benutzen, reicht also nicht aus, sich aus einem Kaufvertrag auszuklinken. Der Verkäufer kann höchstens versuchen - so Rechtsanwalt Johannes Richard ( www.internetrecht-rostock.de ) - den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum anzufechten (§ 19 BGB).

Pech hatte der Verkäufer in dem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt wurde: Er hatte ein Fahrzeug angeboten und die Auktion vorzeitig abgebrochen. Nach der Besichtigung des Fahrzeugs mit einem potentiellen Interessenten habe er festgestellt, dass das Fahrzeug mehr Mängel habe als angenommen.
Das Oberlandesgericht ging aber von einem rechtswirksamen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden aus, so dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung hatte. Auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum konnte sich der Beklagte hier nicht
berufen.
MfG Merlinx
Seitenanfang Seitenende
15.09.2005, 15:49
Member

Beiträge: 29
#13 Ähm...bei billigen Artikeln sollte man auch auf die Versandkostens chauen, viele holen sich da den Preis wieder rein...also wenn man ne CD für nen Euro ersteigert hat, udn 7€ versandt (hab ich echt schonmal gesehn!) zahlst, khaste auch kein schnäppchen gemacht ;)

Also zu allererst auf Zahlungsbedingungen gucken, und dann auf die Versandgebür...
Seitenanfang Seitenende
07.02.2007, 22:41
...neu hier

Beiträge: 1
#14 Hallo Lukas
Vielleicht kannst Du mir ja weiter helfen,da ich in solchen Sachen nicht all zu viel Ahnung habe.
Ich habe im Internet bei Aquamarkt etwas zum verkaufen inseriert.
In dem Inserat habe ich den Artikel angegeben,Preisvorschlag und das dies ein
Privatverkauf ist und ich keine Garantie gebe und kein Rückgaberecht.
Jetzt schreibt mir der Käufer,das der Artikel nicht funktioniert,er ihn an mich zurück schicken will,das Geld zurück verlangt und ich verpflichtet bin die Sachen zurück zu nehmen.
Sonst geht er rechtliche Schritte.
Ist das richtig??? Kann er das machen???
Ich habe keine Angaben in der Anzeige dazu gemacht,ob funktionsfähig oder nicht-funktionsfähig.
So wie ich den Artikel gebraucht gekauft habe,so habe ich ihn auch wieder verkauft,ohne zu überprüfen ob er überhaupt funktioniert.
Der Artikel ist nicht neuwertig sondern gebraucht.Es handelt sich um 2 HQI Strahler.
Kann er denn rechtlich gegen mich vorgehen,wenn ich die Strahler nicht zurück nehme????Ich bin kein Händler sondern nur ein Privatverkäufer durch meine Beckenauflösung.
Bitte,kann mir da jemand weiterhelfen???Es eilt sehr....
Vielen Dank für die Bemühungen.
MFG Tac
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